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„Nimm das, du Bitch“: Handelte Heilbronner Messerstecher in Tötungsabsicht?

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In den Plädoyers zum Messerangriff in einem Wohnhaus in der Heilbronner Innenstadt steht bei den Plädoyers am Landgericht die Frage im Raum: Handelt es sich um versuchten Totschlag oder gefährliche Körperverletzung?

Am Donnerstag fällt das Urteil gegen den 47-jährigen mutmaßlichen Messerstecher.
Am Donnerstag fällt das Urteil gegen den 47-jährigen mutmaßlichen Messerstecher.  Foto: Berger, Mario

Eine 15 Zentimeter tiefe Schnittwunde am hinteren Unterleib, Verletzungen der Niere sowie im Bereich des Nierenbeckens bei der Einmündung in die Harnleiter. Es war wohl nur dem raschen Eingreifen der Notärzte zu verdanken, dass es am Abend des 15. November 2024 in der Heilbronner Innenstadt keinen Toten zu beklagen gab.

In der Hausgemeinschaft eines Mehrparteiengebäudes kam es immer wieder zu Streit. Angeblich standen Möbel im Treppenhaus im Weg, offenbar verschwand Kleidung aus der zugänglichen Waschmaschine. Da soll ein 47-Jähriger Heilbronner beschlossen haben, sich gegen seinen ihm körperlich überlegenen Konkurrenten und Hausgenossen mit massiver Gewalt zu wehren und ihn mit dem Ausruf „Nimm das, du Bitch“ schwer zu verletzen.

Landgericht Heilbronn: Nahm der mutmaßliche Messerstecher den Tod billigend in Kauf?

In ihrem Plädoyer am Montagnachmittag am Heilbronner Landgericht sah die Staatsanwältin die Vorwürfe gegen den aus Usbekistan stammenden Angeklagten wegen versuchten Totschlags im Wesentlichen bestätigt. Der zur Tatzeit unter Alkohol und Drogen stehende mutmaßliche Messerstecher habe laut Staatsanwaltschaft keineswegs in Notwehr gehandelt, sondern habe dem Geschädigten und dessen Freundin gezielt aufgelauert.

„Wer derart in diese Körperregion mit einem Messer mit einer 15-Zentimeter-Klinge einsticht, nimmt den Tod billigend in Kauf“, erklärte die Staatsanwältin. Von dem Mann abgelassen habe der Angeklagte erst, als die Jogginghose des Geschädigten blutgetränkt und davon auszugehen war, dass die beigebrachte Stichwunde tödlich ist. Dafür spreche laut Staatsanwältin auch die Entgegnung des Angeklagten gegenüber einem Zeugen, er habe seinen Hausgenossen abgestochen.

Landgericht Heilbronn: Staatsanwältin fordert acht Jahre Haft für Messerstecher

Aufgrund der daher offenbar vorliegenden Verletzungsabsicht mit Tötungsvorsatz spricht sich die Staatsanwältin für eine achtjährige Haftstrafe aus. Hinweise auf eine verminderte Schuldfähigkeit liegen trotz des erheblichen Drogen- und Alkoholkonsums des Angeklagten nicht vor. Schließlich sei dieser während der Tat weder getorkelt noch zu Boden gestürzt.

Der mutmaßliche Messerstecher aus Heilbronn ist schon mehrfach juristisch in Erscheinung getreten: Er hat mehr als ein Dutzend Vorstrafen. Der Geschädigte leidet noch heute unter Schmerzen und Schlafstörungen. Dem Angeklagten sei laut Staatsanwaltschaft positiv anzurechnen, dass er während der Verhandlung vor Gericht Reue gezeigt und sich bereit erklärt habe, dem Angegriffenen ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zu zahlen.

Verteidiger: Wegen gefährlicher Körperverletzung vier Jahre Haft angemessen

Verteidiger Felix Schmidt sieht nach es nach der Beweisaufnahme nicht als gegeben, dass sich sein Mandant des versuchten Totschlags schuldig gemacht habe. Dass der Angeklagte dem Geschädigten im Treppenhaus aufgelauert habe, sei reine Spekulation. Zudem sei das Ablassen vom Verletzten, nachdem dieser mit seiner Freundin aus dem Treppenhaus in die Heilbronner Innenstadt geflüchtet war, als freiwilliger Rücktritt von der Tat zu bewerten.

Daher sei der Angeklagte, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung und nicht wegen versuchten Totschlags zu verurteilen. „Ich halte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren für angemessen“, erklärte Schmidt. In seinem letzten Wort sagte der Angeklagte: „Ich bereue die Tat, war nicht Herr meiner Sinne. Während meiner Haft möchte ich drogenfrei werden.“ Das Urteil fällt an diesem Donnerstag, 10. Juli.




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