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Fenster öffentlicher Gebäude zerstört
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"Schlimmer als lebenslang" – Heilbronner Steinewerfer verurteilt 

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Anfang des Jahres 2024 zertrümmerte ein Mann zahlreiche Fensterscheiben von öffentlichen Gebäuden. Am Montag fiel das Urteil am Landgericht Heilbronn – unter strengen Sicherheitsvorkehrungen.


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Der Prozess gegen einen 25-jährigen Mann, der Anfang des Jahres mit Pflastersteinen zahlreiche Fenster öffentlicher Gebäude beschädigt hat, ging am Montagvormittag zu Ende. Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen, mit Fuß- und Handschellen, wurde der Angeklagte in den Gerichtssaal geführt.

Das Gericht entschied auf seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – eine Entscheidung, der selbst der Verteidiger zustimmte.


Fensterscheiben in Heilbronn zerstört: Steinewerfer sieht sich manipuliert 

„Mir fehlen die Argumente. Ich hatte gehofft, dass die Unterbringung zur Bewährung ausgesetzt werden könnte“, räumte Verteidiger Christoph Wingerter in seinem Plädoyer ein. Doch dazu gehöre auch die Einsicht, dass man krank sei, und dass der Angeklagte nicht von seinem Bruder manipuliert werde. Nach wie vor sei sein Mandant jedoch überzeugt, dass seine Familie in Gambia, allen voran sein Bruder, ihm schaden wolle und ihm Steine in den Weg lege. 

Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei für den Angeklagten das „Schlimmste, was einem passieren kann“, schlimmer noch als eine lebenslange Haftstrafe, da man nie wisse, wie lange die Unterbringung dauere. „Eigentlich ist er ein sympathischer Mensch und kein böser Kerl“, so Wingerter. „Er hätte in Deutschland alle Möglichkeiten gehabt, sich zu entfalten. Was er getan hat, ist seiner Krankheit geschuldet.“

Urteil am Landgericht Heilbronn: Deshalb kommt eine Bewährung nicht infrage 

Bereits an einem früheren Verhandlungstag hatte der psychiatrische Sachverständige, Professor Christoph Bielitz, erklärt, dass der Angeklagte aus Gambia an einer schweren Psychose leide, darunter an einer paranoiden Schizophrenie, und dass er eine potenzielle Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Ein Krankheitsbewusstsein habe er jedoch noch nicht entwickelt. Unter anderem aus diesem Grund konnte der Vorsitzende Richter Frank Haberzettl keine Bewährung verhängen, wie er in seiner Urteilsverkündung ausführte.


Neben den Sachbeschädigungen, die einen „immensen Schaden“ von rund 60.000 Euro verursachten, habe der Angeklagte bereits zuvor eine Mitarbeiterin seiner Krankenkasse am Telefon „massiv mit dem Tode bedroht“. Da er in seinem Wahn künftig auch gegen Menschen vorgehen könnte, komme eine Bewährung laut dem Richter nicht infrage.

Richter: Bisherige Behandlung habe keine Früchte getragen 

Außerdem habe die bisherige, sechsmonatige stationäre Behandlung im Zentrum für Psychiatrie in Weinsberg noch keine nennenswerten Fortschritte gebracht. All dies führte zur Schlussfolgerung, dass der Mann „noch lange nicht soweit ist“. Dennoch hoffe man, dass die Therapie erfolgreich verläuft und der 25-Jährige zügig entlassen werden könne. Es werde regelmäßig geprüft, ob Fortschritte erzielt werden und eine stationäre in eine ambulante Behandlung umgewandelt werden kann.

Der Angeklagte sagte im früheren Prozessverlauf aus, dass der Einfluss seiner Familie so groß sei, dass sie sogar in seinen Kopf eingedrungen sei. Es seien ihre Stimmen, die er höre und die ihn aufforderten, Dinge zu tun, die ihm selbst schaden. Polizei, Amtsgericht, Landratsamt, Bundesregierung, die Mitarbeiterin seiner Krankenkasse und womöglich sogar das Landgericht seien von seiner Familie manipuliert worden. Dies habe zu seinem Groll auf die Behörden geführt, insbesondere weil das Landratsamt ihm angeblich seinen Ausweis verweigert habe. 

Angeklagter sieht seine Zukunft in Deutschland 

Seine Zukunft sehe er in Deutschland. Hier wolle er sein Leben verbringen, weil er mit zwei deutschen Frauen zwei Kinder habe. Seine Aufenthaltserlaubnis sei zwar abgelaufen. Derzeit habe er lediglich eine sogenannte Fiktionsbescheinigung, also den Nachweis eines vorläufigen Aufenthaltsrechts, so lange die Ausländerbehörde seinen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis prüft.

„Wenn Sie Gerechtigkeit walten lassen wollen, schicken Sie mich einfach ins Gefängnis“, sagte der Beschuldigte zum Prozessauftakt Ende September. Dann wisse er wenigstens, wie lange er eingesperrt sei. Eine Bitte, die nun nicht Realität für den 25 Jahre alten Mann wird. Ein letztes Wort wollte er nicht ergreifen. Er habe bereits alles gesagt. 


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