Urteil im Böckinger Gartenstreit wird Ende der Woche erwartet
Der Streit um angeblich illegal gestaltete Kleingärten in Heilbronn-Böckingen beschäftigt die Justiz. Am Montag war ein Richter aus Stuttgart vor Ort. Kritik gab es am Vorgehen der Stadt.
Ein gutes Dutzend Gartenbesitzer, Freunde und drei Stadträte sind gekommen, um Joachim Schnepf und seiner Lebensgefährtin in der Gartenanlage im Böckinger Westen den Rücken zu stärken. Die Menschen stehen in Gruppen zusammen und diskutieren über die anstehende Anhörung im Gerichtsverfahren.
Der Fall sorgt schon seit Wochen für Aufmerksamkeit in der Stadt, weil die Verwaltung im Dezember 2021 den Gartenbesitzer aufgefordert hatte, seinen Garten zurückzubauen, da er im 1998 ausgewiesenen Naturschutzgebiet Weinbergweg-Weingartsweg liegt. Dagegen hatte Joachim Schnepf vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geklagt und der leitende Richter der sechsten Kammer, Dr. Frank Wenger, hat zur öffentlichen Anhörung geladen.

Öffentliche Anhörung zum Gartenstreit in Heilbronn-Böckingen: Nur ein Bruchteil der Besitzer kontaktiert
„Hier hat sich vieles zum Positiven verändert, so viele Tiere gab es früher nicht“, sagt Birgit Schnepf, die mit ihrem Mann Martin den Nachbargarten besitzt. Die beiden, die mit Joachim Schnepf weder verwandt noch verschwägert sind, haben von der Stadt Heilbronn kein Schreiben, bekommen, wie die überwiegende Mehrheit der Gartenbesitzer im Landschaftsschutzgebiet Weinbergweg-Weingartsweg.
„Wir gehen sukzessive vor, aber wir kommen nicht hinterher“, sagt die Leiterin des Rechtsamts, Kristine Pohlmann, die die Stadt Heilbronn zusammen mit Nina Krammer von der Unteren Naturschutzbehörde bei der Anhörung im Böckinger Gartenstreit vertritt. Ganze zwölf von rund 90 Besitzern habe die Stadt seit 2021 angeschrieben, schildert Krammer dem Richter. In der Runde herrscht Kopfschütteln.
Vorwurf an die Stadt Heilbronn: Unklares Auswahlverfahren
Wie die Auswahl der Gärten zu Stande kam, bleibt auch im Verfahren unklar. Die Stadt habe nach einer Begehung im Juli 2021 eine Konzept erstellt, nachdem gegen Bauten vorgegangen werde, die gegen rechtliche Vorgaben der Landschaftsschutzverordnung verstoßen. Bei Joachim Schnepf, der seinen Garten 2017 gekauft und in jahrelanger Arbeit auch mit baulichen Veränderungen zu einem Vorzeigegarten entwickelt hatte, wurden von der Stadt 16 Maßnahmen beanstandet.
Nachdem Schnepf einen Wohnwagen, die Pergola und gelagerte Gegenstände entfernt hatte und die Stadt den Vorwurf der nicht artgerechten Bepflanzung des Garten zurücknahm, blieben davon noch zwölf übrig, wie Frank Wenger mit Einverständnis von Kläger und Beklagten festhält.

Streit um Gartennutzung: Freizeitgärten oder schützenswerte Naturlandschaft?
„Die Gärten wurden in den vergangenen Jahren zunehmend umgestaltet, deshalb mussten wir steuernd eingreifen“, begründet Kristine Pohlmann den Schritt, dass die Stadt erst über 20 Jahre nach Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes tätig wurde. „Hat das Landschaftsschutzgebiet in Teilen seinen Charakter nicht schon verloren und ist zur Freizeitanlage gekippt, und muss die Stadt jetzt mit Wucht dagegen vorgehen?“ will Richter Wenger wissen.
„Wir haben eine offene Naturlandschaft mit Wechsel von Ackerflächen, Streuobstwiesen und Nutzgärten, keine Freizeitgärten“, rechtfertigt Pohlmann das Vorgehen der Stadt. „Die Gärten sind teilweise über 100 Jahre alt, hier war schon immer eine Freizeitgartenanlage“, kontert Joachim Schnepf. Von einem Landschaftsschutzgebiet habe er wie alle anderen nichts gewusst. Er ärgert sich besonders, dass Gärten in dem Gebiet wie Müllhalden aussähen. „Dort ist die Stadt nicht in der Lage etwas zu tun“, kritisiert der Böckinger.
Rückbau würde mehrere tausend Euro kosten – Urteil soll zeitnah erfolgen
„Irgendwann muss sich auch eine Streitwert ansetzen“, betont der Richter, ehe er den 2000 Quadratmeter großen Garten abläuft, um die Gegebenheiten fotografisch zu dokumentieren. Ein Abbau und die Entsorgung der von der Stadt monierten Anlagen würde nach ersten Schätzungen in der Runde mehrere Tausend Euro kosten. Nach einer Stunde und 15 Minuten ist die Anhörung beendet. „Das Urteil ergeht schriftlich“, betont Frank Wenger in seinem Beschluss, bevor er den Termin offiziell beendet. Es soll noch in dieser Woche fallen.
Weitere Gartenbesitzer betroffen – Stadträte fordern Herausnahme aus Schutzgebiet
“Wir wussten alle nicht, dass unsere Gärten im Landschaftsbereich ist“, sagt Joachim Kühnle, dessen Garten rund 200 Meter entfernt liegt und der bei der Anhörung anwesend ist. Er hat von der Stadt ebenfalls 2021 einen Brief erhalten und daraufhin Anlagen zurückgebaut. „Ich habe die Stadt dann aufgefordert die Änderungen abzusegnen, aber das ist bis heute nicht passiert“, schildert Kühnle.
Für die anwesenden Stadträte Raphael Brenner, Thomas Pappert (beide AfD) und Alfred Dagenbach (Pro Heilbronn) ist klar, dass man die Gärten aus dem Landschaftsschutzgebiet herausnehmen muss. „Das war damals der Fehler, dass die ins Gebiet aufgenommen wurde“, ärgert sich Alfred Dagenbach. „Die Gärten waren nie das Ziel der Schutzverordnung. Es ging immer nur um die Streuobstwiesen“, betont der Stadtrat, der schon 1998 im Gemeinderat saß. Er fordert nun einen neuen Beschluss.
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