Versuchter Auftragsmord an Exfrau in Waldenburg: Neue Verlobte im Zeugenstand
Der Heilbronner Prozess wegen des mutmaßlich versuchten Auftragsmordes in Waldenburg an der Exfrau musste am Montag erneut abgebrochen werden. Zuvor hatten am Vormittag weitere Zeugen ausgesagt.
Die Verhandlung vor dem Heilbronner Landgericht wegen des mutmaßlich versuchten Auftragsmordes in Waldenburg am 23. Mai 2025 musste am Montag erneut vorzeitig unterbrochen werden. Hatte der Hauptangeklagte und mutmaßliche Anstifter für die Tötung seiner Exfrau am Vormittag noch im Rollstuhl an der Verhandlung teilgenommen, musste er sich nach der Mittagspause erneut auf eine Krankenliege im Großen Saal des Landgerichts legen. Der Vorsitzende Richter der ersten Schwurgerichtskammer, Martin Liebisch, unterbrach daraufhin die Verhandlung am frühen Nachmittag. Er will jetzt ein Gutachten einholen lassen.
Der Prozess zieht sich damit weiter in die Länge. Die Kammer muss jetzt mit sämtlichen Prozessbeteiligten zusätzliche Verhandlungstermine finden. Mehrere Zeugen, die am Montag aussagen sollten, müssen umgeladen werden. Ursprünglich war der Prozess bis Ende März angesetzt.
Prozess in Heilbronn: Angeklagter leidet weiterhin unter starken Rückenschmerzen
Grund für die neuerliche Unterbrechung ist der anhaltend schlechte Gesundheitszustand des Hauptangeklagten. Er leidet unter starken Schmerzen. Anfang Dezember vergangenen Jahres ist bei ihm offenbar eine lumbale Spinalkanalstenose und ein Iliosakralsyndrom diagnostiziert worden. Laut seiner Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf habe ihr Mandant die letzte Stunde während der Verhandlung am Montagvormittag nicht mehr richtig mitbekommen. Sie verzichtete aber ebenso auf eine Wiederholung der Zeugenaussagen wie der Angeklagte selbst.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Oberregierungsrätin Miriam Birk-Braun, wirft K. vor, die beiden weiteren Angeklagten F. und G. damit beauftragt zu haben, seine Exfrau zu töten. Der Angeklagte F. habe daraufhin am 23. Mai 2025 die Geschädigte mit einem Auto vor dem Kindergarten in Waldenburg (Hohenlohekreis) angefahren, um sie zu töten. Die Frau wurde verletzt, überlebte aber den mutmaßlichen Anschlag auf ihr Leben. Birk-Braun wirft den drei Angeklagten gemeinschaftlichen versuchten Mord vor.
Neue Verlobte erzählt von gemeinsamen Zukunftsplänen mit dem Angeklagten
Am Montagvormittag hatte die neue Verlobte des Hauptangeklagten K. ausgesagt. Kennengelernt habe sie ihn Anfang 2024 im Internet. Nach dem ersten Treffen im Mai 2024 „haben wir ziemlich jeden Tag miteinander verbracht“. Von Anfang an habe es sich um eine Beziehung gehandelt. Die beiden hätten Pläne geschmiedet, hätten heiraten und Kinder haben wollen.
Zum damaligen Zeitpunkt war K. noch mit der mutmaßlich Geschädigten verheiratet. Die Frau ihres Verlobten habe sie nie kennengelernt, sagt die Zeugin. Die Tochter des Angeklagten mit dessen Exfrau habe sie aber gekannt. „Wir haben viel Zeit miteinander verbracht und das gemacht, was eine Familie eben so macht.“
Das Verhältnis von K. und seiner damaligen Noch-Ehefrau habe sie als „vorbildlich“ empfunden. „Mir kam das Verhältnis freundschaftlich vor“, sagte die Zeugin, die als Bilanzbuchhalterin in einem Unternehmen in der Region arbeitet. Die Zeugin, die sich mit dem Angeklagten im Juli 2025 in der JVA verlobte, berichtete aber auch von Streitigkeiten zwischen K. und seiner damaligen Ehefrau wegen des Umgangs mit dem gemeinsamen Kind. Jugendamt und Gericht seien involviert gewesen.
Polizei rückte bereits mit Spezialeinsatzkommando bei Angeklagtem an
Bereits im April 2023 hat sich die Geschädigte vom Angeklagten K. getrennt. Dass die beiden im Frühjahr 2025 noch immer verheiratet waren, habe an der Exfrau gelegen, so die Zeugin. „Sie wollte die Scheidung einfrieren“, sagte die Verlobte. Steuerliche Vorteile seien der Grund dafür gewesen.
Bei der Polizei ist K. kein unbeschriebenes Blatt. Im Oktober 2023 soll er bereits einen Bekannten der Geschädigten vor deren Wohnhaus geschubst haben, so dass dieser das Gleichgewicht verloren und sich das Handgelenk gestaucht haben soll. Zuvor war die Geschädigte wegen mutmaßlicher Gewalt von ihrem Exmann in ein Frauenhaus geflüchtet und hatte offenbar anschließend mehrfach die Wohnung gewechselt. Sie hatte zunächst Anzeige erstattet, diese aber wieder zurückgenommen, so ein pensionierter Polizeibeamter.
Darüber hinaus hat die Polizei die Wohnung des Angeklagten bereits mehrfach untersucht. Unter anderem wegen des Verdachts auf Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Damals war unter anderem ein Spezialeinsatzkommando der Polizei angerückt, so ein Polizist im Zeugenstand. Grund: Die Beamten vermuteten, dass K. bewaffnet sein könnte.
Verhandlungsunfähig: Ein Angeklagter muss sich aktiv verteidigen können
In einem Gerichtsverfahren reicht es nicht aus, dass der Angeklagte der Verhandlung passiv beiwohnt. Er muss in der Lage sein, sich aktiv verteidigen zu können. Die Teilnahme seines Rechtsanwaltes reicht nicht aus. Denn der Anwalt ist lediglich der juristische Beistand des Angeklagten. Er kann nicht eine Stellvertreterrolle einnehmen. Eine Verhandlungsunfähigkeit ist gegeben, wenn ein Angeklagter die geistigen Mindestanforderungen für einen Prozess nicht mehr erfüllt. Dies ist der Fall, wenn er unter anderem der Verhandlung inhaltlich nicht mehr folgen oder die Erklärungen des Gerichts nicht mehr verstehen kann. Die Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten kann ein Gericht nach Paragraf 231 Strafgesetzbuch nach Anhörung eines Arztes als Sachverständigem führen. Sobald der Angeklagte wieder verhandlungsfähig ist, hat ihn der Vorsitzende Richter von dem wesentlichen Inhalt dessen zu unterrichten, was in seiner Abwesenheit verhandelt worden ist.
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