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Polizei beschlagnahmt Auto – Mercedes gehört engem Verwandten des Wollhaus-Rasers

  
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Erstmals hat die Polizei einem Raser das Auto weggenommen, zunächst für 14 Tage. Der PS-starke Mercedes gehört einem Verwandten des verurteilten Wollhaus-Rasers.


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Für das Polizeipräsidium Heilbronn ist es ein Präzedenzfall. Die Beamten beschlagnahmen am vergangenen Freitag, 31. Oktober, einen Mercedes Benz CLS 500 4Matic eines Heilbronners. Der sei in den vergangenen Monaten wiederholt mit Tempoverstößen und gefährlichen Fahrmanövern aufgefallen, sagt die Polizei.

Nach Informationen der Heilbronner Stimme gehört das Fahrzeug einem engen Verwandten des Wollhaus-Rasers. Der war nach einem tödlichen Unfall in Heilbronn wegen Mordes und dreifachen versuchten Mordes zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Der beschlagnahmte Mercedes gehört seinem Cousin.

Mercedes in Heilbronn beschlagnahmt: Verwandter des Wollhaus-Rasers fiel auf

Der hochmotorisierte Mercedes CLS war der Polizei in den zurückliegenden Monaten sechs Mal aufgefallen. Meistens habe der Halter selbst hinter dem Steuer gesessen, aber er habe auch andere Personen fahren lassen. Ziel der Polizei ist es, dass das Auto nicht nach 14 Tagen an den Halter zurückgegeben wird, sondern dass der Wagen dauerhaft und damit endgültig eingezogen wird.

Am Freitag hat die Polizei ein Raser-Auto beschlagnahmt.
Am Freitag hat die Polizei ein Raser-Auto beschlagnahmt.  Foto: privat

Familienangehörige des Wollhaus-Rasers waren in der Vergangenheit mehrmals in Erscheinung getreten. Der Bruder des verurteilten Wollhaus-Rasers wurde wegen eines illegalen Straßenrennens angeklagt. Ein Cousin wurde unter anderem wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung zu einer mehrmonatigen Haftstrafe verurteilt. 


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Kommentare

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Günther Knapp am 03.11.2025 13:24 Uhr

Liegt es an der Erziehung solcher Personen, denen es offensichtlich gleichgültig ist das Leben und die Gesundheit anderer durch Raserei zu riskieren. Macho-Gehabe? Als Bewohner der Innenstadt bekommt man jeden Tag, vor allem auch gegen Abend und in der Nacht, die rücksichtslose Protzerei mit starkem Lärm verbunden durch solch irrsinnige Protzerei mit, wie egal es diesen Menschen ist andere zu belästigen und zu gefährden. Geldstrafen und Fahrerlaubnisentzug reichen offensichtlich nicht aus.
Hoffentlich stehen auch die Richter in solchen Fällen zu einer dauerhaften Einziehung "der Tatwaffe" Kraftfahrzeug!

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