Islamisten-Prozess in Heilbronn: Anwalt sorgt für Befremden
Im Prozess gegen mutmaßliche Islamisten überschreitet ein Anwalt die Grenze, meint unser Autor.
Zwei der drei Angeklagten im Islamisten-Prozess konnte das Landgericht Heilbronn verurteilen, bevor sie ihre Mordpläne an Juden in die Tat umsetzen konnten. Das ist eine gute Nachricht, weil Behörden im Vorfeld gute Arbeit geleistet haben. Polizisten verhinderten unter Lebensgefahr eine weitere drohende Tragödie in Deutschland. Bei den Anschlägen in Magdeburg und Aschaffenburg machen die Behörden eine schlechtere Figur.
Islamisten-Prozess in Heilbronn: Was ein Anwalt in seinem Plädoyer erklärte
Und doch sorgt ein Anwalt bei diesem Prozess für Befremden. In seinem Plädoyer vor dem Landgericht stellte er in Abrede, dass der Begriff „Heimtücke“ als juristisches Merkmal, das Mord vom Totschlag unterscheidet, auch bei einem Anschlag auf Juden gelte. Sein Argument: Heimtücke sei gegeben, wenn das Opfer bei der Tat arglos sei. Seiner Ansicht nach sei aber kein Jude mehr arglos. Das heißt im Umkehrschluss, dass jeder Jude damit rechne, getötet zu werden und eine heimtückische Tötung eines Juden kein Mord sein kann.
Anwälte müssen allerhand in die Waagschale werfen, um Mandanten zu entlasten. Wer aber dabei versucht, eine Personengruppe pauschal von Definitionen deutscher Rechtssprechung auszuschließen, überschreitet die Grenze.