Nach Tod eines Schöffen: Heilbronner Giftprozess startet von vorne
Der Prozess gegen eine 25 Jahre alte angehende Notfallsanitäterin aus dem Raum Ludwigsburg wegen mehrfachen versuchten Mordes hat am Freitag vor dem Heilbronner Landgericht neu begonnen. Grund ist der Tod eines der Schöffen im ersten Prozess.
Mit einer Sitzungsunterbrechung startete die Neuauflage des Prozesses gegen eine 25 Jahre alte angehende Notfallsanitäterin aus dem Raum Ludwigsburg vor dem Heilbronner Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vierfachen versuchten Mord sowie fünffache gefährliche Körperverletzung vor. Demnach soll sie im Zeitraum zwischen Oktober 2023 und April 2024 in fünf Fällen verschreibungspflichtige Medikamente in die Getränke ihrer ahnungslosen Kollegen gemischt haben. Der Prozess wurde am Freitag, 19. Dezember, noch einmal vor vorne begonnen, weil im ersten Anlauf ein Schöffe gestorben ist.
Noch vor der Anklageverlesung sorgte Verteidiger Jan Smollich für eine Sitzungsunterbrechung. Er beantragte, dass die Anklageschrift nicht verlesen werden dürfe. Grund: Die Formulierungen seien in der Wirklichkeitsform geschrieben und suggerierten, dass die Anklagepunkte bewiesen seien und es deshalb eigentlich keiner Verhandlung mehr bedürfe. „Das kann die Schöffen in ihrem Urteilsvermögen beeinflussen“, sagte der Verteidiger. Der Vorsitzende Richter Martin Liebisch lehnte den Antrag nach einer kurzen Unterbrechung ab.
Landgericht Heilbronn: Angeklagte soll Kollegen Medikamente in die Getränke gemischt haben
So soll die Angeklagte laut Staatsanwalt drei ihrer Kollegen in der Wache in Vaihingen/Enz in fünf Fällen verschreibungspflichtige Medikamente in deren Getränke gemischt haben. Die Geschädigten hätten daraufhin unter erheblichen und abstrakt lebensgefährlichen Ausfallerscheinungen gelitten. In einem Fall musste offenbar einer der Kollegen bei einem Einsatz selbst von einem Notfalldienst abgeholt und in ein Krankenhaus gebracht werden. Andere waren offenbar über einen längeren Zeitraum dienstunfähig.
Einer der Geschädigten berichtete am Freitag im Zeugenstand von erheblichen Ausfallerscheinungen, nachdem er aus seiner Flasche getrunken hatte. Diese Flasche hatte er zuvor während eines Einsatzes in der Wache stehen lassen. Während der Zeit sei das Getränk unbeaufsichtigt gewesen. Als er nach dem Einsatz daraus getrunken habe, habe er wenig später einen extrem trockenen Mund gehabt.
In den folgenden Stunden sei es ihm immer schlechter gegangen. Unter anderem habe er unter extremen Schwindel und hoher Herzfrequenz gelitten. Darüber hinaus habe er nicht mehr scharf sehen können. Für die nächsten Tage meldete er sich krank.
Die Angeklagte zeigte sich bei ihrer Einlassung, die sie ihren Verteidiger verlesen ließ, in vier Fällen geständig. Sie habe Medikamente in die Getränke gemischt, allerdings nicht in der Absicht, die Geschädigten zu töten, sondern um ihnen „eins auszuwischen“ und sie „zu ärgern“. „Körperliche Beschwerden habe ich nicht beabsichtigt.“
25-Jährige spricht von Mobbing und sexistischen Äußerungen
Als Grund gab sie an, unter anderem gemobbt worden zu sein. Darüber hinaus sei enormer Druck auf sie ausgeübt worden, und es habe sexistische Äußerungen gegeben. Zudem sei sie psychisch labil und habe in dem Zeitraum unter massiven Panikattacken gelitten. Wegen einer schweren Erkrankung ihrer Mutter und wegen ihrer Ausbildung. „Ich bereue zutiefst.“
Inzwischen hat sich die 25-Jährige offenbar mit zwei Geschädigten auf eine Schadenwiedergutmachung geeinigt und einen Entschuldigungsbrief geschrieben. Demnach bezahlt sie an eines ihrer Opfer 3000 Euro, an das andere Opfer für zwei Fälle 5000 Euro. Finanzieren werde sie das über einen Kredit, den ihre Eltern aufgenommen haben und den sie zurückbezahlen werde. Der dritte Geschädigte hat Entschuldigung und Angebot offenbar abgelehnt. Laut Verteidiger Smollich soll die Angeklagte ihm eine Zahlung von 8000 Euro angeboten haben.
Verteidiger beantragt die Aufhebung des Haftbefehls
Weil der bereits weit fortgeschrittene erste Prozess abgebrochen und jetzt neu aufgerollt werden musste sitzt die Angeklagte bereits seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Laut Smollich sei das nicht nur unverhältnismäßig, sondern beschneide seine Mandantin in ihren Freiheitsrechten. Er beantragte die Aufhebung des Haftbefehls oder zumindest hilfsweise dessen Aussetzung. Immerhin sei sie geständig. Eine Fluchtgefahr bestehe auch nicht.
Der Staatsanwalt sprach sich gegen den Antrag aus. Immerhin handele es sich bei der Anklage um vierfachen versuchten Mord. Die Kammer hat über den Antrag noch nicht entschieden.
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