Klage von Sawsan Chebli: Urteilsspruch ist nachvollziehbar
Trotz heftiger Kritik hat das Heilbronner Landgericht die Klage von der Berliner SPD-Politikerin Sawsan Chebli zurecht zurückgewiesen, meint unser Autor.
Die Worte des Bad Rappenauer Facebook-Schreibers sind nicht die feine englische Art. Wen bezeichnet man schon als "dämliches Stück Hirn-Vakuum"? Ohne jeglichen Zusammenhang würde jeder Bürger, der öffentlich so betitelt wird, mit Aussicht auf Erfolg eine Verleumdungsklage anstreben.
Bei der Klage der Berliner SPD-Politikerin Sawsan Chebli gegen den Bad Rappenauer Urheber dieser Worte liegt der Fall anders: Chebli warf den ersten Stein und und wollte vor Gericht eine Entschädigungszahlung erstreiten, als dieser Stein zu ihr zurückflog. Das hat die Richterin der 8. Zivilkammer des Heilbronner Landgerichts in ihrem Urteil klar herausgearbeitet und deshalb zurecht die Klage der ehemaligen Staatssekretärin im Berliner Senat abgewiesen.
Bundesweit hat das Urteil für Schlagzeilen gesorgt. Dabei ist in der öffentlichen Diskussion und in der reflexartigen Empörung sich solidarisierender Politiker einiges durcheinander geraten. Vom "fatalen Signal" des Urteilsspruchs ist die Rede. Die Grünen-Politikerin Renate Künast spricht gar von "vollkommenem juristischem Versagen". Womöglich ohne auch nur einen Blick in die Urteilsbegründung geworfen zu haben. Mindestens aber ohne in einem Staat der Gewaltenteilung als Politikerin der Judikative erst einmal den angemessenen Respekt zuteil werden zu lassen.
Sawsan Chebli bezeichnete den Kabarettisten Dieter Nuhr öffentlich als "dumm" und "ignorant". Es ist naiv zu glauben, dass das in der von ihr provozierten Diskussion nicht mit derselben Wucht zu ihr zurückkommen würde. Dabei macht sich Chebli selbst in einem Buch für einen fairen Umgang auf Facebook, Twitter und Co. stark. Darin fordert sie die Politik auf, diese Plattformen stärker zu regulieren. Dass sie selbst diese Medien nutzt, um Dritte zu beleidigen, macht sie in diesem Punkt reichlich unglaubwürdig.


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