Stimme+
Prozessauftakt

Führerscheinbetrug im großen Stil: Auch Heilbronner Fahrschulbetreiber angeklagt

   | 
Lesezeit  2 Min
audio Anhören
Erfolgreich kopiert!

Fünf Angeklagte sollen bandenmäßig Stellvertreter für theoretische Führerscheinprüfungen im Großraum Heilbronn und Göppingen organisiert haben. Darunter sind auch zwei Betreiber von Fahrschulen.


Externer Inhalt

Dieser externe Inhalt wird von einem Drittanbieter bereit gestellt. Aufgrund einer möglichen Datenübermittlung wird dieser Inhalt nicht dargestellt. Mehr Informationen finden Sie hierzu in der Datenschutzerklärung.

Rund zwei Stunden brauchte Christian Saup am Donnerstagvormittag alleine für die Verlesung der Anklageschrift vor der dritten Großen Strafkammer des Heilbronner Landgerichts. Der Staatsanwalt wirft den fünf Angeklagten vor, in wechselnder Besetzung für insgesamt knapp 60 Betrugsfälle bei theoretischen Führerscheinprüfungen verantwortlich zu sein. Einer der Angeklagten soll zudem mit Betäubungsmitteln gehandelt haben.

Die Angeklagten Ö. und K. sollen als Inhaber von Fahrschulen an den Standorten Heilbronn und Göppingen mit weiteren Niederlassungen in Brackenheim, Sinsheim und Geislingen an der Steige Fahrerlaubniserwerber zur theoretischen Prüfung angemeldet haben. Wissend, dass diese nicht über die notwendigen Kenntnisse verfügten.

Prozess in Heilbronn: Fahrschulbetreiber meldeten Auftraggeber für Prüfungen an

Dabei sei die Vorgehensweise immer ähnlich gewesen. Fahrerlaubniserwerber, die sich nicht in der Lage sahen, die theoretische Führerscheinprüfung zu bestehen, sollen die Vermittler M., I. und Y. beauftragt haben, einen Stellvertreter zu organisieren, der für sie die theoretische Prüfung absolvieren sollte. Die Vermittler hätten sich laut Anklage an die Fahrschulbetreiber Ö. und K.  gewandt, die wiederum die Auftraggeber zur Prüfung angemeldet haben sollen. 

Der Prozessauftakt wegen bandenmäßig organisiertem Führerscheinbetrugs stieß auf großes Medieninteresse.
Der Prozessauftakt wegen bandenmäßig organisiertem Führerscheinbetrugs stieß auf großes Medieninteresse.  Foto: Christiana Kunz

Die Vermittler hätten aus einem bundesweiten Netz Stellvertreter organisiert. Sie hätten außerdem die Prüfungen organisiert und überwacht. Die Stellvertreter sollen sich schließlich mit den Ausweispapieren der Fahrerlaubniserwerber bei den Prüfstellen legitimiert haben. Anschließend hätten sie sich noch einmal mit der Anmeldung am Prüfungscomputer als die regulären Prüflingen ausgegeben. In vorangegangenen Verfahren sind bereits mehrere dieser Ghostwriter vom Amtsgericht und vom Landgericht Heilbronn rechtskräftig verurteilt worden.

Staatsanwalt spricht in Heilbronn von arbeitsteiliger Struktur der Angeklagten

Den Angeklagten werden insgesamt 59 Stellvertreterprüfungen zur Last gelegt, die im Zeitraum von November 2022 bis zur Festnahme der Angeklagten am 25. Juni 2025 begangen worden sein sollen. Laut Staatsanwalt sollen sich Ö., M., I. und K. spätestens im Januar 2024 zu einer Gruppierung mit gefestigter arbeitsteiliger Struktur zusammengeschlossen haben. Der Angeklagte Y. soll sich im Januar 2025 angeschlossen haben.

Die Gruppierung verschaffte sich laut Staatsanwalt durch „die gemeinschaftliche banden- und gewerbsmäßigen Fälschung beweiserheblicher Daten mit arbeitsteiliger Struktur eine Einnahmequelle von erheblichen Umfang“. Die Angeklagten sollen Einnahmen im sechsstelligen Bereich erzielt haben.

Gegen I. sind noch weitere vier Taten wegen Einfuhr und Handels mit Betäubungsmitteln angeklagt. Er soll ohne Beteiligung der Gruppierung im Großraum Heilbronn Handel mit Kokain getrieben haben.


Mehr zum Thema


Prozessbeteiligte führen vor der Hauptverhandlung in Heilbronn ein Vorgespräch

Bereits vor Eröffnung der Hauptverhandlung haben die Prozessbeteiligten ein Vorgespräch geführt, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Berkner. Demnach fordere die Staatsanwaltschaft für den Fall, dass die Angeklagten geständig sind, Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren und fünf Jahre und drei Monate.

Für Rechtsanwalt Tobias Göbel, der den Heilbronner Fahrschulbetreiber verteidigt, ist ein Verständigungsgespräch zum jetzigen Zeitpunkt schwierig. Ihm fehlen in der Anklageschrift „eine ganze Reihe erheblicher Beweismittel“. Darüber hinaus hätten sich einzelne Vorwürfe bereits jetzt als falsch erwiesen, so Göbel.

Verteidiger: Prüfungen scheitern häufig an Sprachbarriere

Zudem gehe es laut Göbel „nicht um das Narrativ, dass eine Vielzahl von Menschen auf den Verkehr losgelassen wird, die nicht Auto fahren können“. Schließlich müssten die Fahrerlaubniserwerber ja auch die praktische Prüfung bestehen. Göbel wies außerdem darauf hin, dass die theoretischen Prüfungen teils an der Sprachbarriere scheiterten. Weder würden sie auf Ukrainisch noch auf Kurdisch angeboten.

Staatsanwalt Saup sieht dem weiteren Prozessverlauf gelassen entgegen. Unter anderem würden in diesem Prozess rechtskräftig verurteilte Stellvertreter gehört. Er sagte zudem, dass im Zuge der Ermittlungen bundesweit mehr als 1000 solcher Straftaten angeklagt würden.




Kommentare öffnen
Nach oben  Nach oben