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Kinder in Heilbronner Kita missbraucht: Urteil gegen Erzieher-Azubi gefallen

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In einem Heilbronner Kindergarten absolvierte ein 19-Jähriger seine Ausbildung zum Erzieher. Dabei hat er im Sommer Kinder sexuell missbraucht.


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Es ist der Alptraum aller Eltern: Man gibt sein Kind in fremde Obhut, hält es dort für sicher aufgehoben und gut betreut – doch stattdessen geschieht dem Nachwuchs Abscheuliches.

Im Amtsgericht Heilbronn wurde am Mittwoch ein 19-jähriger Erzieher-Azubi wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern in sechs Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Es gab einen Nebenkläger, an den der Verurteilte als zusätzliche Auflage insgesamt 1440 Euro in Raten zu je 40 Euro bezahlen muss.

Darüber hinaus muss sich der junge Mann, der im nördlichen Landkreis Heilbronn lebt, zur Behandlung seiner pädophilen Neigungen in eine forensische Ambulanz begeben und dort bis zu drei monatliche Therapie-Sitzungstermine wahrnehmen. Die Taten geschahen alle im Sommer 2025 in einem Kindergarten im Heilbronner Stadtgebiet.

Nach Verdacht in Heilbronner Kindergarten: Erzieher-Azubi sofort freigestellt

„Die Mutter des Verurteilten ist selbst als Erzieherin tätig“, berichtet Michael Reißer, Sprecher des Amtsgerichts Heilbronn. Eine komplette pädophile sexuelle Orientierung zu haben, stritt der Verurteilte offenbar vor Gericht ab. Vielmehr sei er homosexuell und habe lediglich eine leichte pädophile Neigung. Die insgesamt sechs geschädigten Kinder waren zur Tatzeit sechs und sieben Jahre alt und befanden sich damit kurz vor der Einschulung und dem Ende ihrer Kindergartenzeit.

Im September des vergangenen Jahres fand im betroffenen Kindergarten unter der Anwesenheit der Heilbronner Kriminalpolizei ein Elternabend statt, bei dem die damals noch mutmaßlichen Ereignisse Thema waren. Wie Suse Bucher-Pinell, Sprecherin der Heilbronner Stadtverwaltung, nach Bekanntwerden des Verdachts im Spätsommer berichtete, habe die Stadt als Kindergarten-Träger den beschuldigten jungen Mann nach dem Aufkommen des Verdachts sofort freigestellt. Die Familien der im betroffenen Kindergarten betreuten Jungen und Mädchen erhielten zudem Beratungs- und Unterstützungsangebote.

Schutzkonzepte an Heilbronner Kindergärten

Eigentlich sollen spezielle Schutzkonzepte verhindern, dass es zu sexuellen Übergriffen in Kindergärten kommen kann. Seit 2021 müssen Träger ein solches Konzept vorlegen, das Vorkehrungen zum Kinderschutz enthält. Dies ist verpflichtend, um überhaupt eine Kindertagesstätte betreiben zu können. Alle Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen sind laut der Heilbronner Stadtverwaltung verpflichtet, bei der Einstellung ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.

Sollten Einträge vorhanden sein, sei eine Einstellung als Erzieher ausgeschlossen. Im Rhythmus von fünf Jahren müsse das Führungszeugnis erneut beantragt und vorgelegt werden. Sollte zwischenzeitlich etwas strafrechtlich Relevantes geschehen, geht diese Info an den Träger weiter.




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