Drohnenflug im Raum Heilbronn: Was erlaubt ist und welche Verbote gelten
Rund um Heilbronn haben Nutzer beim Drohnenflug strenge Regeln zu beachten. Die kleinen Fluggeräte können schnell gefährlich werden.
Sie sind mittlerweile auf handliche Größe geschrumpft und für wenige Hundert Euro erhältlich: Die Rede ist von Drohnen für den privaten Gebrauch. Mit einem Handy oder einer kleinen Kamera lassen sich recht passable Aufnahmen machen. Dabei gibt es aber einige Regeln zu beachten.
Beim Überflug dürfen keine privaten Grundstücke gefilmt werden, ebenso wenig wie man einfach Fotos vom Garten des Nachbarn oder spielenden Kindern machen darf. Filmaufnahmen von Personen sind in Deutschland grundsätzlich nur mit deren Einwilligung erlaubt. Unbefugtes Filmen, besonders im privaten Bereich, kann sogar strafbar sein.
Polizei geht gegen filmende Gaffer hart vor: Unter Umständen sogar Freiheitstrafe
Dies gilt in besonderem Maß bei Unfällen. Die Polizei stellt klar: „Die rechtlichen Ahndungsmöglichkeiten beim Filmen von Unfällen sind analog der Vorschriften, die für alle Gaffer gelten.“ Neben der Behinderung der Einsatzkräfte durch Gaffer ist das Fotografieren oder Filmen von verunglückten Autos und Verletzten verboten. Dieses Vergehen ist eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert werden.

Aber auch im Alltag sind einige Grundsatzregelungen einzuhalten, bevor man die Drohne fliegen lassen darf. „Darunter zählt beispielsweise, dass eine gültige Haftpflichtversicherung vorliegt, eine Betreiberregistrierung beim Luftfahrt-Bundesamt (e-ID) erfolgt ist, der Drohnenpilot im Besitz eines gültigen Kompetenznachweises ist sowie ein Mindestalter von 16 Jahren hat.“ Darauf weist die Pressestelle im Heilbronner Rathaus hin.
Wo in Heilbronn ein generelles Flugverbot für Drohnen gilt
Zudem gibt es einige Zonen, in denen ein generelles Flugverbot gilt. Die Luftverkehrs-Ordnung gibt Regelungen für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten vor. In Heilbronn gibt es zwei große Bereiche: rund ums Krankenhaus (Hubschrauberlandeplatz) und am Neckar in Böckingen und Sontheim.
Generell sind Polizeidienststellen, Behörden, Krankenhäuser, Bahnanlagen und Wasserstraßen tabu. Rund um die Justizvollzugsanstalt oder das Polizeipräsidium in Heilbronn sind Flüge daher nicht erlaubt. Industrieanlagen und Energieversorger sind ebenfalls gesperrte Bereiche. Flugplätze – auch die kleineren wie der Segelflugplatz in Degmarn – sind Areale, in denen Drohnen nichts zu suchen haben.
Prominente Gäste in Heilbronn: Auch hier sind Überflüge nicht erlaubt
Bei Veranstaltungen wie jetzt Anfang März die Cyber Security Conference von Schwarz Digits kann ebenfalls ein zeitlich und räumlich begrenztes Flugverbot angeordnet werden. Wegen der erwarteten Prominenz wurde ein Flugverbot im Bereich von zwei nautischen Meilen erlassen.
Was vielen nicht bewusst ist: Auch in der freien Natur dürfen Drohnen nicht einfach gestartet werden. Die Naturschutzflächen zwischen Heilbronn und Lehrensteinsfeld sind ebenso ausgeklammert wie die Löwensteiner Berge.
Grundsätzlich ist zu beachten: Menschen dürfen nicht überflogen werden, es darf nicht Außer-Sicht geflogen werden und Flüge über private Grundstücke dürfen nur mit dem Einverständnis des jeweiligen Grundstückeigentümers durchgeführt werden. Beim Fotografieren und Filmen von Gebäude, Skulpturen oder Kunstwerken gilt die sonst übliche „Panoramafreiheit“ nicht: Wegen der nicht üblichen Perspektive dürfen diese ebenfalls nicht ohne Einverständnis abgelichtet werden.
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