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Steinewerfer vor Gericht
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Vandalismus in Heilbronn: Angeklagter will Stimmen hören, die ihm Böses wollen

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Anfang des Jahres zertrümmerte ein 25 Jahre alter Mann aus Gambia Fensterscheiben von öffentlichen Gebäuden. Seit Montag steht der Beschuldigte deswegen vor dem Heilbronner Landgericht. Die achte Große Strafkammer muss klären, ob der Mann in eine Psychiatrie gehört.

Eine 25-jähriger Gambier muss sich wegen Sachbeschädigung an öffentlichen Gebäuden verantworten. Das Landgericht prüft, ob er in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen werden muss.
Eine 25-jähriger Gambier muss sich wegen Sachbeschädigung an öffentlichen Gebäuden verantworten. Das Landgericht prüft, ob er in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen werden muss.  Foto: Seidel, Ralf

Mit Pflastersteinen hat der Beschuldigte im Januar und Februar dieses Jahres eine ganze Reihe von Fenstern öffentlicher Gebäude beschädigt. Dazu gehört neben dem Heilbronner Landratsamt auch das Behördenzentrum in der Rollwagstraße sowie das derzeit leerstehende Amtsgericht und der Polizeiposten Innenstadt. Die Spuren sind bis heute nicht beseitigt. Der Sachschaden beläuft sich insgesamt auf mehr als 60.000 Euro. Denn der 25-Jährige warf außerdem mit Steinen auf den Polizeiposten und das Rathaus in Kirchheim am Neckar.

Die Taten räumte der Beschuldigte unumwunden ein. Er habe gegen die Regierung protestieren wollen. "Ich bereue es und übernehme die Verantwortung", sagte der Afrikaner zum Prozessauftakt. Bei den Taten sei er Stimmen gefolgt, die er höre. Derzeit ist er im Zentrum für Psychiatrie in Weinsberg untergebracht. Dort will er auf keinen Fall bleiben. "Das wäre eine Bestrafung."


Scheiben am Heilbronner Landratsamt eingeworfen: Beschuldigter ist zum Tatzeitpunkt womöglich nicht schuldfähig

"Wenn Sie Gerechtigkeit walten lassen wollen, schicken Sie mich einfach ins Gefängnis", sagte der Beschuldigte zum Prozessauftakt. Dann wisse er wenigstens, wie lange er eingesperrt sei. Genau das hat der Vorsitzende Richter Frank Haberzettl aber gar nicht im Sinn. Denn laut Staatsanwaltschaft leidet der Afrikaner wegen seines Cannabiskonsums mutmaßlich an einer induzierten psychotischen Störung und einer paranoiden Schizophrenie. 

Möglicherweise war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt also gar nicht schuldfähig. Eine Gefahr für die Allgemeinheit könne er dennoch auch in Zukunft darstellen, so Haberzettl. Zwar beteuerte der Beschuldigte, die Taten zu bereuen. Stimmen höre er aber immer noch.

Groll auf die Behörden habe er entwickelt, unter anderem weil das Landratsamt ihm angeblich seinen Ausweis nicht zurückgegeben und die Polizei seine Anzeigen nicht bearbeitet hätte. Dahinter stecke seine Familie aus Gambia. Sie habe die Mitarbeiter bestochen, und auch Kanzler Olaf Scholz und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier stünden unter deren Einfluss. Sie steckten alle unter einer Decke. Polizei, Amtsgericht, Landratsamt, Bundesregierung, die Mitarbeiterin seiner Krankenkasse und womöglich sogar das Landgericht seien von seiner Familie manipuliert worden. Deren gemeinsames Ziel sei es, ihm zu schaden. 

Stimmen im Kopf verstummen trotz Medikamente nicht

Der Einfluss seiner Familie sei so groß, dass sie sogar in seinen Kopf eingedrungen sei. Es seien ihre Stimmen, die er höre und die ihn aufforderten, Dinge zu tun, die ihm selbst schaden. Unter anderem sagten sie ihm, dass er sich selbst in die Hose machen soll. Daran änderten auch die Medikamente nichts, die er im Weinsberger Klinikum am Weißenhof bekommt. Warum seiner Meinung nach seine Familie so etwas tun sollte, wollte Haberzettl wissen. "Sie wollen ihre Lügen unkenntlich machen, indem sie andere dazu bringen zu lügen", so der Afrikaner.


Seine Zukunft sehe er in Deutschland. Hier wolle er sein Leben verbringen, weil er mit zwei deutschen Frauen zwei Kinder habe. Seine Aufenthaltserlaubnis sei zwar abgelaufen. Derzeit habe er lediglich eine sogenannte Fiktionsbescheinigung, also den Nachweis eines vorläufigen Aufenthaltsrechts, so lange die Ausländerbehörde seinen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis prüft.

Die achte Große Strafkammer hat für den Prozess fünf Verhandlungstage angesetzt. Es sind zehn Zeugen und ein Sachverständiger geladen. Der nächste Verhandlungstag ist am Freitag, 4. Oktober.

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