Sexueller Missbrauch in Heilbronner Kita? Ermittlungen gegen Erzieher-Azubi
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Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Mann, der in einem Kindergarten in Heilbronn mehrere Jungen sexuell missbraucht haben soll. Am Mittwoch fand ein Elternabend mit der Kripo statt.
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Unter Eltern eines städtischen Kindergartens in einem Heilbronner Stadtteil sitzt der Schrecken tief. Ein Erzieher in Ausbildung soll sich an mehreren Jungen im Vorschulalter sexuell vergangen haben. Am Mittwochabend gab es vor Ort im betroffenen Kindergarten einen Elternabend unter Beisein der Heilbronner Kriminalpolizei.
Die Opfer des Tatverdächtigen sollen nach Informationen unserer Zeitung ausschließlich Jungen sein. Die Heilbronner Staatsanwaltschaft beantwortet einen längeren Fragenkatalog dazu aber nur mit knappen Worten.
Man könne mitteilen, „dass die Staatsanwaltschaft Heilbronn Ermittlungen gegen einen Erzieher eines städtischen Kindergartens wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs mehrerer Kinder durch entsprechendes Anfassen im Rahmen deren Kindergartenbesuchs führt“, sagt Sprecherin Mareike Hafendörfer. Im Hinblick auf eine Gefährdung der noch laufenden Ermittlungen könne derzeit noch keine weitergehende Auskunft erteilt werden.
Missbrauch in Heilbronner Kindergarten: Staatsanwaltschaft mit Auskünften zurückhaltend, um Verfälschungen zu vermeiden
Unbeantwortet lässt Hafendörfer die Frage, ob im Zusammenhang mit den Ermittlungen auch mutmaßliche Übergriffe bekannt geworden sind aus einem weiteren städtischen Kindergarten in einem anderen Stadtteil, in dem der Erzieher in Ausbildung zuvor tätig war.
Auch macht sie keine Angaben zur genauen Anzahl an Opfern, zu Tatzeiträumen und ebenfalls nicht zur Frage, ob der Mann aus einer Heilbronner Landkreisgemeinde in Untersuchungshaft sitzt. Die Nicht-Beantwortung der Frage zu einer Untersuchungshaft begründet Hafendörfer damit, „dass jedwede Berichterstattung den möglichen Inhalt von Zeugenaussagen beeinflussen kann“.
Missbrauchsverdacht in Heilbronner Kindergarten: Befragung von Zeugen läuft noch
Die Befragungen der Zeugen, insbesondere von Kindern, sei noch nicht abgeschlossen, „weshalb unsere Auskünfte so zurückhaltend erfolgen, um Verfälschungen zu vermeiden“. Zu einem späteren Zeitpunkt könne dies anders sein, so Hafendörfer.
Suse Bucher-Pinell, Sprecherin der Heilbronner Stadtverwaltung, teilt am Donnerstagvormittag in einer E-Mail mit: „Wir bestätigen, dass es in einer städtischen Kindertagesstätte einen meldepflichtigen Fall gegeben hat.“
Nach Bekanntwerden habe die Stadt Heilbronn als Kindergarten-Träger die beschuldigte Person sofort freigestellt. Unbeantwortet lässt Bucher-Pinell die Frage, seit wann der Stadt die Vorwürfe bekannt sind.
Verdacht auf sexuellen Missbrauch in Kindergarten – Stadt Heilbronn betont: „Sofort alle rechtlichen Schritte eingeleitet“
Die beschuldigte Person befinde sich in schulischer Ausbildung zum Erzieher und habe ihr Praktikum, das aus einzelnen Tagen und Blockpraktika bestehe, in der betroffenen Kindertagesstätte absolviert, so Bucher-Pinell.
Die Stadt habe „sofort alle erforderlichen strafrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Schritte eingeleitet“. Mit den betroffenen Familien der Einrichtung stehe das Amt für Familie, Jugend und Senioren in intensivem Austausch, heißt es.
Den Familien stünden Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung. „Wir bitten um Verständnis, dass wir uns aufgrund des laufenden Verfahrens und zum Schutz der Betroffenen darüber hinaus nicht weiter zum Sachverhalt äußern können und dürfen“, sagt Bucher-Pinell.
Mann habe in Heilbronner Kindergarten mehrere Jungen sexuell missbraucht: Warum griff das Schutzkonzept nicht?
Eigentlich sollen spezielle Schutzkonzepte verhindern, dass es zu sexuellen Übergriffen in Kindergärten kommen kann. Seit 2021 müssen Träger ein solches Konzept vorlegen, das Vorkehrungen zum Kinderschutz erhält. Dies ist verpflichtend, um überhaupt eine Kindertagesstätte betreiben zu können.
Auch die Stadt Heilbronn hat für alle ihre Einrichtungen ein Schutzkonzept aufgestellt. „Alle Ebenen, von denen für Kinder Gefahren ausgehen könnten, werden darin beschrieben und analysiert“, erläuterte Stadtsprecherin Bucher-Pinell bereits Anfang des Jahres auf eine Presseanfrage hin. Auch Meldewege und die Einschaltung des Jugendamts in Schutzfällen seien dort festgelegt.
Alle Erzieherinnen und Erzieher erhielten eine Einweisung in das Konzept und müssten es mit einer Unterschrift bestätigen. „Es gilt ein Vier-Augen-Prinzip und gegenseitige soziale Kontrolle“, sagte Bucher-Pinell damals. Ob der Tatverdächtige im aktuellen Fall ebenfalls unterschreiben haben müsse, sagte Bucher-Pinell am Donnerstag mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht.
Sexueller Missbrauch in Heilbronner Kindergarten: Beschäftigte müssen Führungszeugnis vorlegen
Alle Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen sind laut Stadtverwaltung verpflichtet, bei der Einstellung ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Sollten Einträge vorhanden sein, sei eine Einstellung als Erzieher ausgeschlossen.
Im Rhythmus von fünf Jahren müsse das Führungszeugnis erneut beantragt und vorgelegt werden. Sollte zwischenzeitlich etwas strafrechtlich Relevantes geschehen, werde diese Info an den Träger weitergeleitet.
Das Kita-Personal werde im Umgang mit kritischen Sachverhalten geschult und beraten. Das betreffe die Elternkommunikation, die Zusammenarbeit mit Strafermittlungsbehörden sowie die Kommunikation mit dem Landesjugendamt.
So berichtet die Stimme über den Missbrauchsverdacht
Der mutmaßliche Missbrauchsfall an einer Heilbronner Kita bewegt viele Menschen, das Bedürfnis nach Informationen ist groß. Die Berichterstattung in solchen Fällen folgt klaren Regeln, denen sich die Heilbronner Stimme verpflichtet fühlt.
Der Redaktion ist bekannt, um welchen Kindergarten es sich im konkreten Fall handelt. Es wird bewusst auf eine namentliche Nennung der Einrichtung verzichtet, um die mutmaßlichen Opfer und deren Familien zu schützen.
Eine identifizierende Berichterstattung kann weitreichende negative Folgen für die Beteiligten haben. Auch die Rechtssprechung deutscher Gerichte setzt hier hohe Hürden. Unzulässig ist es in der Regel auch, in solchen Fällen die Identität einer tatverdächtigen Person öffentlich zu machen. Im Moment laufen polizeiliche Ermittlungen.
Die Unschuldsvermutung, ein zentrales Element des Rechtsstaats, gilt bis zu einem Urteil vor Gericht. So wird auch die möglicherweise unbeteiligte Familie eines Tatverdächtigen geschützt.
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