Warum einige Lieferservice-Anbieter in Heilbronn und Hohenlohe Fragen aufwerfen
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Einige Restaurants in Liefer-Apps existieren in Heilbronn und Hohenlohe nur virtuell. Manche Inhaber vereinen gar vier Marken unter einem Dach. Nicht immer scheint das Gastro-Konzept für Verbraucher transparent zu sein.
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Das Online-Liefergeschäft boomt und ermöglicht Restaurants einen Markt für zusätzliche Einnahmequellen. Ein Gastro-Trend heißt „Ghost Kitchens“ – virtuelle Betriebe, die unter einem Namen Gerichte anbieten, zu dem es kein eigenes Lokal gibt. Oft befinden sich diese Geisterküchen in Restaurants oder Großküchen. Das Konzept ist so simpel wie kostengünstig, denn Servicekräfte und Gasträume werden nicht benötigt. Das Essen wird für die Lieferung und Abholung zubereitet.
Geisterküchen finden sich viele beim deutschen Marktführer Lieferando, auch im Raum Heilbronn und im Hohenlohekreis. Doch das Konzept birgt Tücken für Verbraucher – und könnte in manchen Fällen womöglich schwarze Schafe anlocken, wie Recherchen der „Heilbronner Stimme“ zeigen.
„Ghost Kitchens“ in Heilbronn und Hohenlohe – fehlende Gewerbeanmeldung?
Grundsätzlich ist der Betrieb von Geisterküchen erlaubt. Sie müssen jedoch, wie Speiselokale auch, als Gewerbe gemeldet sein und alle gesetzlichen Vorgaben einhalten, erklärt Heike Silber von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZBW). Das ist vor dem Hintergrund von Kontrollen wichtig – denn die Lebensmittelüberwachung könne nur das kontrollieren, was ihr gemeldet wurde, macht Silber klar.
Das Lieferdienst-Geschäft boomt, zahlreiche Marken bieten ihre Ware auf Lieferando und Co. an. In Heilbronn und Hohenlohe werfen manche allerdings Fragen auf.
Foto: Jens Kalaene/dpa
Wie sieht es im Raum Heilbronn und im Hohenlohekreis aus? Laut Recherchen der „Heilbronner Stimme“ in Behördenkreisen soll mindestens eine Person aus der Region, die als vertretungsberechtigte Person bei Lieferando angegeben ist, mutmaßlich ohne Gewerbeanmeldung agieren – und für mehrere Marken an derselben Adresse für Lieferdienst-Apps kochen. Kontaktversuche für eine Stellungnahme, telefonisch, schriftlich und vor Ort, blieben unbeantwortet.
Betrieb ohne Gewerbe – kann das auf der Plattform möglich sein? Lieferando versichert auf Stimme-Nachfrage, dass während des Anmeldeprozesses „detaillierte Prüfungen“ sicherstellen würden, dass „Speisen ausschließlich aus den professionellen Küchen gewerblich angemeldeter Gastrobetriebe stammen, die den entsprechenden behördlichen Anforderungen und Kontrollen unterliegen.“ Mehrere Teams würden unter anderem Gewerbeanmeldung, Ausweisdokumente, Steuer-ID und die Existenz des Betriebs an der Anschrift kontrollieren. "Als vertretungsberechtigt geführte Personen müssen auch in der Gewerbeanmeldung dementsprechend registriert sein."
Fehlende Transparenz bei „Ghost Kitchens“ – Kundenbeschwerden über Qualität
Nicht nur an diesem Standort, sondern auch an weiteren in der Region wird in der Spitze für vier Marken unter einer Adresse gekocht – was grundsätzlich nicht verboten, für Verbraucher aber oft nicht sofort nachvollziehbar ist. Teilweise finden sich an den Betriebsadressen in der Region auch keine Hinweise auf den Sitz der jeweiligen Marke.
Im Netz häufen sich bei einigen Standorten Kundenbeschwerden über die Qualität der Ware, die aus den jeweils selben Küchen stammen sollen.
Moniert werden etwa lauwarme Speisen, teilweise soll das Essen „ungenießbar“ gewesen sein. Es gibt Bilder, die mutmaßliche Hygienemängel dokumentieren sollen. Ob die Fotos authentisch sind, lässt sich nicht zweifelsfrei nachweisen. Eine Stellungnahme war von den jeweiligen Inhabern nicht zu erhalten.
Ghost Kitchen“-Konzept laut Dehoga etabliert – doch es gibt Kritik
„Ghost Kitchen“-Konzepte sind laut dem Dehoga keine neue Erfindung, erklärt Sprecher Daniel Ohl. Diese hätten sich „insbesondere in der Markengastronomie bereits früh etabliert“.
Unter Geisterküchen versteht man laut Heike Silber von der Verbraucherzentrale „professionelle Küchen ohne Gästebereich, die Essen ausschließlich für Lieferdienste oder Abholung produzieren“. Diese seien grundsätzlich erlaubt, wenn sie ordnungsgemäß gemeldet sind und alle gesetzlichen Vorgaben einhalten. Dass eine Geisterküche für mehrere Marken oder virtuelle Restaurants produziert, sei nicht verboten. Es müsse jedoch Transparenz gewährleistet sein.
Laut Silber dürfen Verbraucher nicht „durch falsche Adressangaben oder irreführende Restaurantwerbung getäuscht werden“. Zudem müsse „eindeutig“ sein, wer als Lebensmittelunternehmer verantwortlich ist – vor allem bei Kontrollen.
Aus Sicht des Dehoga sei es jedoch „kritisch zu sehen, wenn für Gäste ist nicht transparent erkennbar ist, ob sie bei einem klassischen Restaurant bestellen oder ob ihr Essen aus einer Ghost Kitchen stammt“, sagt Ohl.
„Ghost Kitchens“: Tipps der Verbraucherzentrale
Grundsätzlich rät Verbraucherzentralen-Sprecherin Silber den Kunden dazu, in Lieferdienst-Apps zu prüfen, ob es die Restaurants wirklich gibt – entweder anhand der Adresse oder einer Website. „Wenn Verbraucher nicht nachvollziehen können, wer hinter dem Restaurantangebot steckt, sowie Reklamationen zu den Speisen haben, dann sollten sie die Beobachtung der Lebensmittelüberwachung mitteilen.“
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