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Gericht kippt pauschale Feuerwerksverbote: Was das Urteil für Heilbronn bedeutet

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Ein Urteil aus Schleswig-Holstein kippt flächendeckende Silvesterverbote. Was das für das Heilbronner Böllerverbot heißt und warum dabei der Knall im Zentrum der Debatte steht.


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Ein Gerichtsurteil aus Schleswig-Holstein sorgt für Aufmerksamkeit: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die flächendeckenden Silvesterfeuerwerksverbote auf den Inseln Amrum und Föhr gekippt. Die Richter entschieden, dass solche Totalverbote unzulässig sind, weil das Bundesrecht die Nutzung von Feuerwerk abschließend regelt.

Das Unverständnis auf den Inseln über diese Entscheidung ist groß, heißt es auf der Website der Online-Zeitung „Amrum News“. Auf Amrum bestehe demnach seit einigen Jahren ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper – insbesondere wegen der Brandgefahr für die zahlreichen reetgedeckten Friesenhäuser, aber auch zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt. Der größte Teil der Insel sei Naturschutzgebiet.

Warum Amrum am Abbrennverbot festhält

„Mittlerweile gibt es zahlreiche Urlauber, die den Jahreswechsel gezielt wegen des Abbrennverbots auf Amrum verbringen. Nicht nur Hundebesitzer wissen es zu schätzen, wenn keine Knallkörper, wie auf dem Festland üblich, wahllos in die Menge geworfen werden und der Aufenthalt im Freien in der Silvesternacht teilweise gefährlich werden kann“, heißt es weiter.

Feuerwerkskörper gehören für viele Menschen zum Silvesterabend – rechtlich gelten jedoch je nach Kommune unterschiedliche Regeln.
Feuerwerkskörper gehören für viele Menschen zum Silvesterabend – rechtlich gelten jedoch je nach Kommune unterschiedliche Regeln.  Foto: Moritz Frankenberg

Das Urteil wirft die Frage auf, ob ähnliche Regelungen andernorts Bestand haben. In Heilbronn untersagt eine Allgemeinverfügung in weiten Teilen des Stadtgebiets besonders laute Knallkörper, anderes Feuerwerk bleibt erlaubt.

Urteil gegen pauschale Feuerwerksverbote: Warum Heilbronn juristisch anders dasteht

Für Heilbronn sieht der Bundesverband Pyrotechnik (bvpk) keine Auswirkungen. Denn während die Verbote auf Amrum und Föhr auf Landesrecht basierten, stützt sich Heilbronn auf das bundesweite Sprengstoffrecht – und damit auf die richtige juristische Grundlage.

„Auf Amrum und Föhr hat man sich nicht auf das Sprengstoffrecht bezogen, sondern auf das Landesimmissionsschutzgesetz“, erklärt Felix Martens, geschäftsführender Vorstand des bvpk, gegenüber der Heilbronner Stimme. „Und da gilt der ganz klare Grundsatz: Bundesrecht bricht Landesrecht. Wenn der Bund die Feuerwerksnutzung abschließend regelt, kann man nicht auf Landes- oder Kommunalebene neue Verbote erfinden.“

Kritik des Bundesverbands Pyrotechnik: Feuerwerk wird nur auf Knall reduziert 

In Heilbronn liege der Fall anders: Die Stadt beruft sich auf die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV). Diese erlaubt es Kommunen, Feuerwerkskörper mit ausschließlicher Knallwirkung – Böller, Kanonenschläge, Knallketten, Frösche – in dicht besiedelten Gebieten zu verbieten.

Dass dieser Unterschied in der öffentlichen Debatte häufig verwischt wird, kritisiert Martens. Der Verband beobachte seit Jahren eine gezielte sprachliche Verschiebung. „Es gibt eine sehr starke Kampagne gegen Silvesterfeuerwerk. Und der ist es auf beeindruckende Weise gelungen, unseren Sprachgebrauch zu verändern“, sagt er. „Man spricht inzwischen vom Böllerverbot, meint aber oft ein generelles Feuerwerksverbot.“ Damit werde die gesamte Vielfalt von Feuerwerk auf ein einziges Element reduziert: den Knall.

Heilbronn untersagt also nur den Knall, nicht Feuerwerk insgesamt. Raketen, Vulkane und Batterien bleiben – außerhalb sensibler Bereiche – erlaubt.

Erfüllt das Heilbronner Verbotsgebiet die Kriterien? 

Die Stadt begründet ihr Böllerverbot damit, dass die Innenstadt dicht besiedelt sei. Doch der Begriff ist im Gesetz nicht definiert. „Der Gesetzgeber führt nicht aus, was dicht besiedelt ist“, sagt Martens. „Gutachten gehen davon aus, dass das auf mehrstöckige, geschlossene Innenstadtlagen zutrifft. Einfamilienhausgebiete eher nicht.“

Ob das gesamte Heilbronner Verbotsgebiet die Kriterien erfüllt, könne er aus der Ferne nicht beurteilen. „Das wäre eine Frage für ein Verwaltungsgericht. Und da gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.“ Solange niemand klagt, bleibt die Verfügung gültig. 

Nach Angaben der Stadt Heilbronn bestätigt das OVG-Urteil die eigene Vorgehensweise. Das Böllerverbot beruhe auf dem Sprengstoffrecht und werde weiterhin als rechtssicher eingeschätzt. Die Allgemeinverfügung bleibe in ihrer bisherigen Form bestehen.

Mehr Schutz für sensible Orte: „Tierheime und Zoos müssten dazugehören“

Das Urteil in Schleswig-Holstein findet der Verband vor allem „wegen seiner Signalwirkung“ interessant, sagt Martens. „Es gibt Kampagnen, die Kommunen zu Maßnahmen auffordern, die tendenziell rechtswidrig sind. Das Urteil stellt klar, dass pauschale Verbote nicht verhältnismäßig sind.“

Bundesrechtlich sind bereits bestimmte Orte tabu: Kirchen, Krankenhäuser, Alten- und Kinderheime, brandempfindliche Gebäude wie Reetdächer. Der bvpk will diese Liste erweitern. „Wir sagen ganz klar: Tierheime und Zoos müssten dazugehören“, betont Martens. Damit gehe der Verband weiter als der Gesetzgeber.




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