Urteile im Heilbronner Islamistenprozess jetzt rechtskräftig – Revision zurückgezogen
Alle Urteile des Heilbronner Landgerichts im Prozess gegen drei mutmaßliche Islamisten vom Januar 2025 sind jetzt rechtskräftig. Die Richter hatten gegen zwei der drei Angeklagten mehrjährige Haftstrafen ausgesprochen.
Weil sie sich zum Mord an Juden vor einer Synagoge verabredet hatten, hat das Landgericht Heilbronn im sogenannten Islamistenprozess gegen zwei der drei Angeklagten am 24. Januar 2025 mehrjährige Haftstrafen ausgesprochen. Einer der Beschuldigten wurde damals freigesprochen.
Rechtsmittel gegen den Richterspruch hatte lediglich der Hauptangeklagte Y. eingelegt. Ihn verurteilte die 15. Große Jugendkammer wegen einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tatmehrheit mit Verabredung zum Mord zu sechs Jahren Gefängnis. Y. hat die eingelegte Revision jetzt zurückgenommen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Urteile im Heilbronner Islamistenprozess rechtskräftig: Haftstrafe und ein Freispruch
Der zur Tatzeit 18 Jahre alte Angeklagte Ö. wurde wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tatmehrheit mit Verabredung zum Mord schuldig gesprochen.
Die Kammer verurteilte ihn als Heranwachsenden zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Ö. legte keine Revision ein. Der angeklagte H. wurde freigesprochen.
Urteil gegen mutmaßlichen Islamisten in weiterem Prozess noch nicht rechtskräftig
Noch nicht rechtskräftig ist das Urteil, das die Schwurgerichtskammer gegen Y. am 10. Februar 2025 gesprochen hat. Der Angeklagte wurde für schuldig befunden, anlässlich einer Hausdurchsuchung einen Polizeibeamten mit einem Messer angegriffen zu haben.
Die Kammer verurteilte Y. wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Y. hat gegen diese Urteil Revision eingelegt.
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