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Tödlicher Fenstersturz eines Jungen in Bad Friedrichshall: Mutter freigesprochen

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Das Landgericht Heilbronn hat eine Mutter nach dem tödlichen Fenstersturz ihres Sohnes freigesprochen. Wegen Schuldunfähigkeit muss sie jedoch in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Warum das Urteil trotzdem nicht rechtskräftig ist.


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Überraschend ist am Dienstagabend das Verfahren um den Tod eines Vierjährigen in Bad Friedrichshall zu Ende gegangen. Das Schwurgericht des Landgerichts Heilbronn sprach die 45-jährige Mutter zwar vom Vorwurf des Mordes frei – ordnete jedoch ihre Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Grund dafür: Nach Überzeugung des Gerichts beging die Frau die Tat im Zustand der vollständigen Schuldunfähigkeit. Die Entscheidung entspricht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage.

Junge stürzte in Bad Friedrichshall acht Meter in den Tod

Am 21. Januar 2025 stürzte der vierjährige Sohn der Familie aus dem Dachbodenfenster der Wohnung in Bad Friedrichshall rund acht Meter in die Tiefe. Er erlag kurz darauf seinen schweren Verletzungen. Die Mutter sprang unmittelbar danach selbst hinterher und wurde verletzt ins Krankenhaus gebracht.

In ihrer Einlassung beschrieb die Angeklagte, sie habe den Jungen auf dem Arm gehabt, er habe sich nach vorn gebeugt – dann sei alles sehr schnell gegangen. Warum sie selbst sprang, könne sie bis heute nicht erklären.

Vierjähriger stürzte aus Dachbodenfenster: belastete Familienverhältnisse vor der Tat

Bereits zu Prozessbeginn hatten sich Hinweise auf eine psychische Erkrankung der Frau gezeigt. Der Ehemann schilderte ein Familienleben, das sich in den Monaten vor dem Sturz zunehmend zugespitzt hatte.

Nach mehreren Jahren im Ausland war die Familie zunächst in den Hohenlohekreis, später nach Bad Friedrichshall gezogen. Dort hätten sich die Belastungen verstärkt. Die Angeklagte hatte über Monate hinweg immer komplexere Verdächtigungen und Missbrauchsvorwürfe geäußert – zunächst gegen einzelne Personen, später gegen ganze Gruppen aus dem Umfeld. Schließlich verdächtigte sie sogar ihren eigenen Mann.

Gleichzeitig seien die beiden Söhne „ihr Ein und Alles“ gewesen, schilderte dieser: „Ihnen wurde alles untergeordnet.“ Auch der Vierjährige habe vor seinem Tod deutliche Auffälligkeiten gezeigt – etwa starke Ängste und autoaggressives Verhalten. Die Familie suchte Hilfe beim Jugendamt und bei Fachärzten.

So begründet das Gericht seine Entscheidung

Die Staatsanwaltschaft ging von einem im Zustand der Schuldunfähigkeit begangenen Mord aus und beantragte die Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die Nebenklage unterstützte dies.

Die Verteidigung hingegen plädierte auf Schuldfähigkeit und damit auf fahrlässige Tötung. Das Gericht folgte letztlich der psychiatrischen Sachverständigen: Die Frau habe die Tat begangen, aber ohne das Unrecht ihres Handelns erkennen zu können. Die Folge: Freispruch – und dennoch Unterbringung in der Psychiatrie.

Urteil ist nicht rechtskräftig - Kritik am Verfahren 

Die Verteidigung hält trotz des Urteils weiter daran fest, dass es sich um einen „tragischen Unfall“ gehandelt habe. Die Angeklagte habe in der Hauptverhandlung über mehrere Stunden „klar, orientiert und nachvollziehbar“ ausgesagt und sich allen Fragen gestellt, betont der Strafverteidiger Tobias Göbel.

Er kritisiert, dass zahlreiche beantragte Beweise zur weiteren Aufklärung von der Kammer abgelehnt worden seien. Das habe die Verteidigung „erheblich eingeschränkt“. Auch weitere Befragungen des Ehemanns seien nicht erfolgt. Gegen das Urteil wurde bereits Revision eingelegt. Es ist damit nicht rechtskräftig




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