Über fünf Promille zur Tatzeit? Mutmaßlicher Messerstecher in Heilbronn vor Gericht
Vor dem mutmaßlichen Angriff auf seinen Hausgenossen soll ein 47-jähriger Speed und große Mengen Bier zu sich genommen haben. Welche Rolle spielt das für die Schuldfähigkeit des Heilbronners?
Bereits um 8 Uhr am Morgen des Tattags soll es losgegangen sein: Da habe er die erste Flasche Bier geöffnet. Etwa 15 weitere in der Größe von je 0,4 Liter soll der Angeklagte dann im Laufe des 15. November 2024 getrunken haben, bis es am Abend des Freitags im Herbst im Mehrparteienhaus in der Heilbronner Innenstadt zu einer folgenschweren Auseinandersetzung gekommen ist:
Aufgrund von permanentem Streit mit dem Mann des in der Wohnung unter ihm lebenden Pärchens soll der seit 2000 in Deutschland lebende Angeklagte dem Geschädigten aufgelauert und ihn mit einer 15-Zentimeter- Klinge lebensgefährlich verletzt haben.
Heilbronner wurde nach Drogentherapien immer wieder rückfällig
Am sechsten Verhandlungstag wegen versuchten Totschlags am Heilbronner Landgericht stand am Montagvormittag, 7. Juli, der Drogen- und Alkoholkonsum des aus Usbekistan stammenden Mannes im Zentrum. Gutachter Professor Hermann Ebel zeichnete das Suchtverhalten des mutmaßlichen Messerstechers nach. „Bis zu seiner Verhaftung hat er Alkohol in hohen Mengen konsumiert.“

Im vergangenen Jahr soll der Angeklagte aus Heilbronn täglich fünf bis sieben Liter Bier getrunken und mehrmals pro Woche Cannabis und Amphetamin konsumiert haben. Zudem habe der 47-Jährige gelegentlich Crack, Tilidin sowie Chrystal Meth zu sich genommen.
Am Tattag soll der Heilbronner Speed eingenommen und Haschisch geraucht haben. Wiederholt war der Angeklagte in den vergangenen Jahren wegen seiner Drogenabhängigkeit in Therapie. Nach gelegentlichen erfolgreichen Behandlungen wurde er immer wieder rückfällig.
Landgericht Heilbronn: Angeklagter hatte möglicherweise über fünf Promille
Im Gespräch mit Gutachter Ebel sei der Angeklagte von einer erheblichen Alkoholisierung seinerseits zur Tatzeit ausgegangen. Angesichts der mutmaßlich getrunkenen Menge an Bier geht Rechtsmediziner Professor Frank Wehner von einem Blutalkoholwert des schmächtigen Mannes zwischen 2,6 und 5,5 Promille am Tatabend aus. Dem gegenüber stehen jedoch die Aussagen der Zeugen die keine Auffälligkeiten in den Bewegungen und beim Sprechen festgestellt haben. Auch der Angeklagte hatte nach eigenen Angaben weder Gleichgewichtsprobleme noch habe er gelallt.
„Bis zu seiner Verhaftung hat er Alkohol in hohen Mengen konsumiert.“Hermann Ebel
Das mutmaßliche Auflauern im Treppenhaus in der Heilbronner Innenstadt vor dem Überfall weise laut Ebel auf ein reflektiertes Verhalten hin. Im Gespräch sei der Angeklagte laut dem Gutachter freundlich und kontrolliert aufgetreten. Möglicherweise habe der Alkohol am Tattag den Angeklagten enthemmt, sodass der Rausch zu einer Affekttat geführt habe. Eine verminderte Schuldfähigkeit kann Ebel nicht feststellen. Dies bezeichnete Verteidiger Felix Schmidt angesichts der am Tattag konsumierten Mengen als „ungewöhnlich“.
Von den Drogen möchte der Angeklagte loskommen. Er habe vor seiner Verhaftung Selbsthilfegruppen gesucht. Eine krankhafte seelische Störung habe zur Tatzeit laut Hermann Ebel nicht bestanden. Er empfiehlt im Fall einer Verurteilung eine zweijährige Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. „Dies könnte seine letzte Chance sein, drogenfrei zu werden.“ Das Urteil am Heilbronner Landgericht soll am Donnerstag, 10. Juli, fallen.
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