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Urteile im Heilbronner Islamisten-Prozess gefallen – Haftstrafen und ein Freispruch

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Im Heilbronner Islamistenprozess vor dem Heilbronner Landgericht sind am Freitag die Urteile gefallen. Welche Strafen die 15. Große Strafkammer ausgesprochen hat – und warum es einen Freispruch gab.


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Nach den Plädoyers am Donnerstag, folgten am Freitag, 24. Januar 2025, die Urteile im sogenannten Heilbronner Islamisten-Prozess.

Die 15. Große Strafkammer des Heilbronner Landgerichts Heilbronn hat am Freitag, 24. Januar, zwei der drei Angeklagten zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Der dritte Angeklagte wurde freigesprochen, weil nicht alle Zweifel an seiner Tatbeteiligung beseitigt werden konnten, so der Vorsitzende Richter Thilo Kurz in seiner Begründung. 

Islamisten-Prozess in Heilbronn: Sechs Jahre Gefängnis für Hauptangeklagten 

Zu sechs Jahren Gefängnis hat das Landgericht Heilbronn den Hauptangeklagten Y. aus Bad Friedrichshall verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass sich der 25 Jahre alte Angeklagte der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdeten Straftat sowie der Verabredung zum Mord schuldig gemacht hat.

Einer der Angeklagten wird von einem Justizbeamten in den Verhandlungssaal des Landgerichts gebracht. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, an der Planung eines Anschlags auf eine Synagoge in Heidelberg oder eine jüdische Einrichtung in Frankfurt am Main beteiligt gewesen zu sein.
Einer der Angeklagten wird von einem Justizbeamten in den Verhandlungssaal des Landgerichts gebracht. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, an der Planung eines Anschlags auf eine Synagoge in Heidelberg oder eine jüdische Einrichtung in Frankfurt am Main beteiligt gewesen zu sein.  Foto: Uwe Anspach

Gegen den inzwischen 19 Jahre alten Ö. aus Weinheim sprach das Gericht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten nach Jugendstrafrecht aus. Er wurde für schuldig befunden, sich gemeinsam mit Y. zum Mord verabredet zu haben. Darüber hinaus habe er Beihilfe zu einer schweren staatsgefährdenden Straftat geleistet.

Y. war im April 2024 in die Türkei eingereist, um von dort aus nach Syrien zu gelangen, wo er sich von islamistischen Milizen zum Kämpfer hat ausbilden lassen, um sich am bewaffneten Kampf gegen das Assad-Regime zu beteiligen. Ö. habe ihn dabei unterstützt, so die Kammer.

Gericht in Heilbronn: Angeklagte haben sich zu Mord an jüdischen Bürgern verabredet

Nachdem der Plan in der Türkei gescheitert ist, haben sich nach Auffassung des Gerichts die Angeklagten Y. und Ö. im Chat zum Mord an jüdischen Bürgern verabredet. Konkret hatten sie dabei eine Synagoge in Heidelberg, Frankfurt oder München im Visier. Anschließend wollten sie sich laut Gericht von der Polizei erschießen lassen und den Märtyrertod sterben.

Bei einer Hausdurchsuchung in Bad Friedrichshall am 3. Mai hat der Beschuldigte Y. Polizeibeamte mit Messern angegriffen und wurde dabei angeschossen. Y. und Ö. zeigten sich während der Verhandlung geständig.


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Der dritte Angeklagte H. aus Untereisesheim bestritt bis zuletzt die Vorwürfe gegen ihn. Er hat Y. im April zum Flughafen nach Stuttgart gefahren, von wo aus der Bad Friedrichshaller in die Türkei ausgereist ist. Die Staatsanwaltschaft warf ihm deshalb Beihilfe zu Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat vor.

Laut Auffassung des Gerichts konnte die Beweisaufnahme nicht zweifelsfrei nachweisen, dass H. bereits vor der Fahrt zum Flughafen vom Vorhaben des Hauptangeklagten wusste. Er wurde deshalb freigesprochen. 




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