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AfD-Treffen in der Harmonie: Warum die Stadt den Mietvertrag nicht einfach kündigen kann

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Die AfD plant Ende März eine Großveranstaltung in der Harmonie mit bis zu 1000 Teilnehmern. Demonstranten forderten zuletzt, die Halle nicht herzugeben. Jetzt liegen ausführliche Stellungnahmen vor.

In der Festhalle Harmonie in Heilbronn soll eine AfD-Veranstaltung stattfinden.
In der Festhalle Harmonie in Heilbronn soll eine AfD-Veranstaltung stattfinden.  Foto: Paul Glaser

"Großer Wahlkampfauftakt in Heilbronn": So bewirbt die Landes-AfD die Veranstaltung am 23. März in der Heilbronner Harmonie. Neben Parteichefin Alice Weidel wird auch Maximilian Krah, Spitzenkandidat der AfD für die Europawahl, erwartet. Geplant war mit 600 Personen. Inzwischen gehe der Veranstalter von deutlich mehr Teilnehmern aus, teilt die Heilbronn Marketing GmbH (HMG) auf Nachfrage mit. Die städtische Tochtergesellschaft tritt als Vermieterin der Harmonie auf. 

Vergangenen Dienstag demonstrierten in Heilbronn rund 10.000 Menschen gegen Rechtsextremismus. Dabei wurden auch Forderungen laut, die AfD nicht in die Halle zu lassen. Allerdings: "Die Rechtslage ist eindeutig", so die HMG. "So lange eine Partei nicht verboten ist, hat sie einen Anspruch auf Chancengleichheit." Festgelegt ist das in §5 des Parteiengesetzes. Dort heißt es: "Wenn ein Träger öffentlicher Gewalt den Parteien Einrichtungen zur Verfügung stellt oder andere öffentliche Leistungen gewährt, sollen alle Parteien gleichbehandelt werden." 


AfD-Treffen nicht in der Harmonie? Wann Ausnahmen möglich wären

Eine solche öffentliche Leistung ist auch die Nutzung des Konzert- und Kongresszentrums. Die Harmonie ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Heilbronn. Ausnahmen wären allenfalls möglich, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, etwa durch Gegendemonstrationen.

Ähnlich hatten andere Städte bei AfD-Veranstaltungen argumentiert und waren vor Gericht unterlegen. Auch die HMG hat diesen Weg erwogen. "Eine rechtliche Prüfung in Heilbronn hat ergeben, dass auch eine zu erwartende Gegendemonstration kein legitimer Grund ist, den bestehenden Mietvertrag der Harmonie zu kündigen."

AfD-Treffen in der Harmonie: Parallelen zu Stuttgarter Schlappe vor Gericht

Einen ähnlich gelagerten Fall gab es 2022 in Stuttgart. Dort hatte die AfD die Carl-Benz-Arena neben dem Bundesligastadion des VfB für ihren Landesparteitag gebucht. Der private Betreiber wollte den Vertrag kündigen und berief sich auf ein angebliches "Hochsicherheitsrisiko" durch ein parallel stattfindendes Konzert und mögliche Gegendemonstrationen.

Die AfD klagte und erhielt vor dem Landgericht Recht. Das Gericht ging unter anderem davon aus, dass "es grundsätzlich Aufgabe der Sicherheitsbehörden sei, für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu sorgen", wie die Pressestelle auf Anfrage erläutert.

 

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Kommentare

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Wilfried Müller am 02.02.2024 00:11 Uhr

Die AfD muss an der Wahlurne geschlagen werden. Leider haben die demokratischen Oppositions Parteien noch nicht verstanden das es einen gemeinsamen Gegner gibt.
Vielleicht könnten wir am Samstag 23.03. Spalier stehen für die AfD aber vorher die Tiefgarage belegen, damit die AfD ler nicht ungesehen in den Saal kommen. Vermutlich ist die Tiefgarage nicht gemietet Wenn die Heilbronner mal ihr Auto vor der Veranstaltung einstellen wäre das doch auch ein Protest

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