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Sexuelle Nötigung und Geiselnahme: Urteil nach Wohnungsüberfall in Bad Friedrichshall

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Im März hatten die Angeklagten Mutter und Sohn in deren Bad Friedrichshaller Wohnung bedroht und ausgeraubt. Das Landgericht sprach jetzt mehrjährige Haftstrafen aus.


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Auf Geld und Drogen hatten es die zwei Angeklagte abgesehen, als sie im März in eine Bad Friedrichshaller Wohnung eingedrungen sind und mit vorgehaltener Waffe die in der Wohnung lebende Mutter und ihren Sohn nicht nur mit vorgehaltener Waffe bedrohten, sondern sie außerdem zwangen, sich ausziehen und sexuelle Handlungen vorzunehmen.

Das Landgericht Heilbronn hat die Männer am Mittwoch zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die 13. Große Strafkammer verurteilte ferner den dritten Angeklagten, von dem der Plan stammte und der während der Tat vor dem Haus Schmiere stand, ebenfalls zu einer Gefängnisstrafe.

Zwei der drei Angeklagten sind Bad Friedrichshaller Wohnung eingedrungen

Die beiden Angeklagten E. und F., die in die Wohnung eingedrungen sind, wurden des erpresserischen Menschenraubs, besonders schwerer räuberischer Erpressung, der gefährliche Körperverletzung, der Freiheitsberaubung, der Sachbeschädigung sowie der Geiselnahme in Tateinheit mit besonders schwerer sexueller Nötigung für schuldig befunden. Die Richter verurteilten die beiden Angeklagten dafür jeweils zu Haftstrafen von sieben Jahren.

Unter anderem wegen schwerer räuberischer Erpressung hat das Landgericht Heilbronn drei Männer zu Gefängnisstrafen verurteilt.
Unter anderem wegen schwerer räuberischer Erpressung hat das Landgericht Heilbronn drei Männer zu Gefängnisstrafen verurteilt.  Foto: Seidel, Ralf

Den Angeklagten S, der vor dem Haus Schmiere gestanden hatte, befand die Große Strafkammer des erpresserischen Menschenraubs, der besonders schweren räuberischen Erpressung, der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung für schuldig. Die Richter verurteilten ihn zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten.

Raub in Bad Friedrichshall: Angeklagte räumten zu Prozessbeginn die Tatvorwürfe ein

Die Angeklagten zeigten sich zu Prozessbeginn reuig und räumten die Tatvorwürfe im Sinne der Anklage ein. Die psychiatrische Sachverständige hatte den drei Männern am vorangegangenen Verhandlungstag eine ausgeprägte Drogensucht attestiert. Die Richter ordneten für alle drei Angeklagten jeweils die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

Mit dem Urteil blieb die Kammer unter der Forderung der Staatsanwaltschaft und über der der Verteidiger. Die Anklage hatte für E. acht Jahre und neu Monate sowie eine Unterbringung, für F. neun Jahre und eine Unterbringung und für den Angeklagten S. fünf Jahre und fünf Monate gefordert. Die Verteidiger plädierten für E. auf nicht mehr mehr als sechs Jahre, für F. unter fünf Jahre und zehn Monate und für S. unter fünf Jahre. Sowie eine Unterbringung für alle Angeklagten.




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