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Richter kritisiert Staatsanwaltschaft
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Gewaltvorwurf nach Schlägerei auf Allee: Freispruch für Heilbronner Polizisten 

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Nach einem heftigen Einsatz im Shoppinghaus in Heilbronn werden zwei Polizisten verdächtigt, einem Mann Gewalt angetan zu haben. Die Staatsanwaltschaft beharrt auf deren Verurteilung. Dafür kassiert sie einen Rüffel.


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Richter Frank Haberzettl macht kurzen Prozess. Gleich zu Beginn der Verhandlung am Heilbronner Landgericht am Donnerstagmorgen, 5. Juni, macht er deutlich, dass er vom Vorwurf der Staatsanwaltschaft nichts hält. Die wirft einem heute 38-jährigen Beamten vom Revier Neckarsulm und einem 36-Jährigen vom Revier Weinsberg Körperverletzung im Amt vor.

Die beiden wurden Anfang des Jahres 2022 zu einer blutigen Schlägerei ins Shoppinghaus an der Allee in Heilbronn gerufen. Dort trafen die Beamten auf ein wildes Durcheinander. Die Lage soll völlig chaotisch und unübersichtlich gewesen sein. Es gab Verletzte. Schaulustige und Zeugen standen herum.  

Einsatz im Heilbronner Shoppinghaus: Mann weigerte sich, Personalausweis vorzuzeigen

Während die Beamten versuchten, die Lage unter Kontrolle zu bringen, sollen sie nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft einen Zeugen unrechtmäßig und unverhältnismäßig brutal angegangen haben. Sie verletzten den heute knapp 60-Jährigen. Der Mann erstattete Anzeige. Das Amtsgericht Heilbronn sprach die Polizisten im ersten Verfahren im vergangenen Sommer frei. Die Staatsanwaltschaft beharrte auf einer Verurteilung und legte Berufung ein. 

Richter hält nichts von den Vorwürfen: Videoaufzeichnungen liegen vor

Im Berufungsverfahren am Donnerstagmorgen wendet sich Richter Haberzettl mit einer eindrücklichen Rede an die Staatsanwaltschaft. Warum die an einer Verurteilung festhält, fragt er. Sie halte das Vorgehen der Polizisten für fragwürdig und wolle den Freispruch überprüfen lassen, erklärt eine Vertreterin der Behörde.

„Ich bin ganz fern davon, ein rechtswidriges Verhalten festzustellen“, sagt Haberzettl mit Blick auf die Vorwürfe gegen die Polizisten und nach Einsicht in die Ermittlungsakten. Die Beamten hätten klar rechtmäßig gehandelt. Mehr noch: Deren Vorgehen sei zwingend gewesen. Dass der Anzeigenerstatter verletzt wurde, sei dessen eigene Schuld gewesen.

Der Mann weigerte sich während des Einsatzes, den Polizisten trotz wiederholter Aufforderung seinen Personalausweis zu zeigen. Er störte immer wieder den Einsatz, war aggressiv und ignorierte einen Platzverweis. Die Situation eskalierte. Am Ende rangen mehrere Beamte den Mann zu Boden und legten ihm Handschellen an. Dabei erlitt er Prellungen. Videoaufzeichnungen vom Geschehen an jenem Samstagmorgen gegen 5 Uhr belegen die Angaben der Polizisten.  

Richter prangert fehlenden Respekt gegenüber Polizisten an

„Wir haben eine gesellschaftliche Entwicklung, in der Funktionsträger und Staatsvertreter wie Polizisten Aggressionen ausgesetzt sind“, sagt Haberzettl. Der Richter stellt fehlenden Respekt fest. Er verweist auf die Rechtslage: Wenn die Polizei Bürger auffordert, den Personalausweis vorzuzeigen, sei dem sofort und ohne zeitlichen Verzug Folge zu leisten. Er sei irritiert, dass zwei Polizisten auf der Anklagebank sitzen und nicht die Person, die sich deren Anweisungen widersetzte. „Er spielte Spielchen.“

Der Rechtsstaat lasse sich ein solches Verhalten nicht gefallen.

Staatsanwaltschaft zieht Berufung zurück: Beschuldigte Polizisten erleichtert

Nach Haberzettls Eingangsrede zieht die Staatsanwaltschaft die Berufung zurück. Der Richter wendet sich an die Polizisten. Es täte ihm leid und er hoffe, dass disziplinarrechtlich von Seiten des Polizeipräsidiums nichts an ihnen hängen bleibe. „Sie haben alles richtig gemacht.“ Dem Anzeigenerstatter gibt er mit auf den Weg: „Egal was war, wenn Sie von einem Beamten aufgefordert werden, sich auszuweisen, dann machen Sie das sofort.“

Die beiden beschuldigten Polizisten steht die Erleichterung ins Gesicht geschrieben. Die Belastung der langjährigen juristischen Auseinandersetzung habe wie ein Zentnerblock auf den starken Schultern der Polizisten gelastet, sagt Rechtsanwalt Tobias Göbel, einer der beiden Verteidiger. Die zwei Beamten seien vollständig rehabilitiert. Alle Polizisten hätten Rechtssicherheit. Der Richterspruch empfehle ausdrücklich ein solches Vorgehen.




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