Hitzewelle in Heilbronn löst Run auf Klimaanlagen aus – Schnellkauf hat Tücken
In Heilbronn sind mobile Klimaanlagen in vielen Märkten vergriffen, fest installierte Geräte sind teuer und brauchen Genehmigungen. Die Nachfrage wächst, doch nicht jede Lösung taugt zur Abkühlung bei Hitze.
Abkühlung bei Temperaturen über 30 Grad versprechen Klimaanlagen. Doch der Einbau sogenannter Splitgeräte ist teuer, die Unternehmen haben mitunter lange Wartezeiten. Mobile Geräte sind günstiger – aber momentan kaum zu bekommen. Weder im Media Markt in Heilbronn noch bei Obi. Dort habe in den vergangenen Tagen ein regelrechter Run stattgefunden, teilt der Markt in der Etzelstraße mit. Nur noch hochpreisige Exemplare waren vergangene Woche zu bekommen.
Mobile Klimaanlagen: Hitze sorgt für leere Regale – nicht nur in Heilbronn
Eigentlich nichts Neues: Die Händler würden eher vorsichtig ordern, um nicht auf der Ware sitzen zu bleiben, falls die ganz große Hitze ausbleibt, sagt Claus Händel, Geschäftsführer Technik beim Fachverband Gebäude-Klima in Ludwigsburg. Heißt auch: Kaum steigen die Temperaturen mehrere Tage lang über 30 Grad an, fällt allen auf, dass sie ihre Wohnungen oder Häuser kühlen wollen. „Da steht dann der Schnellschuss im Vordergrund.“ Und binnen weniger Tage seien dann die Bestände an mobilen Geräten leergekauft.

Über die vergangenen zehn Jahre hat das Interesse an Kühlung im Land laut des Fachverbands zugenommen. Trotzdem ist Deutschland im Vergleich zu anderen Nationen Entwicklungsland, sagt Händel. „In England und Polen ist die Kühlung deutlich verbreiteter.“ In Skandinavien dagegen sind es Wärmepumpen: Die haben den Vorteil, wenn es sich um bidirektionale Geräte handelt, heizen und kühlen zu können.
Wer Klimageräte einbauen lässt, benötigt Zustimmung der anderen Eigentümer
Eine Nachfragezunahme stellt das Klima-Zentrum des Hohenlohekreises fest: Seit Herbst 2024 seien die konkreten Anfragen zu Wärmepumpen signifikant gestiegen, sagt Leiter Joachim Schröder. Allerdings gehe es dabei meistens um Luft-Wasser-Wärmepumpen, die nicht zum Kühlen geeignet seien.
Das können nur die sogenannten oberflächennahen Geräte. Zu dieser innovativen Technologie, die auch von hohenlohischen Firmen realisiert wird, gebe es immer wieder Informationsangebote, zum Beispiel im Rahmen der Künzelsauer Fachmesse „Haus Bau Energie“.
Wer trotzdem auf ein fest installiertes Klimagerät setzt, benötigt dafür die Zustimmung der anderen Eigentümer. Denn ein solches Gerät wird an der Außenwand eines Gebäudes angebracht und beeinträchtigt somit Fassade und Optik des Gemeinschaftseigentums. Stimmt die Mehrheit der Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einem solchen Antrag zu, können einzelne, die nicht einverstanden sind und sich durch die Genehmigung unbillig benachteiligt fühlen, zwar gegen den Beschluss vorgehen.Dabei muss sich ihr Einwand aber rein auf die baulichen Veränderungen beziehen. Befürchtete Lärmstörungen durch den späteren Gebrauch des Geräts dürfen hingegen keine Rolle spielen, urteilte jüngst der Bundesgerichtshof.
Das Freiburger Öko-Institut hat 2017 errechnet, dass sich der Energiebedarf für Klimaanlagen in Wohnräumen bis 2030 mehr als verdoppelt und bis 2050 erneut verdreifacht: von rund 12.000 Gigawattstunden auf 76.500. Wenn viel energetisch saniert wird, steigt der Kühlbedarf langsamer. Laut Umweltbundesamt sinkt die Energie, die fürs Heizen nötig ist, langsam aber stetig. Der Trend zu größeren Wohnflächen wirkt dem entgegen. Wer eine Wärmepumpe hat, profitiert: Viele Geräte können heizen und kühlen.
Sind Klimaanlagen zu laut, können sich Miteigentümer wehren
„Das Urteil ist positiv zu sehen“, sagt Sandra von Möller, Vorständin des Eigentümerverbands „Wohnen im Eigentum“ der Deutschen Presseagentur (dpa). „Wohnungseigentümer müssen – wenn sie Sorge vor einer Beeinträchtigung durch ein Klimagerät haben – nicht den Beschluss anfechten, sondern können sich auch später noch direkt gegen Störungen wehren, falls diese tatsächlich auftreten.“ Ist das Gerät der befürchtete Lärmfaktor, müssen Miteigentümer das nicht einfach hinnehmen. Dann können sie noch immer Direktansprüche beim Verursacher anmelden.