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Prozess am Landgericht
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Vandalismus in Heilbronn: Steinewerfer in "höchstpsychotischer Verfassung" 

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Anfang des Jahres zertrümmerte ein 25 Jahre alter Mann aus Gambia Fensterscheiben von öffentlichen Gebäuden. Der psychiatrische Gutachter erläuterte vor dem Landgericht Heilbronn, welche Gefahren vom Angeklagten ausgehen könnten.

Weil er Anfang des Jahres mit Pflastersteinen mehrere öffentliche Gebäude beschädigt hat, droht dem Angeklagten die Einweisung in eine Psychiatrie. Foto: Archiv/Seidel
Weil er Anfang des Jahres mit Pflastersteinen mehrere öffentliche Gebäude beschädigt hat, droht dem Angeklagten die Einweisung in eine Psychiatrie. Foto: Archiv/Seidel  Foto: Seidel, Ralf

Der Beschuldigte befinde sich in einem festen, unverrückbaren Wahnsystem, sagte der psychiatrische Sachverständige Professor Christoph Bielitz am Freitag vor der achten Großen Strafkammer des Heilbronner Landgerichts. Der Angeklagte leide unter einer schweren Psychose. "Ein Krankheitsbewusstsein hat er aber noch nicht entwickelt", so der Sachverständige.

Eine ambulante Behandlung könne er deshalb nicht empfehlen. Vielmehr ginge von dem 25 Jahre alten Mann aus Gambia potenziell eine Gefahr für die Allgemeinheit aus. Der Professor empfiehlt deshalb die stationäre Unterbringung in einer Psychiatrie. Die Dauer der Behandlung sei ungewiss. "Langsames Einschleichen von Psychosen sind schwer zu behandeln."


Scheiben am Heilbronner Landratsamt eingeworfen: Angeklagter räumt Vorwürfe ein

Zwar räumte der Angeklagte bereits zum Prozessauftakt Anfang vergangener Woche einen Teil der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ein. Demnach gibt er zu, Fenster und Türen an öffentlichen Gebäuden in Heilbronn und in Kirchheim am Neckar zerstört zu haben. Er warf mit Pflastersteinen auf das Heilbronner Landratsamt, das Behördenzentrum in der Rollwagstraße sowie auf das derzeit leerstehende Amtsgericht und den Polizeiposten Innenstadt. Er räumt auch ein, Steine auf den Polizeiposten und das Rathaus in Kirchheim am Neckar geworfen zu haben.

Steuerungsfähigkeit des Angeklagten war bei der Tat offenbar beeinträchtig

Bielitz attestierte dem Angeklagten zum Tatzeitpunkt allerdings eine beeinträchtigte Steuerungsfähigkeit. Daran ändere auch nichts, dass der Beschuldigte, der seit September 2017 in Deutschland wohnt und mittlerweile mit zwei verschiedenen Frauen jeweils ein Kind hat, für diese Taten "Verantwortung übernehmen" will. Einsicht und Unrechtsbewusstsein seien bei dem Afrikaner vorhanden. Er sei aber in einer höchstpsychotischen Verfassung.


Mit dem Schaden an den öffentlichen Gebäuden von offenbar mehr als 60.000 Euro habe er gegen die deutsche Regierung protestieren wollen, so der Angeklagte. Der Bundeskanzler und der Bundespräsident stünden unter dem Einfluss seines Bruders, der in Gambia lebt. Und dessen Stimme er immer wieder höre. Auch auf die Behörden habe sein Bruder Einfluss. Deshalb hätte das Landratsamt ihm seinen Ausweis nicht zurückgeben und die Polizei seine Anzeige nicht verfolgt.

Laut psychiatrischem Gutachter glaube der Beschuldigte, von seinem Bruder und dessen Team von einer Art Studio in Gambia aus geistig kontrolliert und manipuliert zu werden. Mind Control (Bewusstseinskontrolle) nenne er dieses Phänomen. Aufgrund der fortgeschrittenen Technik seien dafür keine Kabel und Chips mehr notwendig, sei der Beschuldigte überzeugt. Das gehe so weit, dass er halluziniere und Wahnvorstellungen habe. Unter anderem spüre er die Manipulation durch seinen Bruder auch körperlich.

Beschuldigter bekommt starke Medikamente

Derzeit ist der Gambier im Zentrum für Psychiatrie in Weinsberg untergebracht. Dort wird er mit starken Medikamenten behandelt. Wenn die Menge, die der Angeklagte täglich an Medikamenten bekomme, auf alle im Gerichtssaal anwesenden Personen verteilt würde, wäre jede dieser Person für einen Tag arbeitsunfähig. Davon, dass der Angeklagte trotzdem klar antwortet und alles versteht, zeigte sich der Vorsitzende Richter Frank Haberzettl beeindruckt.

Noch hat der Beschuldigte keinem Menschen Schaden zugefügt. Der psychiatrische Sachverständige kann das aber für die Zukunft nicht ausschließen. Immerhin soll er eine Mitarbeiterin seiner Krankenkasse am Telefon schon einmal beleidigt und bedroht haben. "Ich weiß, wie du heißt. Ich finde dich. Ich bringe dich um", soll er gesagt haben. Das sagte die Mitarbeiterin am Freitag im Zeugenstand. Der Angeklagte bestreitet das. Sie sage das, weil auch sie unter dem Einfluss ihres Bruders stehe.

Am Montag, 21. Oktober, halten Ankläger und Verteidiger ihre Plädoyers. Die Kammer wird an diesem Tag voraussichtlich auch das Urteil sprechen.


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