Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Heilbronn hatte ursprünglich 16 Maßnahmen im Garten beanstandet. Nachdem Joachim Schnepf einen Wohnwagen, eine Pergola und gelagerte Gegenstände entfernt hatte und die Stadt den Vorwurf nicht artgerechter Bepflanzung des Gartens zurücknahm, blieben davon noch zwölf Verstöße übrig. Diese müsste der Böckinger Gartenbesitzer nach dem Urteil nun zurückbauen. Experten schätzen die Kosten für den Rückbau und die Deponiegebühren auf mehrere tausend Euro.
Urteil im Böckinger Gartenstreit: Gericht schmettert Klagen von Gartenbesitzer ab
Die Forderungen der Heilbronner Verwaltung nach einem Rückbau einer Gartenanlage in Böckingen sind rechtmäßig. Oberbürgermeister und Stadtverwaltung zeigen sich erleichtert über das Urteil.
Mit der Urteilsverkündung hat der Böckinger-Gartenstreit sein vorläufiges Ende gefunden. „Die verbleibenden Klagen werden abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens zu gleichen Teilen“, lautet das schriftliche Urteil, das der Leitende Richter des Stuttgarter Verwaltungsgerichts Dr. Frank Wenger knapp eine Woche nach der auswärtigen öffentlichen Sitzung auf der Gartenanlage von Joachim Schnepf gefällt hat.
„Beide Verfügungen der Beklagten – also der Stadt – und die jeweiligen Widerspruchsbescheide des Regierungspräsidiums Stuttgart sind rechtmäßig, können daher die Kläger nicht in deren Rechten verletzten und nicht aufgehoben werden“, so der Richter in seiner Urteilsbegründung.
Gartenstreit in Böckingen: Keine Ungleichbehandlung in Heilbronn
Bei den Verfügungen handelt es sich um die Ausweisung des Gebietes als Landschaftsschutzgebiet, das im Dezember 1998 im Gemeinderat der Stadt Heilbronn beschlossen wurde. Die damalige Entscheidung sei rechtsmäßig gewesen, so das Gericht. Zudem sah das Gericht keine ermessensfehlerhafte Ungleichbehandlung der Kläger gegenüber zahlreichen anderen Eigentümern von Grundstücken in Landschaftsschutzgebieten. Joachim Schnepf und seine Lebensgefährtin, hatten in ihrer Klage der Stadtverwaltung vorgeworfen, den Gleichheitsgrundsatz verletzt zu haben, da es im Böckinger Weinbergweg/Weingartsweg und auch in anderen Landschaftsschutzgebieten zahlreiche Verstöße gebe, gegen die die Stadt nicht vorgehe.

Hoffnung auf eine vernünftige Einigung im Böckinger Gartenstreit
„Wir sind ziemlich fassungslos“, sagte Joachim Schnepf, nachdem er das Urteil gelesen hatte. Er hatte mit seiner Partnerin darauf gehofft, dass zumindest Teile der sanierten Anlagen als Bestandsschutz anerkannt werden würden. Schnepf hofft nun auf Gespräche mit der Stadt, mit einer für ihn vernünftigen Einigung.
Der Heilbronner Oberbürgermeister lobt die Klarheit des Urteils: „Ich freue mich, dass der Eindruck, die Verwaltung habe nichts Besseres zu tun als Gartenbesitzer zu schikanieren, durch das klare Urteil des Verwaltungsgerichts auf ganzer Linie ausgeräumt wurde“, betont Harry Mergel. Nutzgärten seien sogar gewünscht, unterstreicht Andreas Ringle. „Das Thema hieß von Anfang an Bauen ohne Baugenehmigung im Außenbereich“, unterstreicht er. Das Urteil bestätige die Arbeit der Unteren Naturschutzbehörde, so der Baubürgermeister.
Gartenstreit in Böckingen: Stadt Heilbronn kündigt Gespräche an
„Wir werden das weitere Vorgehen nun abstimmen und wie bisher das Gespräch suchen“, kündigt Ringle an. Auch Stadträte mehrerer Parteien, die sich in den vergangenen Wochen zu dem Fall geäußert hatten, haben angekündigt, den Gartenstreit noch einmal im Gemeinderat zu behandeln. Die Nutzgärten hatten bei der Ausweisung des Gebietes 1998 gar nicht im Fokus gestanden, betonten die Räte Herbert Tabler (SPD) und Alfred Dagenbach (Pro Heilbronn). Auf einen gewissen Widerspruch hatte auch Richter Frank Wenger bei der Anhörung vor Ort hingewiesen: „Der Stadtrat setzt strenge Regeln fest und wundert sich dann über deren Durchsetzung.“
Gartenstreit in Böckingen: Streitwert liegt bei 6000 Euro
„Ich muss jetzt erst mal alles sacken lassen“, antwortet Joachim Schnepf auf die Frage, ob er gegen das Urteil in Revision geht. Er setzte aber eher auf Gespräche, so der Böckinger. Schnepf hatte seinen Garten im Böckinger Landschaftsschutzgebiet 2017 gekauft und in jahrelanger Arbeit umfangreiche Veränderungen vorgenommen. Daraufhin hatte die Stadt im Dezember 2021 angeordnet die Veränderungen zurückzubauen. Dagegen hatte das Paar schließlich geklagt. Immerhin hält sich der finanzielle Schaden durch die Gerichtsverhandlung für den Gartenbesitzer in Grenzen. Bei einem Streitwert von 6000 Euro, den Richter Frank Wenger festgesetzt hat, fallen lediglich Gerichtsgebühren von 579 Euro an. Anwaltskosten sind dagegen keine fällig, weil sowohl Kläger wie Beklagte im Fall keine Anwälte beschäftigt haben.