Nach Diebstählen: Was bei der Bärlauch-Ernte erlaubt ist und was nicht
Hobbyköche zieht es jetzt auch im Raum Heilbronn in die Wälder, um Bärlauch zu ernten. Was es dabei zu beachten gilt, damit keine Diebstahl-Anzeigen drohen.
Wenn ab März der Bärlauch wächst, häufen sich Meldungen von Diebstahl dieser wild wachsenden Alternative zum Knoblauch. Zuletzt wurden in Öhringen-Unterhorn Menschen beobachtet, die mehr als 450 Kilogramm Bärlauch abernteten.
Der Pächter des betroffenen Waldgrundstücks rief die Polizei, die herausfand, dass es sich um eine erlaubte gewerbliche Ernte handelte – allerdings auf dem falschen Grundstück. Auch für Privatpersonen gibt es bei der Bärlauch-Ernte einiges zu beachten, um nicht zum Bärlauch-Dieb zu werden.
Bärlauch-Diebstahl: Bußgelder bis 10.000 Euro drohen
Geerntet werden dürfen laut dem baden-württembergischen Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nur haushaltübliche Mengen. Das entspricht einem Handstrauß. Wer mehr ernten möchte, benötigt eine Genehmigung des Waldeigentümers. In Naturschutzgebieten ist das Sammeln von Bärlauch ganz untersagt.

Wer sich nicht an die Handstraußregel hält, kann wegen Diebstahl, Sachbeschädigung oder beidem strafrechtlich verfolgt werden. Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro drohen aber nur bei gewerbstätigen Arbeiten, die sich nicht an die Regeln halten.
Wer sich das Gewächs (legal) besorgt hat, kann den Bärlauch laut einer Kräuterfrau übrigens nicht nur in der Küche einsetzen.
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