Entführungsversuch an Böckinger Grundschule ausgedacht: Welche Folgen drohen können
Ein Kind hatte sich eine versuchte Entführung in einer Grundschule in Heilbronn-Böckingen ausgedacht. Das schürt Angst – und macht der Polizei Arbeit. Das sind mögliche Folgen.
Die Erleichterung am Mittwoch, 4. Februar, war groß: Es gab keinen Entführungsversuch in einer Grundschule in Heilbronn-Böckingen. Ein Kind hatte sich offenbar ausgedacht, dass es von einem Fremden in der Toilette angesprochen und unter einem Vorwand nach draußen gelockt worden sei. Fake-News also zwischen Einmaleins und ABC.
Mit welchen Konsequenzen müssen Menschen rechnen, wenn sie sich solch beklemmende Geschichten ausdenken, der Polizei dadurch unnötige Arbeit machen und die Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzen? „Grundsätzlich handelt es sich dabei um das Vortäuschen einer Straftat“, sagt Petra Rutz, Sprecherin der Polizei Heilbronn.
„Vortäuschen einer Straftat“ – Angeblicher Entführungsversuch an Grundschule Heilbronn-Böckingen
Paragraf 145d des Strafgesetzbuchs (StGB) gibt hierzu weitere Auskünfte: Wer gegenüber „einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle“ behauptet – obwohl man es besser weiß – dass eine Straftat erfolgt sei oder bevorstünde, „wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“.
Im Schulkontext sind es jedoch oft Kinder, die sich solche Geschichten ausdenken. „Mit unter 14 Jahren sind Kinder strafunmündig und können nicht strafrechtlich belangt werden“, erklärt Polizeisprecherin Rutz. Auch den Eltern des Kindes drohen laut Rutz – in diesem Fall – keine Konsequenzen.
Gerade bei Kindern müsse man mit Fingerspitzengefühl vorgehen. Rutz: „Klar ist dennoch, dass unsere Kollegen in solchen Fällen den Kindern deutlich klar machen, dass eine solche Erfindung nicht in Ordnung ist.“ Auch in Pfedelbach gab es kürzlich einen Polizei-Einsatz wegen des Vortäuschens einer Straftat.
Verdacht auf Entführung: Wann die Polizei informiert werden sollte
Warum Kinder Entführungsversuche oder andere Straftaten erfinden – das habe vielfältige Gründe, wie Andreas Blind, Sprecher der Polizei Heilbronn, erklärt. Mal gelte es, die Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen, seiner Fantasie naiverweise freien Lauf zu lassen oder einer Klassenarbeit zu entgehen, wenn man sich nicht vorbereitet hat.
Vom Vortäuschen einer Straftat deutlich abzugrenzen, sind aber tatsächliche verdächtige Wahrnehmungen. Wenn einem etwa in der Nachbarschaft fremde Menschen auffallen, die um Häuser herumschleichen oder sich Personen in Schulgebäuden aufhalten, die mutmaßlich nicht zum Personal gehören, sollte man dies durchaus melden.
„Falls sich im Nachhinein alles als harmlos herausstellt, haben die Anrufer keinesfalls negative Konsequenzen zu befürchten“, sagt Petra Rutz. Und Andreas Blind betont: „Wenn einem etwas seltsam vorkommt, informiert man uns lieber einmal zu viel als einmal zu wenig.“
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