Stimme+
Heilbronn/Berlin
Hinzugefügt. Zur Merkliste Lesezeichen setzen

Berliner SPD-Politikerin Chebli scheitert vor dem Heilbronner Landgericht

  
Erfolgreich kopiert!

Die ehemalige Staatssekretärin im Berliner Senat, Sawsan Chebli (SPD), fühlt sich von einem Facebook-Eintrag aus dem Jahr 2020 beleidigt. Das Heilbronner Landgericht sieht diesen Beitrag dagegen vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Die ehemalige Staatssekretärin im Berliner Senat, Sawsan Chebli (SPD), reagiert empört auf ein Urteil der Zivilkammer des Heilbronner Landgerichts. Das berichtet unter anderem der "Spiegel" in seiner Online-Ausgabe. Chebli fühlt sich von einem Facebook-Eintrag aus dem Jahr 2020 beleidigt. Der Verfasser schrieb damals: "Selten so ein dämliches Stück Hirn-Vakuum in der Politik gesehen wie Sawsan Chebli." Die SPD-Politikerin erstattete daraufhin Anzeige.

 


Mehr zum Thema


 

"Äußerung von Meinungsfreiheit gedeckt"

Wie das Landgericht mitteilt, wurde die Klage am 25. Februar abgewiesen. "Maßgeblich deshalb, weil nach Auffassung der entscheidenden Richterin die angegriffene Äußerung noch von der Meinungsfreiheit nach Artikel fünf Absatz eins des Grundgesetzes gedeckt war", so die stellvertretende Pressesprecherin des Landgerichts auf Anfrage unserer Redaktion. Rechtsmittel seien bisher keine eingegangen.

Laut "Spiegel-Online" äußerte sich Chebli entsetzt über das Urteil. Meinungsfreiheit bedeute nicht, dass man Menschen aufs Übelste beleidigen und diffamieren darf.

Externer Inhalt

Dieser externe Inhalt wird von einem Drittanbieter bereit gestellt. Aufgrund einer möglichen Datenübermittlung wird dieser Inhalt nicht dargestellt. Mehr Informationen finden Sie hierzu in der Datenschutzerklärung.

 


Mehr zum Thema

Ein Schild weist auf das Landgericht Heilbronn hin.
Stimme+
Meinung
Hinzugefügt. Zur Merkliste Lesezeichen setzen

Klage von Sawsan Chebli: Urteilsspruch ist nachvollziehbar


Kommentar hinzufügen

Kommentare

Neueste zuerst | Älteste zuerst | Beste Bewertung
Keine Kommentare gefunden
Nach oben  Nach oben