Nach Drogenhandel in JVA Heilbronn: 38-jähriger Kurier verurteilt
Ein 38-Jähriger war in den Drogenhandel innerhalb der JVA Heilbronn verwickelt. Der Mann stand am Mittwoch vor dem Amtsgericht Heilbronn.
Der Prozess um eine Drogenbande, die im vergangenen Jahr für Schlagzeilen gesorgt hatte, hat erneut einen Angeklagten vor Gericht gebracht. Über ein Jahr lang wurde in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Heilbronn mit Betäubungsmitteln gehandelt, in den illegalen Handel war auch ein ehemaliger Justizvollzugsbeamter verwickelt.
Dieser gestand, Drogen und Handys für Häftlinge ins Gefängnis geschmuggelt zu haben. Mehrere Bandenmitglieder, darunter eine Frau, wurden bereits im vergangenen Jahr zu Haftstrafen verurteilt.
Drogenhandel in JVA Heilbronn: Angeklagte hat geholfen, 200 Tabletten Subutex zu schmuggeln
Nun stand am Mittwoch (16. Oktober) ein 38-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Heilbronn, der laut Staatsanwältin Eva Könen zwar nicht tief in die Strukturen der Drogenbande eingebunden war, aber die „verzweigten Lieferwege“ als Bote unterstützt haben soll.
Ihm wurde vorgeworfen, 200 Tabletten Subutex entgegengenommen und diese in einen Briefkasten geworfen zu haben. Von dort aus seien die Drogen über mehrere Zwischenstationen schließlich in die JVA Heilbronn geschmuggelt worden. Zusätzlich musste er sich auch wegen privaten Handels mit Subutex und Körperverletzung vor Gericht verantworten.
Richterin: Geständnis rettete ihm Kopf und Kragen
Am Ende des Prozesses lautete das Urteil: zwei Jahre auf Bewährung. „Eine Entscheidung auf Messers Schneide“, betonte Richterin Annalena Kohler mehrfach. Sollte der Angeklagte gegen die Bewährungsauflagen verstoßen, drohe ihm der sofortige Weg ins Gefängnis.
Dass er während des Prozesses geständig war, habe ihm „Kopf und Kragen gerettet“, so die Richterin. Dadurch konnte die Beweisaufnahme erheblich verkürzt werden. „Was Sie getan haben, nämlich geholfen, Subutex-Tabletten in die JVA Heilbronn zu bringen, ist alles andere als eine Kleinigkeit“, führte sie weiter aus.
Jeder kleine Fehltritt könnte dazu führen, dass die Bewährung aufgehoben wird
Neben der Bewährungsstrafe wurden dem Angeklagten 180 Stunden gemeinnütziger Arbeit auferlegt – eine Zahl, die „wehtun soll“, wie die Richterin betonte. Angesichts der großzügigen Bewährungsstrafe sei dies ein angemessenes Entgegenkommen des Gerichts. Zudem müsse er weiterhin zur Drogenberatung gehen und den Anweisungen seines Bewährungshelfers folgen.
Jeder kleine Fehltritt könnte dazu führen, dass die Bewährung aufgehoben wird und er doch ins Gefängnis muss. „Jetzt hört der Spaß auf, ich hoffe, das ist angekommen“, mahnte Kohler. Zu seinen Gunsten spreche, dass es zum ersten Mal den Anschein mache, als könne er sein Leben in den Griff bekommen.
Angeklagter war bereits vorbestraft
Der 38-Jährige war bereits wegen gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln vorbestraft und hatte unter anderem eine Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verbüßt. Seine Vergangenheit war von einem ständigen Auf und Ab geprägt – zwischen stationären Drogentherapien und wiederholten Rückfällen.
Marihuana, Heroin, Kokain: Der Mann konsumierte regelmäßig Drogen, sei zeitweise obdachlos gewesen. Er habe oft den Antrieb verloren, morgens nicht aus dem Bett kommen können. „Ich habe mein Leben nicht in den Griff gekriegt“, sagte er vor Gericht. Zudem habe ihm die notwendige Struktur gefehlt, weshalb er gegen frühere Bewährungsauflagen verstieß. Seit ein paar Monaten gehe es endlich wieder bergauf. Er habe eine Wohnung, eine Freundin und seit mehreren Monaten nehme er erfolgreich an einem Substitutionsprogramm teil.
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