Messerattacke nach Dauerstreit in Heilbronn: "Jetzt können wir das regeln"
Ein 47-Jähriger soll in einem Heilbronner Mehrfamilienhaus auf seinen Nachbarn eingestochen und ihn dabei lebensgefährlich verletzt haben. Vorausgegangen waren lang andauernde Streitigkeiten.
Laut Anklageschrift ist einem heute 47-jährigen Heilbronner am 15. November 2024 mutmaßlich der Kragen geplatzt. Über lange Zeit soll es zu Streitigkeiten zwischen ihm und dem in der Wohnung ein Stockwerk unter ihm in einem Mehrparteienhaus in der Innenstadt wohnenden Pärchen gekommen sein. Nachdem der Angeklagte nach einer neuerlichen Auseinandersetzung mit dem Kontrahenten eine Gesichtsverletzung davongetragen haben soll, griff er gegen 21.15 Uhr mutmaßlich zum Messer.
Vermummt soll er im Treppenhaus des gemeinsam bewohnten Gebäudes auf das Paar gelauert haben. Als dieses seine Wohnung verlassen hatte, soll sich der Angeklagte mit einer 15 Zentimeter langen Klinge in der Hand aufgebaut und gesagt haben: „Jetzt können wir das regeln.“ Die Frau sei wie erstarrt gewesen, der Mann versuchte, in die Wohnung zu flüchten. Daher soll sich der 47-Jährige die Frau vorgeknöpft und ihr eine Schnittwunde an der Hand zugefügt haben.
Streit in Heilbronner Wohnhaus: Blutendem Opfer gelingt Flucht zur Straße
Zwischen dem mittlerweile wieder zum Geschehen gestoßenen Mann und dem Angeklagten soll sich sodann ein Gerangel entwickelt haben. Dabei soll dieser den Angeklagten in den Schwitzkasten genommen haben. Als sich der 47-Jährige befreit hatte, soll er seinen Kontrahenten gegen die Wand gestoßen und mit dem Messer auf ihn eingestochen haben.

Dem blutenden Geschädigten und seiner Partnerin gelang die Flucht zur Straße, worauf der mutmaßliche Täter sich zurückgezogen haben soll. Nur eine Notoperation konnte das Leben des Geschädigten laut Anklage retten. Aufgrund des Angriffs trug er eine Nierenverletzung sowie eine Jochbeinfraktur davon. Daher ist der 47-Jährige unter anderem wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung angeklagt.
Angeklagter am Heilbronner Landgericht: Leben geprägt von Drogen
Zur Tat äußerte sich der ledige Angeklagte beim Prozess-Auftakt am Mittwoch am Heilbronner Landgericht nicht. Grob ging der Deutsche auf sein von Drogen geprägtes Leben ein: Bereits als 16-Jähriger sei er, damals noch in Usbekistan, mit Cannabis und Opium in Kontakt gekommen. Bald darauf habe er auch Kokain, Heroin und Amphetamin zu sich genommen.
Auch, als er im Jahr 2000 nach Deutschland gekommen sei, habe er weiter Drogen genommen und daher seine Berufsschule nicht beendet. Mehrere Therapien seien erfolglos gewesen, da der Angeklagte bei Schicksalsschlägen – etwa dem Tod seiner Großmutter – rückfällig geworden sei. „In belastenden Situationen hat er zu Suchtmitteln gegriffen“, sagte der psychiatrische Gutachter Dr. Thomas Heinrich. Inwiefern der Drogenkonsum die mutmaßliche Tat beeinflusst haben könnte, müsse die Verhandlung erst noch zeigen. Diese geht am Dienstag, 27. Mai, beim zweiten Termin weiter.
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