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Änderung bei E-Scootern: Aus Tier wird Dott – das sind die Folgen für Heilbronn

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Die Firma Dott hat den E-Scooter-Anbieter Tier übernommen. Ab Mitte Oktober bekommen die lindgrünen Tier-Fahrzeuge einen Dott-Aufkleber. Das ist nicht die einzige Änderungen für Nutzer in Heilbronn. 


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In einer ersten Stufe werden die Tier-E-Fahrzeuge nicht ausgetauscht, sondern erstmal mit einem Kleber versehen, der das Dott-Logo zeigt, aber auch das bisherige Tier-Logo wird noch erkennbar sein. Wie Dott-Pressesprecherin Luisa Lindenthal auf Stimme-Anfrage erklärt, beginnt die Klebeaktion in 104 deutschen Städten schrittweise am  15. Oktober. „Heilbronn ist ganz vorne und bereits am 23. Oktober dran.“

Sie geht davon aus, dass die neuen Logos nach drei Wochen auf allen 900 Fahrzeugen in der Stadt kleben. Erst zu einem späteren Zeitpunkt sollen die bisher lindgrünen Fahrzeuge eine neue Lackierung in den Dott-Grundfarben Blau-Weiß-Rot bekommen, etwa wenn sie gewartet werden müssen oder wenn ein Austausch oder eine Ergänzung ansteht.

E-Scooter: Aus Tier wird Dott – Nutzer werden per Mail informiert

E-Scooter-Nutzer werden rechtzeitig vor der Aktion, Lindenthal spricht von 14 Tagen, per Mail über die Umstellung informiert.  „Dabei können Sie ganz einfach über einen Link von der Tier-App zur Dott-App wechseln“, erklärt die Pressesprecherin. „Man braucht also keinen neuen Account und muss nur die persönlichen Daten aktualisieren.“ Im Prinzip soll es bei den Nutzungsgebühren keine Verteuerung geben, aber eine Reform der Tarifstruktur. „Für Vielfahrer soll es sogar günstiger werden.“

In Heilbronn gibt es 20 Stationen zum E-Roller-Leihen.
In Heilbronn gibt es 20 Stationen zum E-Roller-Leihen.  Foto: Stadt Heilbronn

So viele E-Sooter und E-Bikes gibt es in Heilbronn

In Heilbronn gibt es seit 2020 E-Scooter. Seit Ende 2022 bietet der bisherige Anbieter Tier auch E-Bikes an. Aktuell stehen rund 600 E-Scooter und 300 Fahrräder in der Stadt zur Verfügung. Seit dem Start Ende 2020 haben die rund 70.000 Nutzer nach Angaben von Tier-Dott-Sprecherin Luisa Lindenthal eine Million Fahrten absolviert und dabei rund 1,6 Millionen Kilometer zurückgelegt.

Für die Fahrzeuge gibt es 20 sogenannte Sharingstationen im Heilbronner Zentrum, vorrangig an ÖPNV-Punkten wie Haltestellen und anderen Orten öffentlichen Interesses wie dem Frankenstadion. Die Flächen sind blau markiert. Das Abstellen außerhalb der Stationen wird digital mit GPS durch den Anbieter im Umkreis von 100 Metern unterbunden. Heißt: Wird der geliehene Roller in der Sperrzone abgestellt, kann die Miete technisch nicht beendet werden. Die Ausleihe läuft 120 Minuten weiter und kostet dann 27 Cent pro Minute. Zusätzlich kommen 25 Euro Strafgebühr hinzu. "Nach der Einführung der neuen Regulierungen gehen Beschwerden nachweislich zurück und die Beseitigung falsch abgestellter Fahrzeuge erfolgt zügig", erklärt Rathaus-Sprecherin Suse Bucher-Pinell.

Völlig tabu ist das Abstellen in Fußgängerzonen, vor Kindertagesstätten und Schulen oder auf privaten Flächen. Auch Fahrradwege, Kreuzungen, Parks, Waldgebiete, Neckarbrücken und unbefestigte Neckarufer oder die Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude sind Sperrzonen.

 Seit einem Jahr strengere Auflagen für E-Scooter in Heilbronn

Seit September 2023 gelten in Heilbronn allgemein strengere Auflagen für E-Scooter. Diese sollen insbesondere das wilde Abstellen der Elektrokleinstfahrzeuge eindämmen. So muss der Anbieter ungenutzte oder nicht verkehrstüchtige und falsch abgestellte Fahrzeuge schnell entfernen. Außerdem bestehen strengere Regelungen zur Nachhaltigkeit sowie zum Umwelt- und Klimaschutz. So verpflichtet sich der Anbieter, nur Fahrzeuge, die mit austauschbaren Batterien betrieben werden, in den Umlauf zu bringen.

Im Sinne einer klimaneutralen Mobilität dürfen die Elektrokleinstfahrzeuge zudem ausschließlich mit zertifiziertem Ökostrom geladen werden. Servicefahrten zur Wartung und Umverteilung der Scooter oder Fahrräder müssen mit emissionsfreien Fahrzeugen erfolgen. Darüber hinaus stellt der Anbieter Mobilitätsdaten unter Einhaltung des Datenschutzes zur Verfügung, die zum Teil als offene Mobilitätsdaten veröffentlicht werden, um weitere innovative Mobilitätslösungen zu fördern.

 Regeln für E-Scooter-Fahrer in Heilbronn

 Das Heilbronner Amt für Straßenwesen weist für die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer auf folgende Regeln hin: 

  • Nutzen Sie den Radweg bzw. den Radfahrstreifen, die Fahrradstraße und Fahrradzonen, falls nicht vorhanden die Fahrbahn.
  • Fahren Sie nie auf Gehwegen.
  • Fahren Sie in freigegebenen Fußgängerzonen nur in Schrittgeschwindigkeit.
  • Fahren Sie nüchtern.
  • Fahren Sie alleine auf dem E-Scooter oder E-Bike.
  • Tragen, Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit, wenn möglichen einen Helm.
  • In der Regel ist das Fahren mit einem E-Scooter ab einem Mindestalter von 18 Jahren erlaubt.

Seit September 2023 müssen Nutzer, die durch wiederholtes Fehlverhalten wie rücksichtloses Fahren, Fahren unter Alkoholeinfluss und Vandalismus auffallen, mit Sanktionen bis hin zu einer Sperrung ihres Kontos rechnen.

 


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