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Heilbronner Staatsanwaltschaft erhebt Anklage im Stuttgarter Korruptionsskandal

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Im mutmaßlichen Korruptionsskandal bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart erheben die Heilbronner Staatsanwälte Anklage in der Landeshauptstadt. Gegen zwei Beschuldigte ermittelt Heilbronn auch wegen Anstiftung zum versuchten Mord.


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Im mutmaßlichen Korruptionsskandal bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn jetzt Anklage gegen fünf Angeschuldigte beim Landgericht Stuttgart erhoben. Demnach liegt zwei Angeklagten zur Last, zwischen 2022 und 2025 einen Wachtmeister und eine Bedienstete aus dem Unterstützungsbereich der Staatsanwaltschaft Stuttgart bestochen zu haben.

Gegen die mutmaßlichen Auftraggeber führt die Staatsanwaltschaft Heilbronn außerdem ein Verfahren wegen Anstiftung zum versuchten Mord in Tamm (Landkreis Ludwigsburg).

Korruptionsverdacht bei Staatsanwaltschaft Stuttgart: Anklage gegen fünf Beschuldigte erhoben

Die beiden mutmaßlichen Auftraggeber sollen den Wachtmeister und die Beschäftigte der Staatsanwaltschaft Stuttgart dazu gebracht haben, Informationen aus dem elektronischen Fachverfahren „web.sta“ preiszugeben. Dafür sollen die Bediensteten als Gegenleistung Schmuck und Bargeld erhalten haben.

Dem fünften Angeschuldigten legt die Heilbronner Staatsanwaltschaft zur Last, auf Geheiß der beiden mutmaßlichen Auftraggeber dem Wachtmeister für dessen Auskünfte einen Umschlag mit Bargeld in Höhe von 1000 Euro übergeben zu haben.  

Vorwurf lautet Verletzung von Dienstgeheimnissen und Bestechung

Den beiden Auftraggebern wird Anstiftung zur Verletzung von Dienstgeheimnissen und Bestechung vorgeworfen. Die beiden Bediensteten werden der Bestechlichkeit sowie der Verletzung von Dienstgeheimnissen beschuldigt. Die weitere männliche Person muss sich wegen Beihilfe zur Bestechung verantworten.

Konkret wird dem Wachtmeister der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorgeworfen, unter anderem verraten zu haben, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Verfahren wegen versuchten Mordes an die Staatsanwaltschaft Heilbronn abgegeben habe.

Beschuldigter Wachmann soll eine Strafverfolgung verhindert haben

Dem Wachtmeister liegt darüber hinaus zur Last, Erkenntnisse zu weiteren Verfahren und eingegangenen Strafanzeigen an Personen aus seinem persönlichen Umfeld weitergegeben und in zwei Fällen Verfahrensakten noch vor einer Erfassung bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart mit nach Hause genommen zu haben, um eine Strafverfolgung zu verhindern. Deshalb wird ihm auch Verwahrungsbruch und versuchte Strafvereitelung im Amt vorgeworfen. 

Gegen die beiden mutmaßlichen Auftraggeber führt die Staatsanwaltschaft Heilbronn auch ein Verfahren wegen Anstiftung zum Versuch des Mordes im Zusammenhang mit den Schüssen am 12. Mai 2025 in Tamm

Der mutmaßliche Korruptionsfall steht offenbar im Zusammenhang mit einer Reihe von Kapitalverbrechen, die sich in der Security-Szene abgespielt haben soll. In diesem Umfeld sollen im April in der Ludwigsburger Oststadt Schüsse gefallen sein. Es folgten offenbar ein Brandanschlag in Bietigheim-Bissingen und Schüsse auf ein Ludwigsburger Bürogebäude. Ziel war ein Security-Unternehmen. 

Gewaltverbrechen weiten sich zum Korruptionsskandal aus

Seit Sommer 2025 ermittelte dazu die Sonderkommission „Frost“. Im Herbst verhafteten die Ermittler mehrere Männer in Stuttgart und in den Niederlanden. Im November ergaben sich aus diesen Ermittlungen Hinweise auf den Korruptionsskandal. Die Zuständigkeit wurde an die Staatsanwaltschaft Heilbronn übertragen.

Über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet jetzt die zuständige große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart. Die beiden mutmaßlichen Auftraggeber und der angeschuldigte Wachtmeister befinden sich in Untersuchungshaft. Der vom Landgericht Stuttgart auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heilbronn erlassene Haftbefehl bezüglich der weiteren Bediensteten wurde außer Vollzug gesetzt. 




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