Urteil: 34-Jähriger aus dem Landkreis Heilbronn hat Gold veruntreut
Ein 34-jähriger Unternehmer hat nach Ansicht des Amtsgerichts Heilbronn Gold, das ihm nicht gehörte, verkauft und verpfändet. Er sei völlig überschuldet und zahlungsunfähig gewesen, sagte der Staatsanwalt.
Das Amtsgericht Heilbronn hat am Dienstag, 21. Oktober, einen 34 Jahre alten Mann aus dem östlichen Landkreis zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht unter dem Vorsitz von Richterin Iris Wegendt sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte in zwei Fällen Gold im Wert von 105.000 Euro, das ihm zur Aufbewahrung anvertraut worden war, veruntreute. Der Angeklagte räumte die Taten ein.
Das Gold beschaffte der 34-jährige Inhaber einer Beratungs- und Vertriebsfirma im Auftrag seines Nachbarn. Der gab als Zeuge vor Gericht an, er habe den Beschuldigten gebeten, ihm das Edelmetall zu besorgen und es auch für ihn aufzubewahren. Der habe über einen Tresor verfügt. „Für mich war klar, dass das Gold dort in sicheren Händen ist“, sagte der Zeuge. Dem war nicht so. Nach Angaben von Staatsanwalt Christoph Klein war der Angeklagte „völlig überschuldet und zahlungsunfähig“. Er habe das gesamte Gold verkauft und verpfändet, um an Geld für seine eigenen Zwecke zu kommen.
Angeklagter soll Gold verpfändet und verkauft haben, für Kaution zu zahlen
Der Angeklagte hat das Gold unter anderem für seine Kaution genutzt. Vor mehr als einem Jahr saß er für kurze Zeit wegen Ermittlungen gegen ihn in Untersuchungshaft. Außerdem hinterlegte er Gold als Sicherheit für Mietschulden in einem fünfstelligen Bereich.
Obwohl sein Gold weg ist, steht der Nachbar erneut in einer Geschäftsbeziehung mit dem Angeklagten. Dadurch hoffe er, dass ein Teil des verlorenen Geldes wieder hereinkommt, erklärte der Geschädigte.
Der 34-Jährige war nicht nur Inhaber einer Beratungsfirma, sondern Mitgesellschafter der insolventen Fitnesskette Remote Club. Polizei und Staatsanwaltschaft untersuchen nach wie vor die genauen Umstände und die Folgen der Pleite. Diese Ermittlungen kamen in der Verhandlung wiederholt zur Sprache. „Ein richtiger Unternehmer scheinen Sie mir nicht zu sein“, sagte Staatsanwalt Klein an den Angeklagten gewandt. Dessen Verteidiger Malte Höch warf ihm daraufhin eine Vorverurteilung seines Mandanten vor. In Sachen Remote sei bis heute keine Anklage erhoben worden. Diese Ermittlungen hätten außerdem mit den Vorwürfen der Veruntreuung nichts zu tun.
Mitangeklagte ehemalige Partnerin wegen Beihilfe verurteilt
Der Angeklagte wurde außerdem wegen Urkundenfälschung verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts fälschte er in einer E-Mail die Angaben auf seinem Girokonto. Er wies ein Guthaben von 170.000 Euro aus. Tatsächlich befanden sich nur drei Cent auf dem Konto. Seine ehemalige Partnerin saß mit auf der Anklagebank. Sie leitete die E-Mail mit den gefälschten Daten an eine Bank weiter.
So sei es gelungen, an ein Darlehen in Höhe von 500.000 Euro zu gelangen. Zweck des Darlehens: der Kauf einer Ferienwohnung auf Mallorca. Die 32-Jährige aus dem westlichen Landkreis erhielt im Fall der falschen Kontodaten sechs Monate Haft wegen Beihilfe. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt und mit Auflagen versehen.