CDU-Stadtrat fordert mehr Videoüberwachung in Heilbronn
Die Landespolitik erlaubt mehr Videoüberwachung in Baden-Württemberg. Die Heilbronner CDU-Fraktion möchte nun wissen, ob die Stadtverwaltung diese Möglichkeit nutzen will.
Videoüberwachung in Städten und Gemeinden ist künftig einfacher möglich. Eine entsprechende Änderung des Landesdatenschutzgesetzes hat der Landtag am Mittwoch beschlossen. Sie erlaubt es Kommunen nun, kritische Infrastruktur, Kulturgüter, Behördengebäude, Wertstoffhöfe und andere Orte mit Videokameras zu überwachen.
Christoph Troßbach, Vize-Vorsitzender der CDU-Fraktion im Heilbronner Stadtrat, hat deshalb eine Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt. Darin will Troßbach wissen, ob die neue Gesetzeslage mehr Videoüberwachung in Heilbronn möglich macht – und ob dafür mobile Überwachungsanlagen angeschafft werden.
CDU-Stadtrat will Videoüberwachung in Heilbronn ausweiten
Die Anfrage liegt unserer Redaktion vor. Konkret will Troßbach wissen, ob die Stadt plant, bestimmte Orte mit Videokameras zu überwachen – und zählt den Stadtgarten, den Friedensplatz, Gedenkstätten, Stadtbahnhaltestellen und Wertstoffhöfe auf. Darüber hinaus fragt der CDU-Politiker, ob die Stadt solche mobilen Überwachungseinheiten überhaupt anschaffen will und wann das passieren soll.
Bereits im November hatte Troßbach sich erkundigt, ob die Stadtverwaltung die Videoüberwachung ausweiten will. Die Stadt entgegnete damals, dass es rechtlich nicht möglich sei, mobile Videoüberwachungseinheiten einzusetzen. Begründet wurde das mit der Datenschutzgrundverordnung sowie dem Polizeigesetz Baden-Württemberg. Das Heilbronner Polizeipräsidium erklärte in einer Stellungnahme, dass mobile Kameras eine „sinnvolle Ergänzung“ sein könnten.
Heilbronner Polizei begrüßt Videoüberwachung – sieht aber rechtliche Hürden
Die Kameras könnten es ermöglichen, „flexibel und ressourcenschonend auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren“. Vor allem wenn die Geräte an wechselnden Standorten stehen, könnten Verlagerungen von Kriminalitätsschwerpunkten verhindert werden, so die Polizei. „Straftäter könnten dadurchschneller überführt und potentielle Straftaten verhindert werden.“
Die komplexe Rechtslage sorgt allerdings, dass man unterscheiden muss. So betrifft die aktuelle Gesetzesänderung nur Städte und Kommunen. Videoüberwachung durch die Polizei, so wie auf dem Marktplatz in Heilbronn, ist im Polizeigesetz geregelt und unterliegt anderen Vorgaben.
Überwachen darf die Polizei dabei einen Ort nur, „wenn sich die Kriminalitätsbelastung dort von der des übrigen Gemeindegebiets deutlich abhebt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort auch künftig mit der Begehung von Straftaten zu rechnen ist“. Laut Stellungnahme der Polizei sind diese Vorgaben an den von Troßbach geforderten Orten – Friedensplatz und Platz am Flügelnussbaum in Heilbronn – „derzeit nicht erfüllt“.
Müllsünder erwischen: Heilbronn experimentierte mit mobilen Kameras
Bereits in der Vergangenheit wurde in Heilbronn mit mobiler Videoüberwachung experimentiert. So stellte die Stadt Kameratürme an Container-Plätzen für Altglas und Kleider auf, um illegale Müllentsorgung zu verhindern. Dabei wurden innerhalb von vier Wochen 60 Verstöße angezeigt.
Eine mobile Videoüberwachung am Gedenkstein für die frühere Synagoge gab es im Dezember 2023. Während des Chanukka-Festes wurde dort acht Tage lang eine Anlage aufgebaut, da der große Chanukka-Leuchter im Vorjahr durch Vandalismus beschädigt worden war.
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Stimme.de
Kommentare
Günther Knapp am 06.02.2026 13:20 Uhr
Leider fand ein negativer Wandel in Teilen unserer Gesellschaft statt, der ohne Videoüberwachungen kaum mehr in den Griff zu bekommen ist. Respektlosigkeit, Gleichgültigkeit gegenüber anderen Bürgern und teilweis nahezu kriminelles Denken haben zugenommen. Richtig wäre deutlich mehr Videoüberwachung mit wechselnden Standorten. Der Wechsel der Standorte müsste jedoch so gestaltet werden, dass dies von außen an den Stanorten der Kameras nicht erkennbar ist. Auch personell kann so ein Wechsel bewirken nicht mehr Überwacher einzusetzen.
Was jedoch bringt eine Videoüberwachung, wenn bei ertappten Tätern nicht spürbare und rasche Strafverfolgung folgt?