Polizei sucht Pfedelbacher Swatting-Anrufer: Wer zahlt für den Einsatz?
Entgegen erster Meldungen wurde der Anrufer, der am Donnerstag in Pfedelbach einen Großeinsatz ausgelöst hat, doch nicht gefasst. Wird er ermittelt, könnte es für ihn teuer werden.
Der Anruf eines Unbekannten hat am Donnerstagabend in Pfedelbach für einen Großeinsatz von Polizei und Rettungskräften gesorgt. Gegen 16.45 Uhr meldete sich eine männliche Person telefonisch beim Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Heilbronn nannte einen Namen und seine angebliche Adresse in Pfedelbach und teilte mit, eine Person erschossen zu haben.
Bewohner der Pfedelbacher Wohnung war nicht der Anrufer
Bei ihrem Eintreffen fanden die zahlreichen Polizeistreifen aber weder einen Verletzten noch einen Toten. Gegen 17:45 Uhr konnte der mutmaßliche Anrufer widerstandslos festgenommen werden, so die Polizeimeldung vom Donnerstagabend. Inzwischen gibt es neue Erkenntnisse.
Zwar gehöre die Telefonnummer, mit der bei der Polizei angerufen wurde, zu der genannten Adresse. Es stellte sich jedoch heraus, dass die Telefonnummer von einem Unbekannten wahrscheinlich "gespooft" wurde. Spoofing bezeichnet die Verwendung einer verschleierten IP-Adresse, um die eigene Identität zu unterdrücken. In diesem Zuge können auch Absenderadressen manipuliert werden.
„Den Mann mit dem Namen und die Adresse gab es wirklich. Es war aber nicht der Anrufer“, sagt die Sprecherin der Polizeidirektion Heilbronn, Petra Rutz. „Er war genauso Opfer dieses Swatting-Anrufs wie die Polizei. Die Kollegen ermitteln.“

„Swatting“ bezeichnet eine vorsätzliche Falschmeldung bei Polizei oder Rettungsdiensten, mit dem Ziel, einen bewaffneten Großeinsatz an einer bestimmten Adresse auszulösen. Dies komme im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Heilbronn „sehr selten vor“, so Rutz. Eine Statistik werde nicht geführt.
Polizei Heilbronn: Swatting-Anrufe sind gefährlich
Wäre ein Polizeieinsatz wie am Donnerstagabend in Pfedelbach in den USA ausgelöst worden, hätte es sein können, dass der vermeintliche Anrufer von den Spezialkräften erschossen worden wäre, fürchtet Petra Rutz: „Das ist die Gefahr.“
Je nach Einzelfall liegen bei Swatting-Fällen Verstöße gegen Paragraph 145 Strafgesetzbuch (Missbrauch von Notrufen) oder Paragraph 145 (Vortäuschen einer Straftat) vor. Ob der tatsächliche Anrufer, wenn er gefasst wird, für den Polizeieinsatz aufkommen muss, werde im Einzelfall entschieden, sagt die Sprecherin. Dafür sei die Staatsanwaltschaft zuständig.
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