Heilbronner wegen Sozialleistungsbetrug verurteilt
Ein 51-Jähriger aus Heilbronn hat sich 2024 mehr als 1000 Euro Arbeitslosengeld I erschlichen. Mittlerweile wurde er vom Amtsgericht verurteilt und hat eine Strafe bekommen.
Ein Mann aus Heilbronn hat 2024 Leistungsbetrug begangen und sich mehr als 1000 Euro Arbeitslosengeld I erschlichen. Das Amtsgericht Heilbronn sah es als erwiesen an, dass der Mann Sozialleistungen in Form von Arbeitslosengeld I zu Unrecht bezogen hat.
Daher verurteilte das Gericht den 51-Jährigen Anfang Mai 2025 wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Euro, also insgesamt zu 3000 Euro. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Das geht aus einer Pressemitteilung des Hauptzollamts Heilbronn hervor.
Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn bestätigten den nach einem Abgleich der Sozialversicherungsdaten bestehenden Anfangsverdacht.
Sozialleistungsbetrug in Heilbronn: Mann erschleicht sich Arbeitslosengeld
Demnach hatte der Mann seine Beschäftigung aus dem Frühjahr 2024 nicht unverzüglich gegenüber der Arbeitsagentur Heilbronn mitgeteilt. Dadurch bezog Mann ungerechtfertigt Arbeitslosengeld I in Höhe von 1048,25 Euro. Knapp einen Monat lang habe er unberechtigt das Geld erhalten.
Die Strafe von insgesamt 3000 Euro fiel damit dreimal so hoch aus wie das ohne rechtlichen Grund bezogene Arbeitslosengeld des Mannes.
Heilbronner erschleicht sich Arbeitslosengeld: Mann muss Leistungen zurückzahlen
Der Mann ist über den Strafbefehl hinaus zur Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Leistung verpflichtet.
Das Arbeitslosengeld I soll Arbeitnehmer, die ihre Beschäftigung verlieren, sozial absichern. Es soll das Gehalt teilweise ersetzen, das der Arbeitslose wegen des Jobverlusts nicht bekommt. Die Dauer des Bezugs ist nach bestimmten Voraussetzungen zeitlich begrenzt.
Sozialbetrug in Heilbronn: Arbeitslosengeld I ist nicht Bürgergeld
Das Arbeitslosengeld II/Bürgergeld hingegen sichert den Lebensunterhalt erwerbsfähiger Personen ab, soweit sie hilfebedürftig sind. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht durch Einkommen oder Vermögen sichern kann.
Anspruch auf Bürgergeld können daher auch Personen haben, die mit ihrer Erwerbstätigkeit ein nicht bedarfsdeckendes Einkommen haben.
Alle Leistungsempfänger sind gesetzlich dazu verpflichtet, Angaben, die für den Leistungsbezug nötig sind, den Arbeitsagenturen, Jobcentern oder kommunalen Trägern unverzüglich mitzuteilen.