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Prozess in Heilbronn
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Nach Überfall in Bad Friedrichshall: Angeklagten drohen bis zu zwölf Jahren Haft

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Zwei Männer sollen im März 2025 in Bad Friedrichshall eine Frau und ihren Sohn überfallen und erniedrigt haben, ein dritter stand wohl Schmiere. Vor dem Heilbronner Landgericht wurden nun die möglichen Strafen erörtert.


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Bis zu zwölf Jahre Haft droht zweien der drei Angeklagten im Prozess unter anderem wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung vor dem Heilbronner Landgericht. Für den dritten Beschuldigten steht ein Strafmaß von bis zu acht Jahren im Raum. Er sei zwar als Mittäter des Raubes in einer Bad Friedrichshaller Wohnung zu betrachten. Mit der mutmaßlichen Eskalation und der damit verbundenen sexuellen Erniedrigung der Geschädigten werde er aber nach vorläufiger Einschätzung der Kammer nicht in Verbindung gebracht, so der Vorsitzende Richter Lutz Hils.

Überfall in Bad Friedrichshall: Angeklagte sollen Geschädigte mit Laptop auf den Kopf geschlagen haben

Bei den ausgesprochenen möglichen Strafrahmen sprach Hils am zweiten Verhandlungstag allerdings vom „worst case“, also dem schlimmsten Fall. Der könne dann eintreten, wenn die Angeklagten die vorgeworfenen Taten nicht gestehen und nicht zur Aufklärung des Tatbestandes beitragen, am Ende aber überführt werden.

Drei Männer müssen sich vor dem Landgericht verantworten. Sie sollen im März eine Frau und deren Sohn in Bad Friedrichshall beraubt und sexuell gedemütigt haben.
Drei Männer müssen sich vor dem Landgericht verantworten. Sie sollen im März eine Frau und deren Sohn in Bad Friedrichshall beraubt und sexuell gedemütigt haben.  Foto: Seidel, Ralf

Laut Anklage sollen die beiden Beschuldigten E. und F. am 6. März 2025 zwischen 10 und 11 Uhr eine 48 Jahre alte Frau und deren 20 Jahre alten Sohn in deren Wohnung überfallen, geschlagen und ausgeraubt haben. Mit vorgehaltener Waffe sollen sie Geld, Schmuck, Handy und EC-Karten gefordert haben. Um den Druck zu erhöhen, hätten sie laut Staatsanwaltschaft ihre Opfer geschlagen. Unter anderem mit einem Laptop auf den Kopf.

In Bad Friedrichshaller Wohnung lief Raub offenbar völlig aus dem Ruder

Der Angeklagte S. kannte die Geschädigten offenbar und soll Tippgeber für den Raub gewesen sein. Er wollte mutmaßlich von den Opfern nicht erkannt werden und soll deswegen vor dem Haus Schmiere gestanden haben.

In der Wohnung lief der Raub offenbar völlig aus dem Ruder. E. und F. sollen die Geschädigten gezwungen haben, sich auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Unter anderem sollte der Sohn laut Anklage seine Mutter oral stimulieren. Dazu kam es zwar offenbar nicht. Fotos von Mutter und Sohn, die sich laut Anklagevertreter ausziehen, mit gespreizten Beinen auf dem Schlafzimmerbett sitzen und sich anlächeln mussten, hätten E. und F. aber gemacht. 

Prozess in Heilbronn: Richter, Staatsanwälte und Verteidigung sprechen über Strafrahmen

In einem sogenannten Erörterungsgespräch loteten die Richter am Donnerstag zusammen mit dem Vertreter der Staatsanwaltschaft und den Verteidigern unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus, welchen Strafrahmen die Prozessbeteiligten in der Verhandlung gegen die drei Angeklagten für angemessen halten. Dabei ging es in erster Linie um die Frage, ob die Angeklagten die eingeräumten Taten gestehen, Aufklärungshilfe in der Hauptverhandlung leisten und womöglich eine Schadenswiedergutmachung vorschlagen. 

In Erörterungsgesprächen sprechen Richter mit Staatsanwälten und Verteidigung darüber, welches Strafmaß sie nach vorläufiger Einschätzung für möglich halten. Zentral ist die Frage, wie sich Geständnisse strafmildernd auf das Urteil auswirken könnten. Über das Geständnis hinaus ist die widerspruchsfreie Beschreibung des Tathergangs ebenso von Bedeutung wie ein Vorschlag zur Schadenswiedergutmachung.

Laut Hils könnte sich das strafmildern auswirken. Für die Angeklagten E. und F. käme in diesem Fall ein Strafrahmen zwischen sieben und acht Jahren Gefängnis und für den Beschuldigten S. zwischen fünf und fünfeinhalb Jahre Haft in Betracht.

Während sich E. und F. nach ihrer Verhaftung schriftlich bei den Geschädigten entschuldigt haben, weist S. derzeit noch eine Mittäterschaft von sich. Der Polizei hat er zwar E. und F. als Täter benannt. Den Beamten hat er aber offenbar gesagt, er habe den Vorfall zufällig beobachtet.

Nach Überfall in Bad Friedrichshall: Nachbar will einen der Angeklagten erkannt haben

Verhaftet wurde S., weil ein Nachbar der Geschädigten den Angeklagten S. zum Tatzeitpunkt vor dem Haus gesehen habe. Diese Person sei ihm komisch vorgekommen, sagte eine Polizeibeamtin im Zeugenstand. Er habe herumgezappelt und sich auffällig umgesehen, habe der Nachbar angegeben. Den Angeklagten habe er erkannt. Unter anderem an dessen Tätowierung am Hals.

Darüber hinaus zeigten Videokameras bei der Volksbank in Mosbach und der Kreissparkasse in Gundelsheim, wie einer der Angeklagten mit der EC-Karte der Geschädigten Geld abgehoben habe. Die Abhebungen stimmen auch mit der Kontoabbuchung des Opfers überein. Darüber hinaus fand die Polizei bei der Freundin eines der Angeklagten ein Handy, das den Geschädigten bei dem Raubüberfall gestohlen wurde.

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