Gefährliche Fahrmanöver: Polizei Heilbronn beschlagnahmt Mercedes CLS 500
Ein Mann aus Heilbronn ist der Polizei mehrfach wegen Tempoverstößen und gefährlichen Fahrmanövern aufgefallen. Jetzt statuiert sie ein Exempel.
Sechs Mal ist ein hochmotorisierter Mercedes Benz CLS 500 4Matic der Polizei in diesem Jahr im Heilbronner Stadtgebiet aufgefallen. Die hat das Auto jetzt beschlagnahmt. Ein Novum. Der Eigentümer muss mindestens 14 Tage auf sein Auto verzichten. Damit sendet das Polizeipräsidium ein klares Zeichen an die Raser- und Poserszene. „Eins muss klar sein: Die Straßen von Heilbronn sind keine Renn- oder Versuchstrecken für Autoprotzer“, sagt Präsident Frank Spitzmüller.
Erst vor wenigen Tagen hatte die Polizei in Heilbronn eine großangelegte Kontrolle der Raser- und Poser-Szene durchgeführt.
Wiederholte Verstöße: Polizei Heilbronn lässt Mercedes abtransportieren
Auf Anordnung des Polizeipräsidiums ist der Mercedes am Freitag, 31. Oktober, von einem Abschleppdienst abtransportiert worden, heißt es in einer Pressemitteilung. „Das Fahrzeug ist sicher in einer geschlossenen Liegenschaft der Polizei untergebracht“, sagt Polizeisprecher Frank Belz. Der Grund seien wiederholte Verstöße gegen die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften in diesem Jahr.

Polizei: Mercedes fiel in Heilbronn immer wieder durch Tempoverstöße auf
In den vergangenen neuneinhalb Monaten sei der Wagen immer wieder aufgefallen, weil er die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Stadtgebiet überschritten hat. Es sei wiederholt unnötiger Lärm durch nicht gerechtfertigtes, abruptes Beschleunigen und Abbremsen gemacht worden. So fanden gefährliche Fahrmanöver an Örtlichkeiten statt, die der Polizei Heilbronn als Treffpunkte der sogenannten Poser- und Tunerszene bekannt sind. Zudem wurde der Mercedes mit einer nicht zugelassenen Rad-Reifenkombination im öffentlichen Verkehrsraum geführt. Der Halter des Autos ist ein Mann aus Heilbronn, er saß meisten auch selbst hinterm Steuer. Aber auch ein Familienangehöriger sei mit dem Mercedes aufgefallen sowie eine noch nicht identifizierte Person.
Präsident Spitzmüller erklärt: „Neben konsequenter Anzeige des jeweiligen Verkehrsvorgangs beschlagnahmen wir im Einzelfall polizeirechtlich das genutzte Kraftfahrzeug.“ Voraussetzung ist, dass eine Verkehrsgefahr „ausgehend von unbelehrbaren Fahrzeuglenkern beziehungsweise Fahrzeughaltern“ besteht oder fortbesteht.
Heilbronner Polizeisprecher: Ein erster Präzedenzfall
Es handele sich um einen ersten Präzedenzfall, der deutlich macht, dass die Polizei die ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel voll ausschöpft, sagt Sprecher Frank Belz. Voraussetzung für eine Beschlagnahme sei in jedem Einzelfall, dass aufgrund vorangegangenem Verhalten feststeht, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht, die sich ohne die Beschlagnahme in unmittelbarer Zukunft realisieren wird.
Das bedeutet: Die Polizei schließt aus den bisherigen Fällen, in denen das Fahrzeug auffällig geworden ist, das es in der unmittelbaren Zukunft wieder zu ähnlich gefährlichem Verhalten kommen wird. Wenn dann auch noch andere Maßnahmen, insbesondere polizeiliche Ansprache, Platzverweise, Strafverfahren und gegebenenfalls flankierende Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde keine Abhilfe gebracht haben, dann kommt als nächste Stufe des abgestuften Konzeptes die Beschlagnahme in Betracht.

Stimme.de