Orgien, Reisen, Luxusautos – jetzt muss ein Heilbronner Corona-Betrüger ins Gefängnis
Mehr als 1,7 Millionen Euro hat sich ein Angeklagter aus dem Landkreis Heilbronn mit unrechtmäßig abgerechneten Corona-Tests ergaunert. Das Landgericht hat den 45 Jahre alten Mann am Dienstag zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
Aufrecht saß der 45 Jahre alte Mann im schwarzen Anzug auf der Anklagebank und hörte den Worten des Vorsitzenden Richters Lutz Hils aufmerksam zu. Ausführungen zur rechtlichen Würdigung seiner Straftaten quittierte er immer wieder mit zustimmendem Nicken. „Unserer Kammer ist nicht unwichtig, was mit Ihnen passiert“, sagte Hils in seiner Urteilsbegründung. Eine Bewährungsstrafe komme aber nicht infrage. Das Urteil lautete drei Jahre und sechs Monate Gefängnis.
Immerhin hatte der Angeklagte zwischen Juni 2022 und März 2023 mehrere Corona-Testzentren in Beilstein und Bad Wimpfen betrieben und dabei in 15 angeklagten Fällen frei erfundene Covid-19-Tests mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg abgerechnet. Der Gesamtschaden liegt bei mehr als 1,7 Millionen Euro.
Betrugsprozess in Heilbronn: Geld für ausschweifendes Leben ausgegeben
Die Einziehung eines sogenannten Wertersatzes für die komplette Höhe der Schadenssumme hatte die 13. Große Strafkammer zwar angeordnet. Die Überweisungen der Kassenärztlichen Vereinigung hatte der Angeklagte aber in einem ausschweifenden Lebenswandel bereits ausgegeben. Der Schaden ist demnach nicht ausgeglichen, was sich strafschärfend auswirkt.
Der Angeklagte investierte in Luxusautos, kaufte ein Haus in Brasilien, feierte ausschweifende Sexorgien mit männlichen Escorts. Er selbst sagte, er habe Sex mit 1500 Männern gehabt. Darüber hinaus verteilte er im Bekanntenkreis großzügige Geschenke und lud immer wieder zu teuren Reisen ein. Zeugen aus seinem Freundeskreis, mit denen er später abrupt gebrochen hatte, beschrieben den Angeklagten am zweiten Prozesstag als einen Menschen mit schwankenden Gemütszuständen, der immer „auf der Suche nach Liebe“ gewesen sei.

Laut dem psychiatrischen Gutachter Thomas Heinrich kann der Angeklagte im Tatzeitraum unter dem Einfluss einer sogenannten Hypomanie gelitten haben. Das ist eine abgeschwächte Form der manischen Phase bei einer bipolaren affektiven Störung, wie sie sich in einer manisch-depressiven Erkrankung äußert. Er sei eine schillernde, spezielle Persönlichkeit, so Heinrich. Extrovertiert und exaltiert. „Ein Paradiesvogel“, so der Sachverständige.
Richter mussten auch die Schuldfähigkeit des Angeklagten bewerten
Die Vorwürfe gegen ihn hatte der Angeklagte bereits zum Prozessauftakt eingeräumt. Mehr noch: Bei der ersten Hausdurchsuchung durch die Polizei hatte er sogar Aufklärungshilfe geleistet und auf weitere unrechtmäßige Abrechnungen hingewiesen. Die Kammer hatte deshalb auch die Frage zu beantworten, wie es um die Unrechtseinsicht und die Steuerungsfähigkeit während des Tatzeitraums beim Angeklagten bestellt war.
Er selbst hatte angegeben, die Kontrolle verloren zu haben. Nach eigener Aussage zum Prozessauftakt sei er nicht schuldfähig. Der gelernte Versicherungskaufmann und Schauspieler sagte, er habe in einer manischen Phase gehandelt und leide zudem unter einer posttraumatischen Belastungsstörung. Von seinem Großvater sei er jahrelang sexuell missbraucht und im Keller gefoltert worden. Im Alter von 20 Jahren habe er geheiratet und acht Jahre später seine Homosexualität bekannt gemacht.
Angeklagter betrog die Kassenärztliche Vereinigung ein Jahr und neun Monate lang
Bei nur einer Tat hätte das Gericht womöglich eine Schuldunfähigkeit feststellen können. Nicht aber bei dem langen Zeitraum, in dem der Angeklagte die Kassenärztliche Vereinigung betrogen hatte. Immerhin betrieb er den gewerbsmäßigen Betrug über rund ein Jahr und neun Monate hinweg, so der Vorsitzende Richter. Demnach habe die Kammer lediglich verminderte Schuldfähigkeit festgestellt, die die Unrechtseinsicht nicht aufheben würde.
Die Kammer berücksichtigte auch, dass die Abrechnungen während des Zeitraums nicht geprüft, sondern die Summen anstandslos überwiesen wurden. „Gelegenheit macht Diebe“, sagte Hils. Dabei habe der Angeklagte aber eine Krisensituation ausnutzt, in der formlos und schnell Corona-Test gemacht werden sollten.
Angeklagte verlässt Gerichtssaal in Heilbronn trotz Verurteilung ohne Handschellen
Der Angeklagte befand sich weder vor noch während der Verhandlung in Untersuchungshaft. Der Eindruck, dass er sich dem Verfahren stellen würde, habe sich bewahrheitet, so Hils. So musste der Angeklagte den Gerichtssaal trotz Verurteilung nicht in Handschellen verlassen. Die Strafbehörde muss jetzt den Termin für seinen Haftantritt festsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche können der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Revision beim Bundesgerichtshof einlegen, das dann wiederum den Prozess auf Verfahrensfehler hin überprüfen würde.
Kommentare öffnen

Stimme.de
Kommentare