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Wilhelm-Leuschner-Straße
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Umgestaltung der B293 in Heilbronn-Böckingen – welche Bauarbeiten geplant sind

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Der Heilbronner Gemeinderat gibt grünes Licht für die weitere Umgestaltung der B293 in Böckingen. Nach dem Sonnenbrunnen folgt voraussichtlich im dritten Quartal 2025 die Wilhelm-Leuschner-Straße – für knapp vier Millionen Euro.  


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Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn hat der Entwurfsplanung für die Umgestaltung der Wilhelm-Leuschner-Straße einstimmig zugestimmt. Baustart ist voraussichtlich im dritten Quartal 2025. Die Kostenschätzung beläuft sich auf annähernd vier Millionen Euro. Davon fließen voraussichtlich rund 544.000 Euro in die Deckensanierung.

Mit dieser Maßnahme setzt die Stadt die Um- und Neugestaltung der Bundesstraße 293 in Böckingen fort. Damit folgt laut Stadtverwaltung nach Neugestaltung des Sonnenbrunnens im Jahr 2019 jetzt der nächste Abschnitt. Die Planung sieht vor, den rund 450 Meter langen Abschnitt der B293 von an der Hans-Multscher-Straße entlang der Wilhelm-Leuschner-Straße über die Rampe zur Neckartalstraße in Fahrtrichtung Süden bis einschließlich der Auffahrt zur Otto-Konz-Brücke umzugestalten.

Neue Abbiegespuren auf der B293 in Böckingen – das plant die Stadt Heilbronn

Am Knotenpunkt Wilhelm-Leuschner-Straße / Heidelberger Straße sollen laut Verwaltung mehrere Mittelinseln zurück gebaut werden. Darüber hinaus wird eine neue Verkehrsführung geschaffen. Demnach entstünden von der Innenstadt in Richtung Sonnenbrunnen wie von der Heidelberger Straße in Richtung Neckargartacher Straße jeweils eine zusätzliche Linksabbiegespur.

Ab dem dritten Quartal 293 beginnt der Umbau der Wilhelm-Leuschner-Straße im Heilbronner Stadtteil Böckingen.
Ab dem dritten Quartal 293 beginnt der Umbau der Wilhelm-Leuschner-Straße im Heilbronner Stadtteil Böckingen.  Foto: Seidel, Ralf

So könnten Anwohner westlich der Neckartalschule nach der Teilsperrung der Landwehrstraße auch künftig in die Neckargartacher Straße in Richtung Norden fahren. Eine weitere Linksabbiegespur werde von der Innenstadt in die Großgartacher Straße geschaffen. Dafür entfalle künftig die Linksabbiegemöglichkeit von der Einfahrt am Sonnenbrunnen in die Großgartacher Straße. Ziel ist es laut Stadtverwaltung, die Verkehrsabläufe in dem Abschnitt zu verbessern und die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen. 

Alle Fußgängerquerungen im überplanten Bereich sollen barrierefrei und mit einem Blindenleitsystem ausgestaltet werden. Zudem erhalten Fußgänger insgesamt mehr Platz, betont die Verwaltung. Zudem sollen die beiden Bushaltestellen in der Wilhelm-Leuschner-Straße besser miteinander verbunden werden.

Neue Rad-Verbindung: Weg frei für Bauarbeiten an B293 in Heilbronn-Böckingen

Für den Radverkehr ist eine neue Ost-West-Radverbindung über die Hans-Multscher-Straße und Großgartacher Straße geplant. Für die Verwaltung stellt sie „eine alternative Route zur nördlich gelegeneren Landwehrstraße dar, die als Fahrradstraße ausgewiesen ist“.


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„Die Planung ist gut und zielführend“, sagte SPD-Stadtrat Herbert Tabler, der zuvor betont hatte, dass „dringender Handlungsbedarf“ bestehe. Für Alfred Dagenbach (Pro Heilbronn) werde mit der Umgestaltung „eine Schwachstelle“ entschärft. Die neue Linksabbiegespur hätte seiner Ansicht nach bereits mit dem Umgestaltung des Sonnenbrunnens erfolgen müssen.

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Verkehrsteilnehmer müssen sich während der Umbauphase auf erhebliche Verkehrsbehinderungen einstellen. Denn die Arbeiten werden weitgehend unter halbseitiger Sperrung erfolgen. Für die abschließende Asphaltierung werde laut Stadtverwaltung sogar eine Wochenend-Vollsperrung notwendig sein.

Auf der Wilhelm-Leuschner-Straße wird laut Planung auf dem Abschnitt zwischen der Heidelberger Straße und der Kastellstraße ein lärmmindernder Asphalt aufgebracht. Zusätzlich sieht die Maßnahme vor, die Asphaltdecke in der Neckartalstraße bis zu Otto-Konz-Brücke zu erneuern. Flächen für die Pflanzung neuer Bäume sollen entsiegelt werden.

In den voraussichtlich knapp vier Millionen Euro Kosten ist die alternative Radverbindung nicht enthalten. Die Stadt erwartet im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) einen Zuschuss von etwa 1,3 Millionen Euro.




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