Stimme+
Antrag von CDU-Stadtrat
Zur Merkliste Lesezeichen setzen

„Ärgern uns seit vielen Jahren“ – Kommt ein Bettelverbot in Heilbronn?

   | 
Lesezeit  2 Min
Erfolgreich kopiert!

Bettler in der Heilbronner Innenstadt sind Bürgern und Händlern ein Dorn im Auge. CDU-Stadtrat Thomas Aurich bringt das Thema nun in den Gemeinderat – und will klären lassen, ob ein Verbot möglich wäre. 


Externer Inhalt

Dieser externe Inhalt wird von einem Drittanbieter bereit gestellt. Aufgrund einer möglichen Datenübermittlung wird dieser Inhalt nicht dargestellt. Mehr Informationen finden Sie hierzu in der Datenschutzerklärung.

Bettler knien hinter Pappbechern in der Heilbronner Fußgängerzone. Einzelne laufen, mancher humpelt sogar, durch die Innenstadt, strecken Becher den Passanten entgegen und bitten so um Kleingeld. „Wir ärgern uns seit vielen Jahren über die Bettelei“, sagt Thomas Aurich, der für die CDU im Gemeinderat Heilbronn sitzt. Der Kommunalpolitiker bringt deshalb diesen Donnerstag, 13. Februar, einen Antrag ins Gremium ein.

Die Stadtverwaltung ist gefordert, denn Thomas Aurich will drei Punkte geklärt haben:

Kommt ein Bettelverbot in Heilbronn? Um diese Punkte geht es zunächst 

  • Wie häufig werden Beschwerden über Belästigungen durch das Verhalten von Bettler gemeldet?
  • Ist ein Verbot in bestimmten Zonen der Stadt möglich, beispielsweise im Geltungsbereich Altstadt? Thomas Aurich verweist dabei auf München.
  • Ist eine Ausweitung zu einem stadtweiten Bettelverbot möglich?

CDU-Stadtrat Aurich betont: Wenn jemand betteln müsse, um über die Runden zu kommen, könne man nichts machen. Er allerdings hat den Eindruck, dass manche Bettler organisiert vorgingen. Beispielsweise würden Schwerbehinderte betteln oder Frauen.

Regeln oder Verbot fürs Betteln in Heilbronner Innenstadt? CDU-Stadtrat Thomas Aurich mit Vorstoß

Über die Stadtinitiative, deren Vorsitzender Thomas Aurich ist, seien viele Beschwerden gekommen. Klar ist ihm schon jetzt: Man könne das Betteln „nicht ganz abstellen“, allerdings mit Regeln vielleicht in andere Bereiche der Stadt verlagern. Thomas Aurich überlegt, ob Betteln in der Fußgängerzone sowie in der Neckarmeile eingeschränkt werden kann.

Bettler prägen auch das Bild der Heilbronner Innenstadt. CDU-Stadtrat Thomas Aurich fordert nun klare Regeln.
Bettler prägen auch das Bild der Heilbronner Innenstadt. CDU-Stadtrat Thomas Aurich fordert nun klare Regeln.  Foto: Seidel

Im vergangenen Jahr sorgte ein Antrag der CDU dafür, dass bundesweit über die Döner-Obergrenze gesprochen wurde. Vorgaben zu Döner-Läden und Barbershops kamen nicht, dafür eine Investition von einer Million Euro in die Innenstadt. Thomas Aurich zielt mit dem jüngsten Vorstoß in eine ähnliche Richtung: Ihm geht es darum, den Gesamteindruck von Heilbronn zu wahren.

Betteln in Heilbronn: Das sagt das Rathaus

Marianne Kugler-Wendt (SPD) war nach eigenen Angaben bei Treffen von Stadträten mit der Stadtinitiative. Über Betteln sei nicht gesprochen worden.

Die Stadtverwaltung weist auf Anfrage von stimme.de auf die Polizeiverordnung der Stadt Heilbronn. Rathaussprecherin Suse Bucher-Pinell betont: Darin sei auf öffentlichen Straßen sowie in Grün- und Erholungsanlagen „das die körperliche Nähe suchende oder sonst besonders aufdringliche Betteln, das gewerbsmäßig organisierte Betteln oder das Betteln mittels oder mit Minderjährigen untersagt“. Stilles Betteln, auch Demutsbetteln genannt, sei erlaubt, so die Sprecherin. Die Polizeiverordnung gelte in der gesamten Stadt. Zur aktuellen Situation mit Bettlern sagt sie: "Die Fallzahlen haben sich nicht signifikant verändert."

Betteln in München? Seit fast zehn Jahren gelten dort diese Regeln

In der Stadt München gibt es Regeln zum Betteln. Im Internet betont die Stadtverwaltung: „Normales, sogenanntes stilles Betteln – auch Demutsbettelei genannt – ist außerhalb der Fußgängerzone in München erlaubt.“ Es heißt: „Wer in der Altstadt-Fußgängerzone bettelt, dem droht ein Bußgeld.“ Auf dem Oktoberfestgelände sei Betteln ebenfalls generell verboten.

Für das Betteln innerhalb des Altstadtrings und des Hauptbahnhof-Viertels gilt seit August 2014 eine Allgemeinverfügung. Sie verbiete das Betteln in bestimmten Formen, laut Rathaus gehören dazu: das aggressive Betteln, das organisierte beziehungsweise bandenmäßige Betteln, das Betteln unter Vortäuschen körperlicher Behinderungen und sozialer Notlagen, das Betteln unter Verwendung von nicht gebrauchsfähigen Musikinstrumenten, das Betteln in Begleitung von Kindern oder durch Kinder sowie das Betteln mit Tieren, denen bestimmte tierschutzrechtliche Nachweise fehlen.

Außerdem darf der Verkehr nicht behindert werden: Bei reinen Gehwegen muss laut Stadtverwaltung München eine Durchgangsbreite von mindestens 1,60 Metern gewahrt sein sowie bei angrenzenden Radwegen mindestens 1,90 Meter.

Mittlerweile werden in der bayrischen Landeshauptstadt Forderungen nach einem stadtweiten Bettelverbot laut.




Kommentare öffnen
Nach oben  Nach oben