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Lebensmittelkontrolle im Kreis Heilbronn: Gastronom wehrt sich gegen Vorwürfe

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Bei einer Lebensmittelkontrolle bei einem Gastronom im Landkreis Heilbronn wurde abgelaufene Ware gefunden. Er hält die Beanstandungen für überzogen. Was der Dehoga dazu sagt.


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Für die einen ist es eine wichtige Information für mehr Verbraucherschutz. Für die anderen wird die Internetveröffentlichung der Lebensmittelüberwachung verächtlich als Lebensmittelpranger betitelt. Bei einem Gastronomiebetrieb im Landkreis Heilbronn haben Kontrolleure des Landratsamtes Heilbronn bei einem Besuch im Januar 2025 Putenbrustfilets mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) festgestellt. Bei einer Kontrolle Tage später seien weitere Hygienemängel festgestellt worden. Aktuell wehrt sich zudem ein Lebensmittelbetrieb aus Sulzfeld (Landkreis Karlsruhe) gegen die Veröffentlichung im Internet.

Lebensmittelkontrolle im Landkreis Heilbronn: Betreiber wehrt sich gegen Veröffentlichung

„Einige Dinge sind überzogen“, sagt der Betreiber des Gastrobetriebs im Landkreis Heilbronn. Ja, das MHD des Fleisches sei überschritten gewesen. Er habe die Putenbrustfilets erst einen Tag vor Ablauf des MHD von einem Lieferanten erhalten, erklärt er. Außerdem wäre das Fleisch nie zum Gast gekommen, versichert er.

„Bei uns prüft der Küchenchef oder sein Stellvertreter die Ware im Lagerkühlhaus.“ Dann erst bekomme es der verarbeitende Koch. Und auch der prüfe noch einmal. Verunreinigte Küchengeräte und Lebensmittel, die offen in Gastronomiebehältern herumstanden – diese Vorwürfe hält er für aus der Luft gegriffen.

Gastronom aus Kreis Heilbronn beauftragt Rechtsanwalt nach Lebensmittelkontrolle

Er beauftragte einen Rechtsanwalt. Der sollte verhindern, dass die Ergebnisse der Kontrolleure veröffentlicht werden. Ohne Erfolg. Dabei gab es in der Vergangenheit gerichtliche Entscheidungen, die eine Veröffentlichung untersagten. Und zwar dann, wenn zwischen Kontrolle und Veröffentlichung im Internet zu viel Zeit vergangen ist.

„Unverzüglich“ müsse die Meldung über Verstöße veröffentlicht werden, erklärte das Bundesverfassungsgericht. Es hatte einer Betreiberin eines Catering-Unternehmens Recht gegeben, die eine Veröffentlichung 14 Monate nach den festgestellten Mängeln widersprochen hatte. Eine juristische Auseinandersetzung war dem vorausgegangen.

Ein Lebensmittelprüfer (Symbolfoto) bereitet ein Stück Fleisch für eine mikrobiologische Untersuchung vor. (Symbolbild)
Ein Lebensmittelprüfer (Symbolfoto) bereitet ein Stück Fleisch für eine mikrobiologische Untersuchung vor. (Symbolbild)  Foto: Thomas Frey

Im konkreten Fall des Gastronomiebetriebs im Landkreis Heilbronn könne das Landratsamt zum Veröffentlichungszeitraum nichts sagen, teilt ein Sprecher mit. Ein Verwaltungsverfahren könne sich über Monate hinweg ziehen.

Landratsamt Heilbronn: Mehr als 2000 Kontrollen – Hunderte Beanstandungen

Das Landratsamt Heilbronn hat im vergangenen Jahr bis November 2671 Kontrollen durchgeführt. 843 Betriebe wurden beanstandet. Im Hohenlohekreis waren es 1258 Kontrollen. 845 Betriebe wurden beanstandet – etwa zwei Drittel. Bei der Stadt Heilbronn waren es 998 Kontrollen. 338 Betriebe Beanstandungen gab es dort. Von massivem Nagerbefall in Hohenlohe bis zu Schadstoffbelastungen bei Gemüse. Veröffentlicht werden muss, wenn die Strafe mindestens 350 Euro beträgt oder eine Sanktionierung wegen einer Straftat zu erwarten ist.

Dehoga zu Lebensmittelkontrollen: „Wir stellen uns nicht vor die schwarzen Schafe“

Daniel Ohl vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) erklärt, dass die Hygienepraxis in der Gastronomie eine Selbstverständlichkeit darstelle. „Wir stellen uns nicht vor die schwarzen Schafe.“ Deshalb sei ein Anliegen des Dehoga, seine Mitglieder regelmäßig in Sachen Hygiene zu schulen.

Ohl stellt klar, dass der Lebensmittelpranger für Betriebe schwere Schäden zur Folge haben kann. Der Verband habe sich dafür stark gemacht, dass in der Veröffentlichung erwähnt werden muss, wenn Mängel behoben wurden. „Und nach sechs Monaten muss der Beitrag verschwinden“, sagt der 58-Jährige. Dies sei deshalb wichtig, da bei einem Betreiberwechsel der neue Pächter mit dem Verstoß des Vorgängers nichts mehr zu tun hat.

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