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Angeklagte gestehen Raub und sexuelle Nötigung in Bad Friedrichshall

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Im Prozess unter anderem wegen schwerer räuberischer Erpressung zeigte sich die drei Angeklagten geständig. Demnach beraubten sie eine Mutter und ihren Sohn in deren Bad Friedrichshaller Wohnung und zwangen sie zu sexuellen Handlungen.


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Im Heilbronner Landgerichtsprozess unter anderem wegen schwerer räuberischer Erpressung und sexueller Nötigung haben die drei Angeklagten am dritten Verhandlungstag die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft im Wesentliche eingeräumt. Demnach sind zwei von ihnen am 6. März 2025 mit geladener Waffe in eine Bad Friedrichshaller Wohnung eingedrungen. Der dritte stand vor dem Haus. Um Schmiere zu stehen und nicht von den gezielt ausgesuchten Opfern erkannt zu werden. 

Raubüberfall in Bad Friedrichshall: Angeklagte gaben an, drogenabhängig zu sein

Seit Ende September müssen sich die Beschuldigten vor der 13. Großen Strafkammer des Heilbronner Landgerichts verantworten. Laut Staatsanwalt Metin Kilic hatten die drei Täter den Plan gefasst, die in der Wohnung lebende Familie auszurauben. Dabei sollen die Beschuldigten nicht nur Geld, Schmuck undEC-Karte erbeutet haben. Wie sie jetzt vor Gericht einräumten, hätten sie auch rund eineinhalb Kilogramm Marihuana gestohlen.

Darüber hinaus schlugen die beiden Einbrecher ihre Opfer – eine Mutter und ihr Sohn – und zwangen sie, sich zu entkleiden und sexuelle Handlungen vorzunehmen. Der Anklagevertreter wirft ihnen besonders schwere räuberische Erpressung, Einbruchsdiebstahl, gefährliche Körperverletzung, sexuelle Nötigung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme vor. Alle drei Angeklagten gaben darüber hinaus an, drogenabhängig zu sein.

Prozess in Heilbronn: Geständnis kann sich strafmildernd auf das Urteil auswirken

Die Geständnisse am dritten Verhandlungstag kamen nicht überraschend. In einem sogenannten Erörterungsgespräch loteten die Richter bereits am zweiten Verhandlungstag zusammen mit dem Vertreter der Staatsanwaltschaft und den Verteidigern unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus, welchen Strafrahmen die Prozessbeteiligten in der Verhandlung gegen die drei Angeklagten für angemessen halten.

Drei Angeklagte müssen sich unter anderem wegen schwerer räuberischer Erpressung vor Gericht verantworten. Sie zeigten sich jetzt geständig.
Drei Angeklagte müssen sich unter anderem wegen schwerer räuberischer Erpressung vor Gericht verantworten. Sie zeigten sich jetzt geständig.  Foto: Seidel, Ralf

Dabei ging es entscheidend um die Frage, ob die Angeklagten die eingeräumten Taten gestehen, Aufklärungshilfe in der Hauptverhandlung leisten und womöglich eine Schadenswiedergutmachung vorschlagen.

Laut dem Vorsitzenden Richter Lutz Hils könnte sich das strafmildernd auswirken. Für die Angeklagten E. und F. käme in diesem Fall ein Strafrahmen zwischen sieben und acht Jahren Gefängnis und für den Beschuldigten S. zwischen fünf und fünfeinhalb Jahren Haft in Betracht, so der Richter bereits am zweiten Verhandlungstag.

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