Ein Anruf, schon bist du in Corona-Quarantäne
Nach gut sechs Monaten Leben mit der Pandemie scheinen sich viele an die "neue Normalität" gewöhnt zu haben. Die kann schon im nächsten Augenblick vorbei sein. Es genügt ein Anruf mit der Nachricht: "Du hattest Kontakt zu einem Infizierten." Unsere Kollegin hat aufgeschrieben, was dieser Moment verändert hat.
Hinweis: Unsere Kollegin schildert hier ihre Erlebnisse. Diese subjektive Sicht ordnen wir in Fußnoten mit Erklärungen über die Abläufe in der Stadt Heilbronn ein. Diese können sich teilweise von denen im Landkreis und im Hohenlohekreis unterscheiden. Klicken Sie auf die Links im Text, um zu den Erläuterungen zu kommen. Am Ende jeder Fußnote gelangen Sie mit Klick auf "oben weiterlesen" zurück an die ursprüngliche Textstelle.
Seine Worte treffen mich ohne Vorwarnung: "Martha hat Corona, lass dich bitte testen." Da liegt keine Aufregung in der Stimme meines Bruders, keine Angst, nichts. Martha hat Corona. Drei Worte und die Welt um mich herum steht still. Pause. Unser Telefonat dauert fünf Minuten. Ich weiß noch, dass er mir sagte, ich soll meine Kontaktdaten gleich in einer Whatsapp-Gruppe angeben, damit Martha alle ihre Kontaktpersonen dem Gesundheitsamt melden kann. Und dass ich mich testen lassen soll, dass er das auch so schnell wie möglich macht.
Wie aus einem Reflex heraus wähle ich die Nummer meiner Hausärztin. Wo ich mich jetzt als erstes melden muss, damit ich getestet werde, frage ich. Beim Gesundheitsamt. Die Frau am anderen Ende der Corona-Hotline stellt zig Fragen, ich bin komplett überfordert. Marthas vollen Namen kenne ich nicht, es war reiner Zufall, dass sie sechs Tage zuvor beim Abendessen neben mir saß. Ich habe im Stress sogar vergessen, dass sie in Köln wohnt. Getroffen habe ich sie aber in Düsseldorf, beim Schulabschluss meines Bruders – klassischer Fall von "geschlossene Gesellschaft". Man trifft sich in möglichst kleiner Runde zu Zeugnisübergabe und anschließendem Abendessen im Restaurant, sitzt an einer großen Tafel ohne Abstand, ohne Maske.
Solche Veranstaltungen sind in Baden-Württemberg auf 50 Personen beschränkt. Pech kann man trotzdem haben. Meine Gedanken drehen sich weniger um mich selbst, sondern vielmehr um alle Menschen, die ich seit meinem Kontakt mit Martha getroffen habe: Mein Freund wohnt mit mir zusammen und arbeitet zu diesem Zeitpunkt nicht im Homeoffice, sondern in der Redaktion. Auch mit meinen Kollegen aus der Onlineredaktion habe ich seither einige Stunden im selben Raum verbracht.
Nicht die Person sein, die das Virus weiter verbreitet
"Wenn ich sie angesteckt habe, können wir die Redaktion der Heilbronner Stimme zumachen", sage ich zu der Sachbearbeiterin vom Gesundheitsamt. Dieser Gedanke ist maßlos übertrieben, aber so ziemlich das einzige, woran ich denken kann. Ich will nicht die Person sein, die das Virus einschleppt. Nicht in den eigenen Haushalt, nicht zur Arbeit, nicht zu Freunden oder zur Familie. Ich will nicht, dass jemand meinetwegen krank wird. Die Frau am Telefon stuft mich als Kontaktperson der Kategorie 1 ein. Später merke ich, dass diese Information die wichtigste im gesamten Gespräch war.
Kontaktpersonen der Kategorie 1 haben laut Robert-Koch-Institut ein höheres Infektionsrisiko, weil sie engen Kontakt zu einem Infizierten hatten. Das bedeutet 14 Tage Quarantäne ab dem Zeitpunkt des Kontakts, für mich also noch acht Tage. Und für meinen Freund bedeutet das, er schläft ab jetzt auf der Couch. Zusammen essen dürfen wir auch nicht, sollen uns außerdem nicht im selben Raum aufhalten. Wie schwer das auszuhalten ist, wird mir erst in den nächsten Tagen klar.
Um einen Test-Termin muss man sich selbst kümmern
Erst muss ich mich testen lassen. Ohne Termin geht in Heilbronn nichts. Die Abstrichstelle an der Theresienwiese ist ausgebucht, als ich am Donnerstagmittag dort anrufe. Kommenden Montag wäre die nächste Möglichkeit. Also telefoniere ich die Nummern einiger Hausärzte ab, die mir das Gesundheitsamt gegeben hat. Keine Sprechstunden. Klar, es ist Donnerstag zwischen 12 und 14 Uhr. Ein Telefonmarathon beginnt.
Um 14 Uhr schickt mir mein Bruder auf Whatsapp ein Foto: Er wartet vor der Abstrichstelle am Düsseldorfer Hauptbahnhof, bis er an der Reihe ist. Eine Voranmeldung braucht man hier nicht, dafür zahlt er 75 Euro für den Corona-Test. Besser hätte er das Geld nicht investieren können, sagt er mir später am Telefon.
Um 15.45 Uhr atme ich kurz auf. Nach zig Anrufen in verschiedenen Praxen – ich habe mittlerweile sämtliche Corona-Schwerpunktpraxen abtelefoniert, die auf der Karte der Kassenärztlichen Vereinigung aufgeführt sind – fragt mich eine Arzthelferin, wann ich vorbeikommen will. "Am liebsten sofort", antworte ich. Sie bietet mir einen Termin um 17.30 Uhr an und sagt, ich solle eine Überweisung des Gesundheitsamts mitbringen.
Diese Überweisung ist wenige Minuten vor 16 Uhr beim Gesundheitsamt nicht mehr zu bekommen. Bei der Corona-Hotline erfahre ich, dass mein Anliegen so kurz vor Feierabend höchstwahrscheinlich nicht bearbeitet wird und ich meinen Arzttermin am besten auf den nächsten Vormittag verschieben soll. Kurz nach 16 Uhr rufe ich in der Praxis an. Ich will wissen, ob ich nicht auch ohne Überweisung um 17.30 Uhr vorbeikommen kann. Doch um 16 Uhr ist auch die Sprechstunde der Hausarztpraxis zu Ende und nur noch der Anrufbeantworter erreichbar.
Meine Nerven liegen blank. Während mein Bruder in Düsseldorf auf sein Testergebnis wartet, kann ich in Heilbronn nur hoffen, überhaupt getestet zu werden – und das nicht, weil die Sachbearbeiterinnen nicht willens wären, sondern weil mein Timing nicht mit den Sprechzeiten der zuständigen Stellen zusammenzupassen scheint.
Abstrich von Rachen und Nase

Um 17.30 Uhr habe ich Glück. Ich stehe in der Arztpraxis und erkläre, warum ich die Überweisung des Gesundheitsamts nicht vorlegen kann. Die Ärztin macht trotzdem einen Abstrich, "weil sie mir glaubt". Zu ihrem Mundschutz setzt sie sich eine Schutzbrille auf und fährt mit einem Stäbchen in meinen Rachen. Kurz überlege ich, ob das überhaupt tief genug war. Mein Bruder hat mittags beim Test jemanden würgen hören. Bei mir steckt die Ärztin das Stäbchen noch in beide Nasenlöcher. Das war's.
Mindestens 24 Stunden dauert es bis zum Testergebnis. Die Ärztin gibt mir ein Kärtchen mit Zugangsdaten für die Online-Sofortauskunft und sagt, mit Glück ist das Ergebnis am Freitagnachmittag oder -abend online. Was, wenn nicht? Dann am Samstag, auch wenn das der Tag der Deutschen Einheit ist.
Dann beginnt das Warten. Mein Freund hat seinen Arbeitsplatz gleich am Mittag ins Homeoffice verlegt, sein Kopfkissen und die Bettdecke auf die Couch. "Jetzt sind wir also eine WG", sagt er und verschwindet wieder in seinem Zimmer.
Um 22 Uhr ruft mein Bruder an. "Check Whatsapp", sagt er. Sein Test ist negativ, darunter prangt ein Daumen-hoch in Grün. "Die 75 Euro waren es sowas von wert", sagt er. "Ich war noch nie so erleichtert." Ich bin es auch. Mein Bruder meint: "Jetzt kannst du vorsichtig optimistisch sein."
Website des Labors wird zur meistbesuchten Seite
Am Freitagmorgen wache ich auf, greife zum Handy. Eilmeldung: Donald Trump hat Corona. Es kann jeden treffen. Ich logge mich ein, um nachzusehen, ob mein Testergebnis online ist. Ist es natürlich nicht. In den nächsten Stunden logge ich mich noch unzählige Male ein, bald schlägt mir mein Handy die Seite des Labors als meistbesuchte Website vor.
Zur Ablenkung bügle ich Wäsche, irgendwas Sinnvolles muss ich tun. Dass alle paar Stunden jemand anderes nach meinem Testergebnis fragt, macht die Warterei nicht einfacher. In der Whatsapp-Gruppe mit Marthas Kontaktpersonen, die "Corona-Desaster" heißt, trudeln immer mehr negative Testergebnisse ein. Zur Ablenkung kann ich ab Mittag im Homeoffice arbeiten.
Bis Feierabend ist immer noch kein Ergebnis da. Einer meiner Kollegen hat seine Familienfeier für Freitagabend vorsorglich abgesagt, ein anderer überlegt, ob er seine Pläne für Samstag auch abblasen sollte.
Um 20 Uhr taucht ein grüner Daumen-hoch auf meinem Handy auf. Auch mein Test ist negativ. Ich lade die Seite neu, um sicherzugehen. Der grüne Daumen ist noch da. Als ich den Screenshot in den Kollegen-Facebook-Chat schicke, zittere ich am ganzen Körper. Meine Nachricht versetzt die anderen in Feierlaune. Nur einer schreibt: "Bis zum nächsten Alarm."
Ein negatives Testergebnis ändert nichts an der Quarantäne

Vorbei ist der Alarm für meinen Freund und mich noch nicht. Kontaktpersonen der Kategorie I bleiben bis 14 Tage nach dem Kontakt in Quarantäne. Daran ändert auch ein negativer Test nichts. Wie sich aber mein Freund verhalten soll, weiß keiner von uns. Am Samstagmittag, dem Tag der Deutschen Einheit, rufe ich die Corona-Hotline an. Die Sachbearbeiterin verbindet mich mit einer Ärztin – und ich fühle mich zum ersten Mal in diesen Tagen gut beraten.
Wir sollen unser WG-Leben weiter durchziehen, getrennt schlafen und essen, uns aus dem Weg gehen. Rausgehen und einkaufen darf mein Freund – er hatte ja nur mit mir Kontakt und nicht mit der positiv getesteten Martha. Die Ärztin kümmert sich auch um die noch ausstehende Überweisung für meinen Corona-Test, gibt mir ihre Durchwahl, sagt: "Wenn Sie auch jetzt noch keine Symptome haben, glaube ich nicht, dass es bei Ihnen noch kippt. Beobachten Sie sich aber weiterhin."
Dann folgt ein ruhiges Wochenende mit viel Schlaf, lesen, telefonieren und Netflix. Schön war das nicht, man kann davon verrückt werden. Am Sonntag vereinbart die Stimme-Chefredaktion mit meinem Freund, dass er ab Montag wieder im Büro arbeiten darf – unter der Bedingung, dass wir uns zu Hause nach allen Regeln aus dem Weg gehen. Er ist froh, dass er rauskommt, und ich bin froh, dass ich mich tagsüber in der Wohnung frei bewegen kann.
"Wie geht es Ihnen?"
Beim ersten Kontrollanruf des Gesundheitsamts am Montag um 10.45 Uhr sagt die Frau: "Hallo Frau Reiff, ich wollte Sie eigentlich nur fragen, wie es Ihnen geht." Gut. Keine Symptome. Irgendwie nett, denke ich mir, als ich auflege. Durch die Corona-Krise scheinen Floskeln wie "na, wie geht's" und "bleib gesund" nicht mehr nur so daher gesagt zu werden. Wenn das Gesundheitsamt allein wegen dieser Frage anruft, horcht man extra in sich hinein.
Als mein Freund am Mittwoch den Briefkasten leert, habe ich Post vom Gesundheitsamt. Jetzt hab ich sie auch schriftlich, die "Anordnung einer häuslichen Quarantäne". Im Anhang sind drei Seiten Infos über die häusliche Quarantäne, wie ich sie längst selbst über Seiten wie infektionsschutz.de gegoogelt habe. Hätten sie mir diese Infos nicht schon vergangenen Donnerstag per Mail schicken können? Drei Tage vor Ende meiner Quarantäne nutzen mir die Infos wenig.
Am Nachmittag klingelt mein Handy, der zweite Kontrollanruf. "Nein, ich habe keine Symptome, mir geht's gut." Wann ich den zweiten Test mache, fragt die Frau am Telefon. "Ich mache keinen zweiten Test." Dann sind wir beide verwirrt. "Sie wollen also eher keinen zweiten Test machen?" "Ich mache, was mir das Gesundheitsamt rät." Dann sage ich, dass mir das Gesundheitsamt vergangene Woche erklärt hat, ich soll nur einen Test machen und in Quarantäne bleiben, weil der erste Abstrich sechs Tage nach meinem Corona-Kontakt genommen wurde. Die Frau erwidert: "Ahja gut. Dann passt das ja."
Ein bisschen wie Geburtstag
Am Donnerstag sagt mein Freund: "Morgen haben wir’s geschafft." Naja, eher übermorgen. Quarantäne bis zum 9. Oktober heißt, der 9. ist inklusive, das stand ausdrücklich im Schreiben des Gesundheitsamts. Ich mache drei Kreuze, wenn’s vorbei ist. Am Freitag um 10.44 Uhr der letzte Kontrollanruf: "Hallo Frau Reiff, ich habe gute Nachrichten für Sie. Heute um 24 Uhr endet Ihre Quarantäne." Super, und ja, es geht mir immer noch gut. Daher ist ein zweiter Test nicht nötig.
Mitternacht kann kommen, kurz vor Quarantäne-Ende fühle ich mich wie vor meinem Geburtstag. Punkt zwölf schreibe ich meinem Bruder: "Ey, Quarantäne ist vorbei!" Die Antwort: Ein Emoji mit Party-Hütchen.
Erklärungen zu den Abläufen im Städtischen Gesundheitsamt Heilbronn
Kontaktpersonen-Nachverfolgung
Laut Peter Liebert, dem Leiter des Städtischen Gesundheitsamtes, befassen sich „lageabhängig bis zu 25 Mitarbeiter des Städtischen Gesundheitsamtes mit der Kontaktpersonennachverfolgung und dem Covid-19-Management“. Externes Personal helfe beim Abtelefonieren der Kontaktpersonen, derzeit sei das eine Mitarbeiterin. Das Verfahren sieht vor, dass das Gesundheitsamt des sogenannten Indexpatienten (der erste bekannte Fall) eine Liste von möglichen Kontaktpersonen an das Gesundheitsamt schickt, das für die jeweilige Kontaktperson zuständig ist. Das erfolgt laut Liebert per Mail. Die Kontaktperson wird angerufen, befragt – und erhält wenn nötig eine Quarantäneanordnung von Gesundheitsamt und Ordnungsamt. Außerdem wird ihr mitgeteilt, dass sie sich testen lassen muss. > oben weiterlesen
Corona-Hotline Heilbronn
Die Hotline des Städtischen Gesundheitsamtes ist unter 07131/56-4929 von Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr, und am Wochenende von 12 bis 16 Uhr zu erreichen. Nach Auskunft von Peter Liebert sitzen Mitarbeiter aus verschiedenen Bereichen der Städtischen Verwaltung an der Hotline und beantworten Fragen. > oben weiterlesen
Quarantäne
Wer vom Gesundheitsamt als Kontaktperson der Kategorie I eingestuft wird, muss laut den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts für 14 Tage in Quarantäne beziehungsweise häusliche Absonderung. Auch ein negativer Coronatest ändert daran nichts. Als Kontaktpersonen der Kategorie 1 gelten laut RKI zum Beispiel Menschen, die länger als 15 Minuten direkten, engen Kontakt „face-to-face“ zu einem nachweislich Corona-Infizierten hatten. > oben weiterlesen
Absonderung von Familienmitgliedern
Kontaktpersonen der Kategorie 1 sollen sich auch von Menschen absondern, mit denen sie im selben Haushalt leben. Das heißt: getrennt voneinander schlafen, nicht zeitglich am selben Tisch essen und sich möglichst noch nicht einmal im selben Zimmer aufhalten. Außerdem sind Hygieneregeln wie häufiges, gründliches Händewaschen penibel einzuhalten. Wenn das gewährleistet ist, werden andere Familienmitglieder nicht automatisch unter Quarantäne gestellt. Weitere Infos gibt es beim Robert-Koch-Institut. > oben weiterlesen
Termine für Corona-Tests
Laut Peter Liebert, dem Leiter des Städtischen Gesundheitsamtes, gibt es zwei Möglichkeiten, als Kontaktperson der Kategorie 1 einen Testtermin zu vereinbaren: Über die Hotline bei der Abstrichstelle auf der Heilbronner Theresienwiese. Die Kassenärztliche Vereinigung betreibt diese Abstrichstelle. Laut dem Heilbronner Ärztesprecher Martin Uellner können dort pro Tag bis zu 96 Termine vergeben werden, im Fünf-Minuten-Takt zwischen 8 und 12 Uhr sowie 14 und 18 Uhr. Diese Testmöglichkeit ist vor allem für Menschen mit keinen oder nur schwachen Symptomen gedacht. Wichtig: Ein Test ist nur mit einem zuvor vereinbarten Termin möglich, die Sicherheitskräfte an der Einfahrt zum Testzentrum Theresienwiese kontrollieren die Berechtigung anhand einer Liste. Wer sich krank fühlt, solle sich an seinen Hausarzt oder eine der Schwerpunktpraxen wenden, erklärt Uellner. Hier gilt: Jeder ist selbst dafür verantwortlich, sich einen Termin zu organisieren. Eine Übersicht über die Teststellen und Schwerpunktpraxen in der Region gibt es hier. > oben weiterlesen
Testhäufigkeit
Es ist vorgesehen, dass sich Kontaktpersonen der Kategorie 1 mindestens zweimal testen lassen: Einmal unmittelbar nach Einstufung in diese Risikokategorie und ein zweites Mal fünf bis sieben Tage nach dem Kontakt zu dem Infizierten, erklärt Peter Liebert, der Leiter des Städtischen Gesundheitsamtes. Der Grund: Sollte man sich angesteckt haben, ist man zu diesem Zeitpunkt im Schnitt besonders infektiös. Wenn das Testergebnis positiv ausfällt, dann beginnt der Prozess von Neuem: Das Gesundheitsamt ermittelt die Kontaktpersonen des positiv Getesteten und ordnet, wenn nötig, Quarantäne an. Aktuell kümmert sich das Städtische Gesundheitsamt nach Auskunft von Peter Liebert um 373 Kontaktpersonen der Kategorie 1. > oben weiterlesen
Dauer bis zum Vorliegen eines Testergebnisses
Mitarbeiter des beauftragten Labors holen jeden Abend die Abstriche in der Praxis oder an der Teststation Theresienwiese ab, erklärt der Heilbronner Ärztesprecher Martin Uellner, der in Böckingen selbst eine Schwerpunktpraxis betreibt. In der Regel dauere es dann 24 Stunden, bis das Testergebnis vorliegt, bei besonders hohem Testaufkommen auch länger. Die Patienten können die Testergebnisse selbst über die Website des Labors abrufen. > oben weiterlesen
Nach Ablauf der Quarantäne
Für Kontaktpersonen der Kategorie 1, die keine Symptome zeigen, gilt nach Ablauf der 14-tägigen Quarantäne: Sie können wieder auf die Straße und zurück zur Arbeit. Ein Attest, das ihre Gesundheit bestätigt, ist nicht vorgesehen. > oben weiterlesen
Digitalisierung von Gesundheitsämtern
Die Digitalisierung der 375 Gesundheitsämter in Deutschland kommt laut Bundesgesundheitsministerium nur schleppend voran. Bislang haben laut einem Bericht der Funke Mediengruppe nur wenige Bundesländer bereitstehende Fördergelder beantragt. Der Bund hatte im Mai 50 Millionen Euro für die technische Modernisierung der Gesundheitsämter und deren Anschluss an das elektronische Melde- und Informationssystem Demis zur Verfügung gestellt. Den Medienberichten zufolge wurden bis September davon lediglich 12,1 Millionen Euro abgerufen. Peter Liebert, der Leiter des Gesundheitsamtes der Stadt Heilbronn, sagt: „Natürlich wäre eine stärkere Digitalisierung für uns eine Vereinfachung.“ Und es gebe auch sehr gute Ansätze, allerdings sei der Datenschutz oft die entscheidende Hürde. Ganz konkret stellt sich die Situation in Heilbronn laut Liebert so dar: Nur einzelne Labore seien digital angebunden, die Vielzahl der Testergebnisse werde immer noch per Fax an die Behörde übermittelt, Mitarbeiter müssten sie dann händisch einpflegen. > oben weiterlesen
Verlässlichkeit von PCR-Tests
Betriebliche Regelungen
Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Beschäftigten eine arbeitsvertragliche Schutz- und Fürsorgepflicht. Deshalb muss er dafür sorgen, dass Erkrankungsrisiken und Gesundheitsgefahren im Betrieb so gering wie möglich sind. Der Schutz umfasst die umfassende Aufklärung sowie Sicherstellung der erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen, zum Beispiel dadurch, dass Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt wird. Die Hygiene- und Umgangsregeln sowie Schutzmaßnahmen sind zulässig, soweit sie sinnvoll und geeignet sind und Arbeitnehmer nicht unzumutbar belastet werden. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen sind Arbeitnehmer verpflichtet, die betrieblichen Regelungen einzuhalten. Was im Einzelfall erforderlich und zumutbar ist, hängt von den konkreten Umständen im Betrieb und der Tätigkeit ab. > oben weiterlesen