Gartenstreit in Heilbronn-Böckingen: Stadt schweigt zu Anfragen
Die Stadt Heilbronn behandelt den Böckinger Gartenstreit nichtöffentlich. Betroffene zeigen sich enttäuscht – auch Anfragen der Heilbronner Stimme werden nicht mehr beantwortet.
„Ich bin von dem ganzen Vorgehen sehr enttäuscht“, sagt Joachen Schnepf. Nachdem der Böckinger Gartenbesitzer seinen Fall öffentlich gemacht hat und ein Gerichtsverfahren läuft, sollte das Thema eigentlich am 15. Juli im Bau- und Umweltausschuss der Stadt behandelt werden. Das hatte der CDU-Fraktionsvorsitzende Thomas Randecker in einem Schreiben an die Heilbronner Stimme angekündigt.
„Nachdem offensichtlich die normalen Bemühungen und das konstruktive Gespräch nicht weiter helfen, gilt es das nun kommunalpolitisch zu lösen“, schrieb Randecker im Vorfeld der Sitzung. Der Stadtrat hatte sich schon seit Jahren bemüht, in dem Streitfall zu vermitteln. Doch dazu kam es nicht, weil Baubürgermeister Andreas Ringle den Ausschuss gebeten hatte, nichtöffentlich zu informieren.
Streit um Böckinger Gartenanlagen sorgt für Enttäuschung und politische Diskussion
Im Böckinger-Gartenstreit hatte die Stadtverwaltung Ende 2021 mehrere Gartenbesitzer aufgefordert, ihre Anlagen umgehend zurückzubauen, weil sie nicht den Vorschriften entsprachen. Inzwischen sind nach Stimme-Informationen mindestens 50 Gartenbesitzer in Böckingen betroffen. Denn nach Ausweisung der Flächen als Landschaftsschutzgebiet im Jahr 1998, waren quasi über Nacht alle baulichen Veränderungen verboten.

Fast allen Grundstücksbesitzern war das nicht bewusst, auch Joachim Schnepf nicht, der sein 2000 Quadratmeter großes Grundstück 2017 gekauft und mit seiner Lebensgefährtin zu einem Traumgarten umgebaut hatte. Nachdem Vermittlungsversuche gescheitert waren, hatte er vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegen den Rückbau geklagt. In dem Verfahren ist für den 1. September ein Vor-Ort-Termin anberaumt.
Bauverwaltung verhindert öffentliche Diskussion und verweist auf laufendes Gerichtsverfahren
Auf dieses Verfahren beruft sich auch die Verwaltung. „Dessen Ausgang warten wir ab, ehe wir uns weiter zu der Sache äußern“, schreibt die Stadt auf Anfrage. Damit begründet sie auch die nichtöffentliche Behandlung im Bauausschuss. Allerdings schreibt §35 der Gemeindeordnung ausdrücklich Öffentlichkeit in Gemeinderatssitzungen vor.
„Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordert“. Da Joachim Schnepf seinen Fall aber selbst öffentlich gemacht hat, bleiben viele Fragen.

Stadtrat und Öffentlichkeit fordern Transparenz im Fall der Gartenrückbauten: viele Fragen, keine Antworten
Denn auch alle anderen Stimme-Fragen zur Böckinger-Gartenanlage beantwortet die Stadt nicht. Dabei sind Behörden nach dem Deutschen Pressegesetz verpflichtet, Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.
Auch ob Thomas Randecker Antworten auf seine Fragen bekommen hat, bleibt einstweilen ein Geheimnis, denn auch Stadträte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, wenn Themen nichtöffentlich behandelt werden. Zufrieden ist er mit der Behandlung des Falles jedenfalls nicht. „Ich rege mich schon über die Art und Weise auf, wie das gerade läuft“, betont der Stadtrat: „Jetzt müssen alle aufeinander zugehen“, fordert er.

Stimme.de