Prozess um versuchten Mord in Heilbronn – Verteidiger sprechen von Mitläufern
Im Heilbronner Prozess gegen sieben Angeklagte wegen mutmaßlich gemeinschaftlich versuchten Mordes haben am Mittwoch elf weitere Verteidiger ihre Plädoyers gehalten. Sie stellten den Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht in den Mittelpunkt ihrer Schlussreden.
Kleinreden wollte am Mittwoch keiner der elf Verteidiger das, was sich am Abend des 9. September 2024 in Heilbronn abgespielt hatte. Als die Angeklagten maskiert und bewaffnet vor dem Mehrfamilienhaus der Familie Erg. auftauchten und mehrere davon deren Wohnungstüre einschlagen wollten. Dabei sollen sie Todesdrohungen gegen Vater und Sohn der Familie ausgesprochen und Pfefferspray versprüht haben. Hintergrund der Tat: Der Sohn der Familie Erg. war mit der Schwester des Hauptangeklagten E. spazieren.
Prozess in Heilbronn: Mehrere Angeklagte sollen nur Mitläufer gewesen sein
Mordversuch aus übersteigertem Ehrgefühlt heraus, wie es Staatsanwalt Michael Koch am vorangegangenem Prozesstag vor einer Woche bei zwei Angeklagten für erwiesen hielt, oder versuchten Totschlag, wie ihn der Staatsanwalt bei den anderen fünf Angeklagten sieht, ging den Anwälten zu weit. „Keiner einziger hier ist ein Mörder“, sagte Anke Stiefel-Bechdolf.
Mitläufertum, Zugehörigkeitsgefühl oder einfach nur, um dem Freund E. beizustehen, der um Hilfe gebeten habe. Das seien tragende Motive gewesen. Begünstigt von jugendlicher Unreife, so die Anwälte übereinstimmend. Demnach hätten mehrere Mandanten nicht einmal gewusst, wo was mit wem passieren soll.
Anwältin in Heilbronn: „Sie waren sich der Tragweite der Sache nicht bewusst“
Die Motive, beim Überfall auf die Familie Erg. mitzumachen, seien ganz unterschiedlich gewesen. Eines treffe aber auf alle Angeklagten zu: „Sie waren sich der Tragweite der Sache nicht bewusst“, sagte Rechtsanwältin Sophie Bechdolf-Reif.

„Einen Tatplan gab es nicht“, sagte Rechtsanwalt Martin Strienz. Bei den meisten Angeklagten habe es lediglich diffuse Vorstellungen darüber, dass man zu einer Schlägerei mit einer kurdischen Großfamilie fahren würde, die vorbereitet und womöglich bewaffnet sein könnte, so mehrere Anwälte. Deshalb müsse das Urteil gefährliche Körperverletzung heißen. Immerhin hatten die ahnungslosen Geschädigten offenbar Atemwegsbeschwerden sowie Schnittwunden durch Glasscherben davongetragen.
Prozess in Heilbronn: Bei sechs Angeklagten könnte Jugendstrafrecht gelten
Weil sechs der sieben Angeklagten zum Tatzeitpunkt unter 21 Jahre alte waren, gelten sie als Heranwachsende, die bei nachgewiesener Reifeverzögerung in der Rechtsprechung Jugendlichen gleichgestellt werden können. Die Verhandlung wird deshalb vor der zweiten Großen Jugendkammer des Landgerichts geführt.
Der Prozess dauert mittlerweile länger als acht Monate. Die meisten Angeklagten sitzen inzwischen seit weit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft. Laut mehreren Verteidigern sei dies Strafe genug. Zumal im Jugendstrafrecht Abschreckung niemals wichtiger sein dürfe als die Entwicklung, so eine der Verteidigerinnen. Die Anwälte dreier Angeklagter forderten deshalb Bewährungsstrafen oder eine Ermahnung mit Auflagen. Denn in der Zwischenzeit hätten sich ihre Mandaten weiterentwickelt. Und deren Tatbeitrag sei teilweise auch nur gering.
Angeklagte bedauern in ihren letzten Worten vor dem Urteil ihre Taten
Torsten Fuchs, Verteidiger des Mitangeklagten T., forderte für seinen Mandanten eine Jugendstrafe unter vier Jahren. Er war bereits Stunden vor dem Überfall dabei, als E. den Sohn der Familie Erg. auf dem Heilbronner Silcherplatz getreten, geschlagen und erniedrigt haben soll.
Felix Schmidt plädierte für seinen Mandanten H., der offenbar Reizgas in die Wohnung der Familie gesprüht hatte, eine Jugendstrafe nicht über drei Jahre. Für den Angeklagten G., der als einziger aufgrund seines Alters nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt werden kann, forderte dessen Anwalt Isaak Sidiropoulos ein bewährungsfähige Strafe.
In der Verhandlung waren die Beschuldigten geständig. Und in ihren letzten Worten vor dem Urteilsspruch bedauerten alle sieben ihre Taten und entschuldigten sich bei den Opfern. Das Urteil fällt am Mittwoch, 11. Februar.
Bereits eine Woche vor dem 26. Hauptverhandlungstrag am Mittwoch vor der zweiten Großen Jugendkammer des Heilbronner Landgerichts hatten der Staatsanwalt, die Vertreterin der Nebenkläger sowie die beiden Verteidiger des Hauptangeklagte E. ihre Plädoyers gehalten. Der Staatsanwalt forderte für sechs Angeklagte Jugendstrafen zwischen zweieinhalb und fünf Jahren. Für den Angeklagte G. sprach er sich für eine Freiheitstrafe von drei Jahren und fünf Monate aus. Die Verteidiger des Hauptangeklagten E. plädierten darauf, dass ihr Mandant das zweite Lehrjahr seiner inzwischen in der Justizvollzugsanstalt begonnen Ausbildung im freien Vollzug fortsetzen dürfe.
Kommentare öffnen

Stimme.de
Kommentare