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Verwaltungsgericht

Prozess startet in Stuttgart: Heilbronner Wollhaus-Raser will Ausweisung verhindern

  
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Dem wegen Mordes verurteilten Wollhaus-Raser aus Heilbronn droht die Ausweisung aus Deutschland. Der türkische Staatsbürger hat dagegen geklagt. Der Prozess startet am Dienstag im Stuttgarter Verwaltungsgericht. 


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Muss der inzwischen 23 Jahre alte sogenannte Wollhaus-Raser die Bundesrepublik verlassen? Wenn es nach dem Regierungspräsidium Stuttgart geht, wird der türkische Staatsbürger aus Deutschland ausgewiesen.

Im Februar 2023 hat der damals 20 Jahre alte Türke laut Urteil der zweiten Großen Jugendkammer des Heilbronner Landgerichts mit seinem Auto einen Menschen ermordet und drei weitere Personen versucht zu ermorden. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Strafe lautet neu Jahre Jugendhaft.

Der sogenannte Wollhaus-Raser von Heilbronn klagt gegen seine Ausweisung aus Deutschland. Die Verhandlung findet vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht statt.
Der sogenannte Wollhaus-Raser von Heilbronn klagt gegen seine Ausweisung aus Deutschland. Die Verhandlung findet vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht statt.  Foto: Seidel, Ralf

Heilbronner Wollhaus-Raser vor Gericht: Richter wägen zwischen Ausweisungs- und Bleibeinteresse ab

Kann der sogenannte Wollhaus-Raser deshalb ausgewiesen werden? Oder folgt das Stuttgarter Verwaltungsgericht der Argumentation des Klägers? Der türkische Staatsbürger beruft sich nach Stimme-Informationen unter anderem auf die europäische Menschenrechtskonvention. Ihn zum Verlassen der Bundesrepublik zu zwingen, verstoße gegen die ihm von dieser Konvention garantierten Rechte.

Heilbronner Wollhaus-Raser soll abgeschoben werden: Verhandlung am 7. April im Liveblog

Der Heilbronner Wollhaus-Raser soll noch aus der Haft, die er für Mord an einem Vater und dreifach versuchten Mord an der übrigen Familie absitzt, abgeschoben werden. Doch dagegen klagt der türkische Staatsbürger. Alle Entwicklungen hier im Liveblog auf stimme.de.

Die Stuttgarter Richter befassen sich in der mündlichen Verhandlung am Dienstag, 7. April, unter anderem mit der Abwägung von Ausweisungsinteressen des Staates auf der einen Seite und dem Bleibeinteresse des Ausländers auf der anderen Seite. Laut dem Heilbronner Ausländerrechtsexperten Christoph Wingerter sei eine Verurteilung wegen Mordes zwar ein sehr starkes Argument für eine Ausweisung. Am Ende müsse das Gericht aber immer den Einzelfall betrachten.

 Ob das Urteil des Verwaltungsgerichts bereits am Dienstag gesprochen wird, ist offen.




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