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Haus- und Badeordnung
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Von Fotografieren bis Haare färben: Was ist in Heilbronner Freibädern erlaubt, was nicht?

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Bei warmem Wetter ab ins Freibad? Dabei gilt es aber ein paar Regeln zu beachten. Diese Dinge sind beim Duschen, Entspannen und Spielen in Heilbronner Bädern verboten.


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Seit Mai haben die ersten Freibäder geöffnet, der Start in die Saison lief gut. Nicht nur vor dem Freibad – etwa wenn es ums rechtmäßige Parken geht –, sondern auch im Bad gibt es einige Dinge zu beachten. Was ist in den Heilbronner Freibädern, also in der Neckarhalde, im Gesundbrunnen und im Freibad Kirchhausen, erlaubt und was nicht?

Regeln im Freibad: Das gilt es in den Heilbronner Bädern zu beachten

In der Haus- und Badeordnung der Heilbronner Bäder steht, dass Personen unter Einfluss von berauschenden Mitteln keinen Zutritt haben. Ebenso ist es verboten, Tiere mit sich zu führen. „Hier kann allerdings bei vorheriger Anfrage für Begleithunde eine Ausnahme gemacht werden“, erklärt eine Sprecherin der Stadtwerke Heilbronn.

Wer eine meldepflichtige übertragbare Krankheit oder eine offene Wunde hat, erhält keinen Zutritt in den Frei- und Hallenbädern der Stadt.

Im Freibad verboten: Was Gästen in den Heilbronner Bädern nicht erlaubt ist

Und auch Personen, die das Bad gewerblich oder zu sonstigen nicht badeüblichen Zwecken nutzen wollen, erhalten keinen Zutritt. Die gewerbliche Nutzung ist nur Vereinen möglich, erklärt die Sprecherin. Es gehe in diesem Fall hauptsächlich um Schwimmlehrer, die als Privatpersonen Kurse für gewerbliche Zwecke anbieten möchten.

Für Kooperationen mit Influencern seien die Stadtwerke offen, vorab müsse aber eine Genehmigung eingeholt werden. Wer zum privaten Zweck fotografieren oder filmen möchte, darf das, solange die Rechte anderer Gäste bewahrt bleiben. Die Nutzung von Unterwasserkameras ist allerdings verboten.

Musizieren, Spielen und Fotografieren: Darauf müssen Badegäste in Heilbronn achten

Wer gerne Musikinstrumente spielt oder sich im Freibad gemeinsam Videos ansehen möchte, muss auch auf die Lautstärke achten. In der Haus- und Badeordnung heißt es dazu: „Es ist nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte und andere Medien zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Nutzer kommt.“

Was die Kleiderwahl angeht, so dürfen Badegäste keine Unterwäsche oder Short über Knielänge nutzen.

Grillen verboten: In den Heilbronner Freibädern gilt es einige Regeln zu beachten

Auch wenn sommerliche Temperaturen und grüne Wiesen im Freibad zum Grillen einladen, ist das verboten. Zerbrechliche Behälter, etwa aus Glas und Porzellan, dürfen nicht mit ins Bad gebracht werden, ebenso müssen alkoholische Getränke daheim gelassen werden.

Auch das Rauchen ist in den Freibädern zumindest an den Beckenumgängen verboten. Das gilt auch für elektrische Zigaretten. Shishas und Marihuana-Konsum sind in den Heilbronner Bädern generell verboten.

Bei Sport- und Spielgeräten müssen Besucher darauf achten, dass es keine harten Bälle und keine Spielgeräte sind, die andere Personen gefährden.

Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben: Das ist im Freibad verboten

Bevor Besucher die Bäder und Saunalandschaft nutzen, müssen sie duschen. Auch nach dem Aufenthalt wollen sich Badegäste in der Regel das chlorhaltige Wasser wieder abduschen.

Aus hygienischen Gründen darf aber in der Dusche der Frei- und Hallenbäder nicht all das gemacht werden, was viele Menschen daheim in ihrem Bad machen. Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben, Pediküre, Maniküre und Hornhautentfernung sind in den Heilbronner Bädern verboten.


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