Drohen dem SPD-Politiker Josip Juratovic strafrechtliche Konsequenzen?
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Josip Juratovic hat bei einer Veranstaltung in Heilbronn AfD-Wähler mit denen der NSDAP verglichen – und wurde wegen Volksverhetzung angezeigt. Solche Anzeigen sind keine Seltenheit.

Wegen seines Vergleichs von AfD-Wählern mit denen der NSDAP von Adolf Hitler ist bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn Anzeige wegen Volksverhetzung und Beleidigung gegen den Heilbronner SPD-Bundestagsabgeordneten Josip Juratovic erstattet worden. Juratovic hatte vergangene Woche in der Diskussionsreihe "Wissenspause" vor rund 100 Zuhörern im Heilbronner Deutschhof gesagt: "Die gleichen Wähler, die heute AfD wählen, hätten damals NSDAP gewählt."
Ob der Politiker mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat, ist offen. "Diese Einschätzung kann derzeit noch nicht getroffen werden, weil die sachliche Prüfung erst vorgenommen wird", so Mareike Hafendörfer, Sprecherin der Heilbronner Staatsanwaltschaft.
Anzeigen wegen Volksverhetzung sind keine Seltenheit
In den vergangenen drei Jahren waren bei der Heilbronner Anklagebehörde mehr als 250 Verfahren anhängig. Laut Hafendörfer seien diese Zahlen nicht immer aussagekräftig, "da gerade in diesem Bereich oft mehrere Tatbestände verwirklicht werden". 2021 und 2022 habe es Massenanzeigen gegen dieselbe Person gegeben, wobei diese Verfahren allesamt eingestellt wurden, weil kein zureichenden Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten vorgelegen hätten.
Den Tatbestand der Volksverhetzung regelt Paragraf 130 des Strafgesetzbuches. Er umfasst eine Vielzahl von Fallgestaltungen und enthält verschiedene Strafrahmen. Er reicht von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Gefängnis.