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Urteil im Landgericht gefallen
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Nach Angriff mit Bierflasche vor Lokal: 38-jähriger Heilbronner muss ins Gefängnis

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Ein Streit vor einer Heilbronner Kneipe endet blutig – ein Mann erleidet schwere Gesichtsverletzungen durch einen Bierflaschenschlag. Das Gericht verurteilt den Täter zu einer Haftstrafe und ordnet die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.


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Bei der rechtlichen Würdigung folgte die Schwurgerichtskammer der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zwar nicht. Staatsanwältin Melanie Stahlmann hatte zum Prozessauftakt Mitte März dem 38 Jahre alten Beschuldigten unter anderem versuchten Totschlag vorgeworfen. Die Richter sahen in dem Schlag mit der Bierflasche auf den Kopf des Geschädigten eine gefährliche Körperverletzung. Was aber sonst zu Gunsten des Angeklagten spreche? „Da fällt einem nicht viel ein“, sagte der Vorsitzende Richter Martin Liebisch in seiner Urteilsbegründung.

Vier Jahre und sechs Monate Haft, lautet das Urteil der Kammer. Darüber hinaus hat das Gericht die Unterbringung des Verurteilten in einer Entziehungsanstalt angeordnet. „Sie sind richtig viel Alkohol gewohnt“, sagte Liebisch. Mehrfach ist der Angeklagte bereits vor der Tat straffällig geworden. Jedes Mal sei Alkohol im Spiel gewesen. Der Angeklagte werde dann aggressiv und verliere die Kontrolle. Ohne Maßregelvollzug wäre der 38-Jährige auch künftig „eine Gefahr für die Allgemeinheit“, so der Richter.

Schlag mit Bierflasche in Heilbronn: Richter gehen von alkoholbedingter Beeinträchtigung aus

Dass der Beschuldigte auch in der Nacht zum 1. November vor der Gaststätte am Bahnhof vermindert schuldfähig gewesen sein könnte, wollten die Richter nicht ausschließen. Auch wenn der psychiatrische Sachverständige in der Sitzung davor in seinem Gutachten „keine Anhaltspunkte für eine Einschränkung der Steuerungsfähigkeit“ festgestellt hatte. Aufgrund eines Videos, das den Angeklagten unmittelbar vor der Tat in der Kneipe zeigt, geht die Kammer von einer „deutlichen Beeinträchtigung“ aus.

Mit einer Bierflasche hat der Angeklagte sein Opfer lebensgefährlich am Kopf verletzt. Dafür muss er jetzt ins Gefängnis.
Mit einer Bierflasche hat der Angeklagte sein Opfer lebensgefährlich am Kopf verletzt. Dafür muss er jetzt ins Gefängnis.  Foto: Berger, Mario

Bei der Tat handele es sich aber nicht um „einen minderschweren Fall“, so Liebisch. Durch den Schlag mit der Flasche auf den Kopf trug das Opfer eine acht Zentimeter lange Narbe auf der linken Wange davon. Das linke Augenlid kann der Geschädigte nicht mehr vollständig öffnen. Die linke Gesichtshälfte ist teilweise taub. Die Schnittverletzung durch die zerbrechende Flasche ging bis auf den Knochen. Damit hat der Angeklagte den linken Kaumuskel und die Ohrspeicheldrüse des Mannes durchtrennt und lebensgefährlich verletzt. Die Blutung musste im Krankenhaus operativ gestoppt werden.

Streit in Heilbronner Kneipe: Aggression ging vom Angeklagten aus

Verteidigerin Peggy Eisele hat am vorangegangenen Prozesstag Freispruch für ihren Mandaten gefordert. Er habe in Notwehr gehandelt. Dieser Einschätzung folgte das Gericht nicht. Zwar ist der Geschädigte dem Verurteilten in jener Nacht von der Kneipe aus ins Freie gefolgt. Weil der 38-Jährige zuvor trotz Hausverbots die Wirtin offenbar beleidigte, bedrohte und anschließend von draußen auf die Scheibe schlug. Daraufhin sei das spätere Opfer aufgestanden und hinausgegangen. „Das kann man nach meinem Dafürhalten machen“, sagte Liebisch und attestierte dem Geschädigten, nichts falsch gemacht zu haben. Dass es vor dem Schlag zu einem Gerangel gekommen ist, halten die Richter für wahrscheinlich. Die Aggression sei aber vom Angeklagten ausgegangen.

Der Angeklagte hatte im Laufe des Verfahrens die Tat grundsätzlich eingeräumt. Ein echtes Geständnis sei das aus Sicht der Kammer aber nicht gewesen. Alles mögliche müssten sich die Richter in Verhandlungen anhören. Dass der Beschuldigte sagte, er habe beim Schlag nicht daran gedacht, die Bierflasche in der Hand zu haben, „ist so ziemlich das Dämlichste, was wir bisher so gehört haben“, sagte Liebisch.




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